
Erst kürzlich erläuterten wir in einem Beitrag, wer die Kosten für den Versand im Falle eines Mangels trägt – ein häufiger Fall aus der Praxis, bei dem es oft zu Unstimmigkeiten kommt. Große Teile des Feedbacks auf diesen Artikel betrafen jedoch eine Folgefrage: Viele Händler berichten uns über Fälle, in denen die Kunden recht dreist sind und einen Mangel behaupten und so eine Rückabwicklung des Vertrages erreichen wollen, inklusive eines Rückversandes auf Kosten des Händlers.
Dreiste oder unwissende Verbraucher kein Einzelfall
Händler ärgert das natürlich sehr, denn sie müssen die Transportkosten für den Rückversand zu ihnen zunächst tragen. Im Anschluss haben sie Kosten für die Überprüfung des Mangels, die sich ebenfalls als unnötig herausstellen können. Nicht selten steckt ein einfaches Problem dahinter, etwa, dass die Kunden die Bedienungsanleitung nicht richtig gelesen oder aus anderen Gründen einen Fehler irrtümlich angenommen haben.
Nun muss ein möglicherweise verärgerter und peinlich berührter Kunde wieder von der Rücknahme überzeugt werden. Deshalb erhalten wir oft Fragen dazu, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen sich ein gemeldeter Mangel als unberechtigt herausstellt. Was kann der Händler in solchen Fällen tun?
Unwissenheit schützt Verbraucher nicht (immer)
Natürlich muss man sich als Händler vor Augen halten: Bei defekter oder falsch gelieferter Ware (= Sachmangel, worunter auch Transportschäden fallen) hat der Kunde grundsätzlich die Wahl, ob er auf die Beseitigung des Defekts, z. B. durch Reparatur (Nachbesserung) oder die Lieferung einer neuen Sache (Ersatzlieferung) besteht.
Stellt sich ein vom Kunden gerügter Mangel nach einer Überprüfung als unberechtigt heraus, handelt es sich um ein sogenanntes unberechtigtes Nacherfüllungsverlangen bzw. ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen. Solche unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen stellen zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzungen dar.
Voraussetzungen für Schadensersatz hoch
An dieser Stelle kommt jedoch die verbraucherfreundliche deutsche Rechtsprechung ins Spiel. Ein Schadensersatz darf nur verlangt werden, wenn der Käufer erkannt hat oder fahrlässig verkennt, dass gar kein Mangel vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Dies hat bereits der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 23.01.2008, Aktenzeichen.: VIII ZR 246/06). Dann darf man dem Kunden die unnötig angefallenen Kosten für Versand und Prüfung in Rechnung stellen.
Aber Vorsicht, bevor man dem Kunden zu viel zumutet: Eine Prüfungspflicht hat der Käufer lediglich im Rahmen seiner Möglichkeiten. Bei Ungewissheit darf der Käufer Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatz befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis später als unberechtigt herausstellt. Das kann beispielsweise schon eine missverständliche Bedienungsanleitung hervorrufen. Dieser Fall dürfte besonders bei technischen oder schwer zu bedienenden Geräten zutreffen. Beispielsweise wird man dem Kunden auch bei bestimmten Veränderungen des Materials kaum zumuten können, zwischen einer falschen Behandlung und einem Herstellungsfehler zu unterscheiden.
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Kommentare
n Weinflasche für 100 € aufmachen zwei schlückle nehmen dann wieder zurückschicken und dann noch den Versand übernehmen NEIN das macht Amazon nichts aus aber normale Firmen müssen den Quatsch sich Nicht bieten lassen
Wenn der Kunde aber Versandkosten für Empfang und Reklamation bezahlt ist es klar, das der Kunde unzufrieden ist und Schlupflöcher sucht.
Wenn Transportschäde n aufgetreten sind, kann sich der Auftraggeber ja an den Dienstleister wenden.
Genauso Bemerkenswert finde ich die Leistung vor Erhalt zahlen zu müssen.
Versandhandel ja oder nein , wer Ihn betreibt, sollte also auch das Risiko wissen und tragen.
Das kenne ich. Du hast null Chancen dabei. Wir hatten das ca. 20 x bereits. Und wenn du keinen DHL schein schickst oder nachweist das du dem die Porto kosten überwiesen hast innerhalb der 5 Tage ist dein Geld weg und der Artikel ebenfalls.
Aber von DE nach Italien ist doch nicht so teuer.. Wer ist denn dein Versanddienstle ister ?
Wir zahlen bei GLS für ein Paket unter 3 KG ca. 9 € brutto bis nach Italien und bei dem DHL Retouren Portal was ich nutze kostet es mich 15 € Brutto fürs zurück schicken.
Mir ist aufgefallen das die Kunden außerhalb von DE in EU Länder viel schneller einen Fall aufmachen weil bei denen andere Regeln gelten bei EBay. Daher haben wir den Versand außerhalb von DE komplett raus genommen. Ich hatte mehr drauf zu zahlen statt es gewinnbringend war.. Solltet ihr euch mal überlegen.
zurückgeschickt werden ! Eine bessere Einladung, den Verkäufer - zumindest bei Produkten bis 50.- EURO -aufs Kreuz zu legen. Man verlangt Rückholung, wohl wissend, dass diese aus Kostengründen nicht erfolgt und bekommt das Teil kostenlos ! Kundenzufrieden heit von Ebay zu Lasten der Verkäufer !
Trotzdem müssen wir die Produkte prüfen lassen, auch wenn der Warenwert oft unter 20€ liegt wiederstrebt es mir ungebrauchte Produkte zu entsorgen weil die Kunden sich die Rücksendekosten sparen wollen (weil falsch bestellt oder bei Mitbewerbern 1 Euro günstiger )
Diese Unart hat sich mittlerweile eingebürgert, hier muss der Gesetzgeber endlich einschreiten und nach dem Verursacher Prinzip urteilen bzw. Gesetze erlassen. Wenn das beanstandete Produkt tatsächlich defekt sein sollte bin ich der letzte der dem Kunden nicht die rucksrndekosten und das Produkt ersetzen würde. Wir machen das im übrigen so dass wir das den Kunden anbieten.
mittweilerweile nehmen wir es in Kauf das eine negative Bewertung und
lasst diese sofort entfernen a oft anwaltlich wenn Ebay nicht mitspielt.
Bei besonders dreisten Fällen sind wir gerichtlich vorgegangen mit Erfolg
z.b hatte ein gewisser Käufer sich eine Originalverpack te neue Nintendo Switch Konsole
(inkl 5 Spiele) im von Wert 600 € bestellt natürlich mit Paypal bezahlt!!!
es war Vorweinachtszei t nach 6 Wochen Falleröffnung
das Widerrufsrecht abgelaufen selbstverständl ich dann OHNE vorherige Kontaktaufnahme.
nur defekt angeben Gerät funktioniert nicht .
Rücksendekosten 15 €
wenn die Sendung ankommt(4 Augen Prinzip) 2 Leute müssen anwesend sein
eine Videokamera in eurer Packstation installieren .
Konsole ist ohne jeglichen Fehler zurückgekommen war ja klar !
Kunde sofort angeschrieben das wir das Geld nicht ausbezahlen ,da kein Garantieanspruc h besteht
Versandkosten per Mahnung in Rechnung gestellt
-- sofort Negative Bewertung erhalten
keine Einsicht des Käufers .... usw
Anwalt konsultiert
- Bewertungsantra g (0 €)
- Klageschrift & Unterlassungser klärung (ohne Abo) 120,00€ Gerichtskosten 40 €
- Wertverlust in Rechnung gestellt 40 %
- Käufer aus Shop gesperrt
Gerichtlicher Entscheid kam erst 5 Monate später
- es wird zu meinen Gunsten entschieden weil ein klarer Verstoss des Käufers
gegen das bestehende Garantierecht /Gewährleistung srecht
Auschlaggebend war dann der Videonachweiss bei der Prüfung des Pakets.
- er kam der Zeugenaussage nicht nach persönlich Stellung zu nehmen
- konnte keine Beweise vorlegen das es sich um einen Übersehen Fehler handet es
wurde die Spiele laut erkennbaren verschleiss in die Konsole gelegt dadurch liegt der Beweiss vor das Daten auf die Konsole gelaufen sind und damit gespielt wurde.
- Anwalt beantragte umgehend Einstellung des Verfahrens wegen fehlender Beweissführung des Angeklagten.
Strafe, 500 €arglistige Täuschung (Ohne Beweisslast zu erbringen)
- Schadenersatz 200 €
- komplette Kosten des Gerichtsverfahren
- Rückführung der enstandenen Rücksendekosten sowie die ursprünglichen Kosten)
-
Leute nehmt nicht immer alles hin inverstiert Zeit in euer Recht es geht auch anders
will euch hiermit nur Mut machen. Nie aufzugeben geht gegen diese Leute vor
LG
Aus dem Grund nehmen das viele Verkäufer hin und das hat sich bei Ebay und besonders bei Amazon eingedeutscht das man so auf diese Art und weise immer den Versand spart und der Händler sowieso nichts machen kann.
Ich finde das sollte der Gesetzgeber klar regeln und die Rechte der Verkäufer stärken und die gesamten Kosten die anfallen sind sofort vom Käufer zu bezahlen. Ohne wenn und aber.. es reicht langsam !!!!!!
MFG
Die vorgeschobenen Mängel sind dabei teils äußerst dreist selbst verursacht - mit gesundem Menschenverstan d auch leicht nachvollziehbar.
Verkaufsplattformen oder PayPal interessieren sich nicht dafür und erstatten grundsätzlich unter gleichzeitiger Abstrafung des Händlers.
Gibt es Informationen zur Erfolgswahrsche inlichkeit, solche Kunden auf dem Rechtsweg zu vertragsgemäßem Verhalten zu bringen?
oftmals verbindet ein Kunde einen Mangel mit seinem Widerrufsrecht. Er will also keinen Austausch des defekten Artikels, sondern eine Rückname. Wer kommt in diesem Fall für die Rücksendekosten auf?
Viele Grüße
Oliver
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Antwort der Redaktion
Hallo Oliver,
die Situation, die du schilderst, ist für Händler immer schwierig.
Wenn der Kunde direkt zum Ausdruck bringt, dass er den Widerruf wünscht, dann gilt das, was in der Widerrufsbelehr ung steht.
Sagt er aber, er will die Ware nicht, weil sie einen Mangel hat, ist davon auszugehen, dass er eigentlich einen Rücktritt will. Normalerweise hätte der Händler hier erst mal das Recht zu Nachbesserung. Wird der Rücktritt dennoch akzeptiert, muss der Händler den Versand zahlen.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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