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Können Online-Händler wegen eines falschen Energielabels abgemahnt werden?

Veröffentlicht: 17.02.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 17.02.2021
Beleuchtete Glühbirne in einer Reihe

Verschiedene EU-Regeln schreiben vor, dass bestimmte Produkte ein EU-einheitliches Energieeffizienzlabel tragen müssen. Da diese Label für die Käufer ein kaufentscheidendes Kriterium sind, besteht für Online-Händler die Pflicht, die Label auch in ihrem Shop bereitzustellen. Was aber droht, wenn man diese Pflicht versäumt?

Informationspflicht im Online-Handel

Das Energielabel muss bereits im Online-Shop bereitgestellt werden. Dabei sehen verschiedene Verordnungen vor, dass die Lieferanten dazu verpflichtet sind, Händlern eine digitale Ausfertigung des Labels zur Verfügung zu stellen. 

Das Label sollte dabei in der Nähe zum Produktpreis dargestellt werden. Es muss gut lesbar sein und vor allem müssen die originalen Proportionen eingehalten werden. Vor Jahren wurde bereits über Abmahnungen berichtet, weil Händler die Label verkleinert und dabei die Proportionen verändert haben. 

Wer das Label aus ästhetischen Gründen nicht komplett neben dem Kaufpreis darstellen will, kann sich auch durch andere technische Lösungen behelfen: So kann neben dem Kaufpreis lediglich die Energieklasse angezeigt werden und mittels Maus-Rollover oder Klick wird dann in einem Pop-up das komplette Label erscheinen. 

Falsches oder fehlendes Label berechtigt zur Abmahnung 

Bei der Pflicht zur Darstellung des Labels handelt es sich um eine Marktverhaltensregel. Verletzen Händler diese, droht eine Abmahnung. Besonders beim Wechsel zu den neuen Labels, die ab dem 1. März 2021 gelten, müssen Händler aufpassen. Keinesfalls dürfen die Label zu früh verwendet werden, da dies eine Irreführung darstellt.

Dass die Nutzung von veralteten oder noch nicht in Kraft getretenen Labels tatsächlich abgemahnt wird, zeigte sich erst vor wenigen Jahren: 2019 lief das Energielabel für Staubsauger aus. Händler, die dennoch Geräte mit diesem Label verkauften, haben tatsächlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bekommen

Ebenso verhält es sich mit fehlenden Labels. Der Verbraucher soll den Energieverbrauch der Geräte einschätzen können. Ein Händler, der beispielsweise nicht darüber informiert, dass seine Geräte in den unteren, roten Energieeffizienzklassen eingeordnet sind, wird gegenüber dem Händler, der darüber informiert möglicherweise einen unfairen Wettbewerbsvorteil erlangen. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#1 Schüller 2021-03-04 14:59
...es ist ein wirklich schöne romatische Vorstellung, dass die Energielabel von "den Lieferanten" zur Verfügung gestellt werden. Die meisten meiner Lieferanten für Monitor "gucken mich nur blöd an" und wissen auch nicht wo sie sie herbekommen sollen.

Ich bin für jeden brauchbaren Tip dankbar-....
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