Geschäftstüchtig oder unmoralisch?

Impftermin und Impfstoffe übers Internet: Darf man das?

Veröffentlicht: 11.05.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 17.05.2021
Tastatur mit Spritze und Virus-Bildern

Corona diktiert unser Leben immer noch. Daher ist der Trend hin zu mehr digitalen Angeboten zu begrüßen, denn so konnten und können Menschen einfach in Kontakt treten und bleiben und sich trotzdem vor einer Ansteckung schützen. Digitale Angebote wie die Online-Buchung von Arztterminen haben als neue Alternative daher ein Stück weit unseren Alltag aufrechterhalten. Von der Bestellung von Medikamenten einmal ganz zu schweigen.

Alles, was mit Gesundheit, Heilbehandlungen oder medizinischen Produkten zu tun hat, ist jedoch in Deutschland besonders streng überwacht und nicht ohne Weiteres möglich. So ist die digitale Kommunikation zwischen Arzt und Patient immer noch rechtliches Neuland. Wie die Pizzabestellung online konnte man jedoch jüngst bei einem Arzt auch den Termin zur Impfung online via Ebay Kleinanzeigen vereinbaren. Auch der Online-Verkauf von Impfstoffen soll Thema sein. Deshalb haben wir die gängigen Plattformen gefragt, wie es um das neue Segment Impftermine und Impfstoffe auf den Online-Marktplätzen ausschaut.

Grünes Licht bei Ebay Kleinanzeigen

Wie der Allgemeinmediziner und Kardiologe Peter Weitkamp aus Kirchlengern bieten auch andere Ärzte freie Termine für eine Impfung, wo der Impfstoff ansonsten verfallen würden, bei Ebay Kleinanzeigen an. „Die Zahl der Anzeigen schwankt stark – aktuell finden sich zu dem Schlagwort ’Impftermin’ 130 Anzeigen auf Ebay Kleinanzeigen, die Mehrzahl davon Gesuche(88 Anzeigen)“, teilte uns Pierre Du Bois von Ebay Kleinanzeigen auf unsere Anfrage hin mit. „Es entspricht unserer grundsätzlichen Auffassung, dass Angebote zur Unterstützung bei der Buchung von Impfterminen (gleich ob unentgeltlich oder entgeltlich) – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. behördlich erlassenen Voraussetzungen – zulässig sind.”

Die Grenze zieht das Kleinanzeigenportal aber bei Angeboten, die gegen geltendes Recht und/oder deren Grundsätze verstoßen – auch ein Verstoß gegen gute Sitten führt demnach zur Löschung von Anzeigen oder zu weiterführenden Maßnahmen. So würden beispielsweise solche Anzeigen mit Impftermin-Angeboten gelöscht, die eine „Erfolgsgarantie“ beinhalten.

Rote Karte bei Ebay

Bei Ebay ist das Anbieten von Impfterminen oder gar Impfstoffen überhaupt nicht oder nur sehr beschränkt möglich. Maßgeblich sind neben den strengen Gesetzen die Ebay-Grundsätze zu Arzneimitteln und ärztlichen Leistungen. Demzufolge sind Angebote ärztlicher Leistungen, wozu auch Impfungen bzw. die Vergabe von festen Terminen zählen, bei Ebay überhaupt nicht zulässig. Grundsätzlich zulässig wären Angebote, bei denen eine Händlerin oder ein Händler lediglich die Dienstleistung anbietet, eine Käuferin oder einen Käufer bei der Suche nach einem Impftermin zu unterstützen (ohne dabei jedoch einen festen Termin verbindlich zuzusagen), oder etwa auch, die Käuferin oder den Käufer zu einem Impftermin zu begleiten, erläutert Daphne Rauch von Ebay. 

Gewiss kann Ebay aufgrund der Vielzahl der Artikel, die dort eingestellt werden, nicht jeden Artikel individuell prüfen. Ebay distanziert sich daher ausdrücklich von solchen Angeboten und erklärt dazu: „Wenn zeitweise unzulässige Artikel auf unserem Marktplatz sichtbar sind, bedeutet dies keinesfalls, dass wir diese Angebote dulden oder erlauben. Es handelt sich dabei um Artikel, von denen wir bis dahin noch keine Kenntnis hatten und die deshalb leider noch nicht gelöscht wurden”. 

Damit wird deutlich, wie wichtig es ist, die Grundsätze bei Ebay einzuhalten, denn bei Verstößen drohen Sanktionen: „Wir löschen derartige Angebote, wenn wir hinreichende Kenntnis von solchen Angeboten haben. Unsere Sicherheitsteams suchen mit Hilfe einer hochentwickelten Sicherheitssoftware nach Artikeln, die unseren Nutzungsbedingungen widersprechen, löschen diese und sanktionieren die Anbieter”. Jeder, der mit seinen angebotenen Artikeln gegen Gesetze, die guten Sitten oder die Ebay-Grundsätze verstößt, riskiert den Abbruch seiner Angebote, seinen Ausschluss vom Marktplatz und gegebenenfalls auch rechtliche Konsequenzen. Auch potentielle Käufer sollen den Kauf nicht abschließen, sondern den Anbieter stattdessen Ebay melden.

Auch Amazon beschränkt Verkauf

Bei Amazon hingegen konnte wir aktuell keinerlei solcher Angebote finden. Hier dürfte die Situation aber ähnlich aussehen, denn laut den Amazon-Bedingungen zum Verkauf von Arzneimitteln, Drogenutensilien und Nahrungsergänzungsmitteln sind nur zulässig: „Apothekenpflichtige rezeptfreie Humanarzneimittel durch Betreiber einer zugelassenen Online-Apotheke mit Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln sowie nicht apothekenpflichtige Humanarzneimittel durch zugelassene Händler“. Da es sich bei Impfstoffen um verschreibungspflichtige Produkte handelt, sind diese hier verboten.

Von Amazon lag uns bis dato noch keine Reaktion vor, ob und wenn ja in welcher Form es Angebote für Impfstoffe und/oder Impftermine auf dem Marktplatz gab. 

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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