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Wie abmahnsicher ist die Shopfunktion auf Instagram?

Veröffentlicht: 03.02.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022
geöffnete Instagram-App auf Smartphone

Die Shopfunktion auf Instagram macht erstmal einen guten Eindruck. Sie ist optisch ansprechend gestaltet und die Anbindung für Händler über das Facebook-Business-Tool ist vergleichsweise einfach und schnell eingerichtet.

Aktuell scheint der Check-out über Instagram aber wie beim Facebook-Shop noch nicht möglich zu sein. Stattdessen wird der Kunde auf die externe Shopseite weitergeleitet, um dort den Kauf zu beenden. Schon aus Gründen der Reichweite erscheint es aber sinnvoll, einen Shop anzulegen. Allerdings ist das ganze einmal mehr mit Vorsicht zu genießen.

Keine Grundpreise, kein Mehrwertsteuerhinweis, keine Versandkostenangabe

insta shop

Die Preisangabenverordnung ist sehr streng und eindeutig, wenn es darum geht, dass sich Angebote ausschließlich oder auch an Verbraucher richten. Das ist bei Instagram der Fall und auch diese Plattform tappt in Sachen Preisdarstellung in genau die gleiche Falle, wie beispielsweise Ebay bei den Katalogansichten.

Es ist klar, dass Instagram den Unternehmen offenbar einen möglichst sauberen Auftritt ermöglichen möchte, der nicht mit Informationen vollgequetscht ist. Die Preisangabenverordnung interessiert das aber herzlich wenig. Dort heißt es zum Thema Mehrwertsteuerhinweis:

„Wer Verbrauchern [...] Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat [...] anzugeben, dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer [...] enthalten.“

Zum Thema Versandkosten:

„Wer Verbrauchern [...] Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat [...] anzugeben, ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.“

Zum Thema Grundpreis:

„Wer Verbrauchern [grundpreispflichtige Ware] anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit [...] (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises [...] anzugeben.“

Zusammengefasst: Immer, wenn eine gewerblicher Händler ein Produkt mit einem Preis bewirbt, muss er zwangsläufig angeben, dass die Mehrwertsteuer inklusive ist, wie der Grundpreis gestaltet ist und ob Versandkosten inklusive oder exklusive sind. Das leistet die Shopfunktion auf Instagram derzeit nicht. 

Risikofaktor: Haftung

Jetzt mag sich der eine oder andere denken: Naja, ist ja nicht mein Problem, wenn Instagram das nicht anzeigt – im Shop ist es ja richtig hinterlegt. Allerdings ist es so, dass kein Online-Händler dazu gezwungen ist, diesen Service zu nutzen. Nutzt man ihn dennoch, trägt man erstmal das Risiko. Im Falle einer Abmahnung kann man sich also nicht darauf berufen, nichts für die rechtswidrige Preisdarstellung zu können (Landgericht Arnsberg, Urteil vom 02.08.2018, Aktenzeichen: 8 O 20/18). 

Weitere Fakten rund um das Thema Facebook-Shops gibt es hier in unserem Hintergrundartikel. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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