Nach neuem GWB-Gesetz

Bundeskartellamt startet neues Verfahren gegen Amazon

Veröffentlicht: 18.05.2021 | Geschrieben von: Markus Gärtner | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Amazon-Logistikzentrum

Das Bundeskartellamt hat Amazon schon seit Langem im Visier: Zwei Verfahren laufen bereits gegen den Online-Riesen. Jetzt geht die Behörde erneut gegen Amazon vor und kann dieses Mal die neuen Vorgaben des im Januar 2021 abgesegneten GWB-Digitalisierungsgesetzes nutzen, wie das Amt mitteilt. Die neuen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) betreffen den Paragrafen 19a, das „missbräuchliche Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ – wie etwa Amazon, Facebook und Co. Außerdem hat das Bundeskartellamt dazu auch eine neue eigene E-Commerce-Abteilung geschaffen.

Kartellwächter können schneller und effektiver gegen große Digitalkonzerne vorgehen

Unter dem neuen Gesetz soll das Bundeskartellamt vor allem schneller und effektiver gegen dominierende Unternehmen vorgehen können. So kann zum Beispiel der ansonsten nötige Rechtsweg verkürzt werden: Beschwert sich ein Unternehmen über eine Entscheidung des Amtes, entscheidet darüber ab jetzt direkt der Bundesgerichtshof anstatt dass alle unteren Instanzen und Gerichte zuvor einzeln entscheiden müssen.

Gegen Facebook läuft ein solches Verfahren bereits. Die Kartellwächter prüfen jetzt Amazons Dominanz. „Konkret prüfen wir in einem ersten Schritt, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem – eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung. Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren – insbesondere digitalen – Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Amazon dominiert mit seinen jeweiligen Länder-Marktplätzen offenbar nicht nur weite Teile des globalen E-Commerce, sondern ist mit seinem Cloud-Dienst Amazon Web Services ebenfalls Marktführer und wird etwa auch im Bereich Online-Werbung und -Anzeigen neben Google und Facebook immer relevanter. 

Diese Praktiken Amazons kann das Kartellamt verbieten

Bei Verstößen kann das Bundeskartellamt bestimmte Praktiken untersagen, wie etwa die Selbstbevorzugung von konzerneigenen Diensten oder die Behinderung des Marktzutritts von Dritten durch die Verarbeitung wettbewerbsrelevanter Daten. 

Das Kartellamt ermittelt bereits in zwei laufenden Verfahren gegen Amazon: Dabei geht es um den Einfluss von Preiskontrollmechanismen bzw. Algorithmen auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler sowie um die Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern wie Apple, die Dritthändler zum Teil vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon-Marktplatz ausschließen (sogenanntes Brandgating). 

Das sagt Amazon zu dem neuen Kartellrechtsverfahren

Ein Amazon-Sprecher erklärte dazu, dass das Unternehmen vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren wolle. 

Kommentare  

#4 Peter Kemper 2021-05-19 14:58
Und auch ich bin von Amazon mehrfach mit Unheil überzogen worden. Zweimal durch Fakeverkäufer, und zweimal durch Rauswurf, weil ich ein paar crazy Bewertungen von durchgeknallten notorischen Miesbewertern erhielt.
Das sowas überhaupt in der Form möglich ist und man nciht mal die Chance hat sich dagegen zu wehren ist meiner Meinung nach eine kriminelle Handlung, zumindest aber geht man so mit Partnern nicht um.
Ebenso war es eine Frechheit und wieder kriminell, dass man bei Amazon nicht die Möglichkeit eingestand, dass die Fakeverkäufer, die sich auf beliebigen accounts aufsatteln, ihre Einwahlmöglichk eiten nicht von amazon holen. Man tut so, als ob man als Händler dies selbst zu verantworten hätte, man seine Passwörter nicht geheim gehalten hätte.
Die Möglichkeit, dass man 100.000 Artikel innerhalb von ein paar Stunden auf seinen eigenen Account von so einem Fakeverkäufer hochgeladen bekommt ist ja alleine schon ein Humunkulus, der nur durch das GTIN/EAN-Nummer n-Platzhalter-G edöns möglich ist.
Ich finde Amazon nur krank und abstossend. Und auch als AG ist es dort wohl nicht gerade schön. Und diese Bezos ist die Unsympathie in Person. Ebenso hinkt er ja mit seinen selbstfahrenden Autos, seinen Raketen und seine Auslieferdrohne n weit hinter dem zurück, was er dort an Anspruch hat. Alles finanziert durch die höchsten Gebühren auf den Marktplätzen und die härteste Ellbogenmentali tät, die der Markt bietet.
Für mich ist es wirklich 5 vor 12, dass was passiert und Bezos sollte persönlich herangezogen werden. Meiner Meinung nach gehört der nach amerikanischem Recht zu 100 Jahren Haft verurteilt.
Man hätte von Seiten der Händler aber auch einfach eine Abkürzung gehen können und Amazon nur für einen Tag boykottieren können. Nur damit dieser Grössenwahnsinn ige mal zum Umdenken gebracht worden wäre. Nur ein Tag und die Androhung von weiteren Tagen hätte gereicht, um den wieder in die Spur zu bringen. Es sind wir Menschen, die hier verheizt werden.
Ebenso sind es die Käufer, nur die sind zum Erkennen, dass auch sie den Kürzeren ziehen leider nicht in der Lage. Die Presse schreibt ja nur anderes, nicht so Interessantes und zu den Geldgebern bzw. Verlagen kompatibles.
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#3 Peter Kemper 2021-05-19 14:39
Genau. Ich war auch Händler über viele Jahre und habe dort ganz besondere Produkte verkauft, die nicht 08/15 Produkte sind, die man nicht für einen Bruchteil des VK einkauft und 5 mal hin und her laufen lassen kann zwischen Händler und Kunden bis einer das Produkt behält und man immer noch Gewinn dran machen kann.
Diese Ex und Hopp Produkte sind es, die man bei Amazon anbieten kann. Für alles andere ist man bei ebay besser aufgehoben, wenn auch die mittlerweile gegen Amazon tendieren und auch die ihre Käufer mittlerweile marktdeckend zu Dauernörglern und Dauerrücksender n gemacht haben.
Und daher kommen die von Amazon gewollten skurilen und albernen kindlichen Massnahmenplanf orderungen auf uns armen Händler zu. Das ist von Amazon die reine Hilflosigkeit Produkte auszuwählen und zu handeln. Amazon ist ohnehin kein guter Marktplatz, denn der Interessenkonfl ickt zwischen eigenen und fremden und halbfremden Produkten (Vendoren) ist nicht gut. Da ist ebay eindeutig im Vorteil. Leider ist Amazon zu gross, weil die den Käufern alles in den Allerwertesten stopfen.
Auch meiner Meinung nach gehört dort kräftig aufgeräumt und das Problem der Bevorzugung der eigenen Artikel und vor allem das faktische komplette Ausblenden von Produkten, an denen die selbst keine so grossen Gewinn machen können, ausradiert.
Meinetwegen kann sich die "Prophezeiung" von Bezos selbst, dass sein ranziges Konstrukt bald zusammenbricht lieber heute als morgen bewahrheiten.
Ich kaufe dort sowieso nicht, weil es mir dort zu ratzfatz mit dem Kaufenbutton geht und ich nicht vergleichen kann, Amazon unfair und nach meinem Ermessen auch sogar multipel kriminell ist. und
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#2 Stefan Inri 2021-05-19 09:22
Na endlich, es muss Amazon endlich mal gezeigt werden, wo die Grenzen sind. Es reicht langsam.
Ich bin der Meinung das Amazon zu 100% eine überragende marktübergreife nde Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Wer das nicht so sieht der hat für mich Tomaten auf den Augen.. Das trifft voll zu.
Vielleicht ändert Amazon endlich mal seine Geschäftsprakti ken.. Ich finde es auch noch lächerlich das die dazu Sagen : " Ein Amazon-Sprecher erklärte dazu, dass das Unternehmen vollumfänglich mit dem Bundeskartellam t kooperieren wolle. "
Wenn dein Verkaufsprofil bei Amazon nur über 1% ist dann musst man Maßnahmepläne etc. und sowas einreichen. Man muss jedes mal Angst haben das man raus fliegt oder die wieder Gelder einfrieren. Das sollte endlich mal ein Ende haben !
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#1 Roland Baer 2021-05-19 08:59
Das Kartellamt sollte von Amazon verlangen, u. a.:

das vor Produkt- und Kontosperrungen nicht irgendwelche hirnrissigen Maßnahmepläne vorgelegt werden müssen, sondern der Verkäufer zuerst eine Gegendarstellun g geben muss und dann geprüft wird.
Das ein kompetenter Ansprechpartner erreichbar ist
kompetente Ansprechpartner zur Änderung von falschen Produktmerkmale n erreichbar sind
Bei
die sogenante Buy Box Regeln offengelegt werden.
zu mehr als 95% hat die immer Amazon egal welcher Preis
Wenn Amazon nicht den Artikel gaben oft Verkäufer mit wenig Verkäufen und dann noch aus dem Ausland und oft nicht den Toppreis.
Wo ist die Logik?
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