Die Konkurrenz im Online-Handel ist groß. Also muss man dem Kunden etwas bieten, was der Mitbewerber nicht geben kann. Beispielsweise findet man deshalb den Slogan „Versicherter Versand“ oft in Online-Shops oder Artikelbeschreibungen auf Marktplätzen. Doch diese Werbeaussage kann nach hinten losegehen, denn Verbraucher tragen nie das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung.
Zu Fragen und Problemen rund um die Themen Transportverlust und -beschädigungen hat der Händlerbund nun FAQ veröffentlicht.
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Kommentare
da wir ein Portal für den reinen Online-Handel sind, können wir leider keine Rechtsfragen zu anderen Konstellationen beantworten. Es ist jedoch so, dass Verbraucher generell keine Prüfpflichten treffen, wie dies im B2B-Bereich gesetzlich vorgesehen ist.
Die Redaktion
gilt Ihre Antwort zum Thema von J.Gasch auch dann, wenn der Verbraucher die Ware nicht im Online-Shop sondern bei einer Firma direkt einkauft? Wenn es keine Pflicht zur unmittelbaren Kontrolle für den Verbrauchern besteht, dann hat der Unternehmer immer das nachsehen. Demnach könnte der Kunde z.B. auch erst nach 3 Tagen einen Schaden melden. Kann sich der Unternehmer hierbei überhaupt nicht absichern?
in solchen Fällen hat in der Regel leider der Online-Händler das Nachsehen. Der Kunde, wenn er Verbraucher ist, ist sich über die Tragweite seiner Unterschrift natürlich nicht im Klaren und kennt auch ohne entsprechende Belehrung die Rechtsfolgen nicht. Eine Pflicht zur unmittelbaren Kontrolle (im Beisein des Zustellers) gibt es gegenüber Verbrauchern nicht.
Die Redaktion
Kleinteile, die teilweise auch in einen Briefumschlag passen würden, versenden wir ebenfalls nur als Paket mit Sendungsverfolgung.
Thomas
wir haben gerade den Fall, dass die Ware beschädigt beim Kunden eingetroffen ist, der Kunde ( kein Unternehmer ) aber bei der Spedition den Ablieferbeleg als "reine Quittung" unterzeichnet hat, d.h. als
einwandfrei geliefert. Ohne sich die Ware genauer anzuschauen, hat er sich diese in die Garage stellen lassen. Den Schaden hat er später beim Auspacken entdeckt.
Die Sendung war gegen Transportschäde n versichert, es können jedoch auf Grund seiner Unterschrift keine Schadensansprüc he geltend gemacht werden.
Der eigentliche Verursacher des Schadens ist somit raus aus der Nummer.
Wer hat denn jetzt den "Schwarzen Peter" ? Sind wir als Online-Händler nach wie vor in der Pflicht?
Viele Grüße
J. Gross
gern ergänzen wir das FAQ zeitnah um den Gewährleistungsfall.
Die Redaktion
sehr schönes FAQ.
Könntet Ihr in Eure FAQ noch den Gewährleistungs fall aufnehmen und wie es in diesem Fall dann mit dem Transportschade n/-verlust aussieht, wenn ein Kunde (B2B oder B2C) die Ware zurücksendet oder die reparierte Ware oder die Ersatzlieferung wieder vom Verkäufer erhält?
Danke im voraus
AllenSmithee
Ausschliesslich per Paket, dass dann nachverfolgt werden kann.
Denn wenn der Nichterhalt von Ware reklamiert wurde, dann häufig von Kunden mit Briefsendungen.
Der Verdacht das hier die UNwahrheut genannt wurde kommt nicht von ungefähr.
Auch Kunden die sich nun beschweren das man gewisse Teile auch per Brief schicken könnte:
Keine Chance, nur Paket.
Dadurch ist die Fracht häufig viel höher als der Artikel.
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