PayPal-Zahlungen

Kein PayPal-Verkäuferschutz bei unversichertem Versand

Veröffentlicht: 12.05.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.06.2022
Paypal-Logo auf Smartphone

Der Fall ist mit wenigen Worten umschrieben: Der Kunde zahlt mit PayPal und der Händler versendet die Ware per einfachem Brief. Der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben und bekommt von PayPal im Käuferschutzverfahren Recht. Wie ist nun zu verfahren und welche Rechte hat der Händler, fragte uns ein verärgerter Händler. Hier kommt die Antwort.

Die Transportgefahr liegt beim Händler. Immer!

Wenn die versendete Ware auf dem Transportweg spurlos verschwindet, ist das ein großes Ärgernis für Händler und für Kunden. Der Kunde ärgert sich, weil seine Bestellung, mit der er gerechnet hat, nicht angekommen ist, und für den Händler ist der Transportverlust in der Regel mit Arbeitsaufwand und finanziellen Schäden verbunden.

Zunächst einmal muss man in diesem Fall das Feld von hinten aufrollen und das deutsche Recht, das nach wie vor übergeordnet über PayPal gilt, anschauen. Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer Ware, so übernimmt der Unternehmer das Transportrisiko gegenüber dem Kunden, sprich, er muss für Transportverluste gegenüber dem Kunden einstehen. Das gilt auch unabhängig von der gewählten Versandmethode, also unabhängig davon, ob die Bestellung per einfachem Brief oder per versichertem Paket versendet wird.

Vorsicht vor der Aussage „unversicherter Versand”

Einfach über das Kleingedruckte die Transportgefahr auf den Kunden zu übertragen, ist rechtlich unmöglich. Der Kunde, sofern er als Verbraucher bestellt, trägt niemals und unter keinen Umständen die Gefahr des Verlustes. Das gilt auch dann nicht, wenn er in der Artikelbeschreibung auf einen unversicherten Versand hingewiesen wurde und er vielleicht sogar einen Nachlass beim Porto dafür erhält. Im Gegenteil wäre die Aussage „unversicherter Versand, versicherter Versand gegen Aufpreis“ oder ähnliche Formulierungen sogar ein Grund für eine Abmahnung.

PayPal-Käuferschutz kommt Händlern in die Quere

In Sachen Schnelligkeit und Einfachheit schlägt PayPal die Rechnung und ist deshalb auf vielen Plattformen und in fast jedem Online-Shop zu finden. Doch PayPal bietet ein „Manko“ für den Händler: den Käuferschutz, den viele Unternehmer in der Umsetzung als Benachteiligung empfinden. PayPal bietet seinen Kunden (unter bestimmten Voraussetzungen) ein in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie geregeltes Verfahren für Fälle, in denen der Käufer beispielsweise einen bestellten Artikel nicht erhalten hat oder der gelieferte Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.

„Falls Ihre berechtigten Bestellungen nicht ankommen oder nicht mit der Angebotsbeschreibung übereinstimmen, können wir Ihnen den Preis zurückerstatten” heißt es auf der Webseite. Klingt für den Kunden gut, kann aber für den Verkäufer einen entscheidenden Nachteil bringen. Zwar haben Verkäufer über den Verkäuferschutz ebenfalls eine Absicherung. Dafür ist jedoch Voraussetzung, dass der Verkäufer einen Versand- und/oder Lieferbeleg vorweisen können muss. „Um vom Verkäuferschutz zu profitieren, müssen Sie zwei verschiedene Belege bei uns einreichen: einen digitalen oder gedruckten Beleg, dass der Artikel vom Verkäufer verschickt wurde, und einen Beleg, dass der Artikel vom Logistikunternehmen zugestellt wurde”, heißt es auf der PayPal-Webseite. Für materielle Güter konkretisieren die PayPal-FAQ noch einmal: 

  • „Sie haben den Artikel an die Versandadresse in den "Transaktionsdetails" geschickt,
  • Sie müssen einen Versandbeleg, einen Lieferbeleg oder ggf. eine unterzeichnete Lieferbestätigung vorlegen.”

Weitere Infos gibt PayPal hier.

All diese Voraussetzungen für den Verkäuferschutz muss man also nachweisen können. Dafür reicht eine Quittung für die Briefmarke nicht aus –  sie weist nur nach, dass eine Briefmarke gekauft wurde. Selbst ein Einschreiben, welches bei der Post eingeliefert wird, würde nur nachweisen, dass etwas eingeliefert und idealerweise auch angekommen ist. Auf der Quittung sind weder Absender noch Empfänger vermerkt. Auch ein möglicher Zeuge, beispielsweise der Lagermitarbeiter, wird zumindest PayPal nicht überzeugen. Ergo steht Verkäufern kein Verkäuferschutz zu, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen.

Praxistipp: Händler müssen, um den Verkäuferschutz in Anspruch nehmen zu können, eine Versandart wählen, mit der der Nachweis erbracht werden kann, dass sie den Artikel an die Versandadresse in den Transaktionsdetails geschickt haben. Außerdem muss ein aussgaekräftiger Versandbeleg, ein Lieferbeleg oder gegegenenfalls eine unterzeichnete Lieferbestätigung vorlegen. Das muss also nicht notwendigerweise das versicherte, und teure, Paket sein, sondern kann jede Versandart sein, die das sicherstellen kann. Wie streng PayPal hier entscsheidet, hängt vermutlich von Fall zu Fall und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter ab. Aus der Erfahrung weiß jedoch jeder, dass PayPal im Zweifel zugunsten der Verbraucher entscheiden würde.

PayPal ist aber kein Gericht 

Viele Händler fühlen sich von diesem Vorgehen benachteiligt und ungerechtfertigt behandelt. Sie sind der Meinung, PayPal handele vorschnell und ohne Rechtsgrundlage. Nicht zuletzt hat sich jeder Händler diesen Spielregeln beim Anmelden unterworfen. Wie der Bundesgerichtshof aber schon 2017 entschied, müssen Händler sich nicht immer kampflos geschlagen geben. PayPal ist und bleibt eben doch kein Ersatz für eine „echte“ rechtliche Instanz und agiert meist unabhängig vom deutschen Recht. Das wiederum bestärkt die Rechte der Händler.

Wird der Kaufpreis vom PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet, lebt sein Kaufpreisanspruch wieder auf. Hat der Kunde zu Unrecht den Kaufpreis nicht bezahlt oder zurück erhalten, kann der Händler ihn, unabhängig von einer PayPal-Entscheidung, auf anderem Wege einfordern, beispielsweise über eine Mahnung oder Klage. Voraussetzung ist natürlich auch hier, dass er im Recht ist und dies auch nachweisen kann.

Im Falle eines Versandes ohne Versandnachweis nach den PayPal-Grundsätzen trägt also nach wie vor der Händler das Risiko des Verlustes und nur wenn er sicher nachweisen kann, dass der Kunde die Ware erhalten hat, kann er den Kaufpreis einfordern. Hier muss im Zweifel ein Richter überzeugt werden und es stehen alle Beweismittel zur Verfügung.

Bei einem Transportverlust ist der Verkäufer verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten, wenn dieser glaubhaft versichern kann, dass er die Ware nie erhalten hat. Glaubhaft machen kann der Kunde das beispielsweise mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Einen rechtlichen Anspruch auf Abgabe so einer Erklärung hat der Händler aber nicht.

Die Sache mit dem Warenbetrug

Es gibt aber auch diese Fälle, in denen der Kunde nur behauptet, keine Ware erhalten zu haben. Dann geht eine ewige Litanei der Spurensuche los, die nicht selten im Zwist mit dem Kunden endet. Hier ist zunächst auch der gesunde Menschenverstand gefragt. Händler sollten besonders bei Kunden stutzig werden, bei denen dies mehrfach vorkommt. Der Warenbetrug ist zudem eine Straftat, die verfolgt werden kann, wenn berechtigte Zweifel an der Aussage des Kunden bestehen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#4 Ebayverkäufer 2021-05-20 11:25
letzendlich steht der Gewinn im Vordergund und die Rentabilität und NICHTS anderers

Beispiel 1 (TV Kabel zu 3,99€ verkauft auf Ebay)

(Preisgrenze bei dem es verkauft wird im Schnitt) 3,99

- 1,55 € Porto (ohne Sendungsverfolg ung)Risiko
- 0,35 € (Zahlungsgebühr NEU) - 18 %
- 0,43 € (Verkaufsprovis ion) FIX -
- 0,09 € (Verpackung)
- 0,48 € (bester EK den man erzielen kann)
----------------------------------------------------------
+ 3,99 € Umsatz (Brutto)
- 2,81 € Kosten (Netto)
-----------------------------------------------------------
+ 1,18 € Rohgewinn

Ich rechne einfach damit das jede 5. Sendung verloren geht
4 x + 1,18
1 x - 0,09 Verpackung
1 x - 0,48 EK (Abschreiben als Diebstahl)
_________________________________________________________

Beispiel 2
- 2,80 € Porto (mit Sendungsverfolg ung) sicherste Methode Warenpost
- 0,35 € (Zahlungsgebühr NEU)
- 0,43 € (Verkaufsprovis ion) FIX
- 0,09 € (Verpackung)
- 0,48 € (bester EK den man erzielen kann)
----------------------------------------------------------
+ 3,99 € Umsatz (Brutto)
- 4,15 € Kosten (Netto)
-----------------------------------------------------------
- 0,16 € Verlust

also Preis anpassen auf 4,99€ . Geht ja nicht unbedingt immer
der Algo zieht euch sofort im Ranking nach unten!
und Ihr werdet nichts oder kaum noch was verkaufen so meine Erfahrung !
-Gründe zu viele Mitbewerber
-die Megakonzerne erhalten noch bessere Einkaufspreise.

Solange keine Nischenprodukte angeboten werden ist und bleibt es immer unrentabel auf den Marktplätzen zu verkaufen und ein Risiko ohne Sendungsverfolg ung zu versenden, es sei denn Ebay würddie Gebührenstruktu r sinvoll anpassen beispielsweise Mikrozahlungen oder variable Festgebühr
einführen .Auch wenn weniger Gewinn bleibt wären wir sofort bereit jeden Artikel so zu verschicken .
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#3 Biggit 2021-05-14 16:35
Die Paypal-Abwicklu ng über das ebay Zahlungssystem ist wie mein Vorredner geschildert hat noch viel schlimmer. Keine Einsichtsmöglic hkeit mehr, ebay kassiert von mir als Verkäufer die Zahlungsgebühre n ein, aber im Fall einer vom Kunden eröffneten Zahlungsstreiti gkeit werde ich als Verkäufer abgespeist mit "Datenschutz, wir sehen das selber auch nicht". Außerdem werde ich quasi noch erpresst, wenn ich keine Rückerstattung leiste und den Streitfall verliere, so darf ich noch für jeden Fall 16 Euro an ebay als Gebühr zahlen. Ist mir gerade erst passiert bei einer Kundin, die es explizit darauf angelegt hat. Danke aber nein danke.
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#2 Torsten Conradt 2021-05-14 09:37
Danke dass Ihr das Thema aufgegriffen habt.

Noch eine Ergänzung für die Händlerkollegen :
In unseren Fällen: Verkauf über Ebay, Waren zu geringem Wert - Versand per Postbrief. Im Normalfall, sofern ein Kunde Ware nicht erhält (sehr selten) hat er immer noch Anspruch auf Nachbesserung, erneuter Versand, dann klar per Paket. Nimmt er diesen nicht wahr sondern kontaktiert direkt Paypal (statt Ebay) werden hohe Gebühren fällig. Der Kunde provoziert damit unnötige Kosten und hat die Ware erhalten.
Hier hilft bei berechtigtem Zweifel an der Aussage des Kunden dass er die Ware nicht erhalten hat allerdings eine Strafanzeige wegen Versandhandelsb etruges. Das ist innerhalb weniger Minuten unternommen und sollte dringend auch bei kleinen Beträgen von uns Händlern derart vollzogen werden.

Auch ein Hinweis darauf dass der Paypal Käuferschutz in Deutschland keine nennenswerte rechtliche Relevant besitzt kann Kunden davon abbringen anonym Paypal einzuschalten statt sich mit Ihrem Vertragspartner in Verbindung zu setzen.
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#1 gunnar 2021-05-14 08:46
aber leider ist der kontakt zu paypal aber auch nicht mehr möglich, wenn das ebay zahlungssystem dazwischen steht.
man hat keinen namen des wirklichen paypal kontoinhabers, keine wirklichen möglichkeiten widerspruch auszuüben.
so kann jeder gesperrte einfach mit seinem konto weiterhin bezahlen und einfach einen nachbarn als empfänger angeben.
schon kann ein verkäufer nicht feststellen, ob er schon schlechte erfahrungen mit dem käufer hatte.
da nützt auch das versandetikett und die auskunft der post, das der käufer die sendung erhalten hat nichts.
meine bekannte hatte zb einen vorsätzlichen betrüger aus frankreich.
keine chance für verkäuferschutz , da es keine auskunft von paypal gibt.
von ebay gab es nur die antwort, da müssen sie zivilrechtlich was machen. !?
bei 1000.- oder mehr würde es sich vielleicht lohnen, aber nicht bei 150.- oder noch weniger.
und der käufer hat ja zugegeben die sendung erhalten zu haben, aber er hat einen posten gleicher artikel gekauft, um von vornherein nur 2 teile die er als privatperson brauchte, zu behalten und den rest als ,, nicht wie beschrieben ,, auf kosten meiner bekannten zurück zu senden.
er hat schon am tag des erhalts gleich mitgeteilt, das er die 2 teile ,, für den großhandelsprei s ,, behält und den rest zurück gibt.
so hat er an den 2 teilen alleine 40.- gespart zum einzelpreis.
sie hat dann für paket aus frankreich zahlen dürfen und die hinsendung als paket ebenfalls.
und er hat für die 2 teile das geld sogar auch noch zurückbekommen.

von den käuferschutzfäl len mit angeblich nicht erhaltener ware, wurde meiner bekannten erst 3x !! seit dem neuen zahlungssystem eine positive entscheidung getroffen.
vorher bei direktem kontakt mit paypal = über 90%.
da man dann gleich den versandzettel und das ergebnis vom empfang mit hochladen konnte.
jetzt geht es nur noch sehr zeitintensiv, kostenintensiv und kompliziert.
das wissen auch die betrüger.
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