Beschlussvorlage von Bund und Ländern

Lockdown-Verlängerung bis kurz vor Ostern geplant

Veröffentlicht: 02.03.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 02.03.2021
Geschlossenes Restaurant

Bund und Länder wollen sich offenbar auf eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März einigen. Das geht aus einem Beschlussentwurf für das Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hervor, der der FAZ vorliege. 

Trotz der weiterhin hohen Inzidenz und steigender Infektionszahlen sollen aber erste Öffnungsschritte durchgeführt werden, heißt es: Ab dem 8. März sollen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit öffnen dürfen, nachdem die Friseure seit dem 1. März wieder ihre Salons öffnen konnten. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen künftig dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. Sie müssen allerdings ein entsprechendes Hygienekonzept umsetzen und die Zahl ihrer Kunden auf eine Person pro 20 Quadratmeter begrenzen.

Unklarheit bei „Click and Meet“-Konzepten

Ein Zusammenschluss aus Einzelhandelsfirmen hatte erst kürzlich Lockerungen ab dem 8. März gefordert und ein Sieben-Punkte-Konzept vorgelegt, wie eine sichere Öffnung der Geschäfte in der Coronakrise möglich sein könnte. Der Plan umfasst Zugangsbeschränkungen, umfassende Hygienemaßnahmen, regelmäßiges Desinfizieren und Lüften, die Einhaltung der Abstandsregeln und entsprechende Schulungen von Mitarbeitern. 

Unklarheit herrsche im Beschlussentwurf von Bund und Ländern allerdings noch bei sogenannten „Click and Meet“-Angeboten, bei denen Kunden eine vorher festgelegte Besuchszeit im stationären Einzelhandel anmelden können. Der Grenzwert der Neuinfektionen, ab dem diese Möglichkeit zugelassen werden soll, sei im Entwurf noch nicht definiert. 

Corona-Tests als „Eckstein bei der Eindämmung der Pandemie“

Die von Bund und Ländern angestrebten Lockerungen sollen durch umfangreiche Corona-Tests abgesichert werden. Sie seien im aktuellen Beschlussentwurf der FAZ zufolge ein „Eckstein bei der Eindämmung der Pandemie“. Alle Menschen, die nicht erkrankt sind, sollen jede Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können und eine entsprechende Bescheinigung über das Testergebnis erhalten, heißt es. 

Zudem soll die erlaubte Zahl der Personen bei privaten Zusammenkünften ab kommendem Montag wieder erhöht werden, so die FAZ. So sollen künftig wieder bis zu fünf Personen zusammenkommen dürfen, zuzüglich etwaiger Kinder bis 14 Jahre. Im Rahmen der aktuell geltenden Maßnahmen war das Treffen mit nur einer haushaltsfremden Person erlaubt. In Regionen mit niedriger Sieben-Tage-Inzidenz soll der Personenkreis auf zehn Menschen erweitert werden dürfen – unklar sei allerdings noch, ob der Grenzwert bei 50 oder 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt.

Bund-Länder-Entwurf sieht eine „Notbremse“ vor

Im Entwurf werde betont, dass Länder und Bund weitere Öffnungsschritte „zusammen und nach gemeinsamen Maßstäben“ durchführen sollen. In einem dritten Öffnungsschritt soll den Ländern aber wieder mehr Freiheit gewährt werden, eigenständig zu agieren. So könnten einzelne Länder den Einzelhandel wieder unter Einhaltung der 20-Quadratmeter-Regel komplett öffnen, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liege, berichtet die FAZ. 

Sollten die Infektionszahlen wieder deutlich steigen, sehe das Papier eine „Notbremse“ vor: Dann sollen die betroffenen Regionen wieder zu den aktuell geltenden Maßnahmen zurückkehren. Die Notbremse soll greifen, sobald an drei aufeinanderfolgenden Tagen ein Grenzwert überschritten wird, so der Entwurf – wo dieser Grenzwert aber liegen soll, sei noch nicht festgelegt worden. Experten warnen bereits seit Wochen angesichts der ansteckenderen Mutante B.1.1.7 vor stark steigenden Infektionszahlen.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten treffen sich am Mittwoch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, um über die weiteren Schritte in der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu entscheiden.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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Kommentare  

#1 Markus Bonkhoff 2021-03-03 08:51
Interessant.

Die Anzahl der privat "erlaubten" Kontakte wird verfünffacht - obschon eine der wenigen klaren Erkenntnisse ist, daß dort eine erhöhte Übertragungsgef ahr besteht.

Dem Einzelhandel hingegen, bei dem es keine Belege für eine solche gibt, wird weiterhin die Berufsausübung untersagt.

Das spricht für sich.
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