Der frühe Vogel

Lockdown: Entschädigungsklagen von Einzelhändlern könnten sich über Jahre hinziehen

Veröffentlicht: 31.05.2021 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 31.05.2021
Geschlossen-Schild

Seit etwa einem halben Jahr sind viele Einzelhandelsgeschäfte geschlossen, auch unter strengen Auflagen war eine normale Öffnung nicht möglich. Deshalb fühlen sich viele Händler ungleich behandelt: Viel Kritik gibt es daran, dass bestimmte Geschäfte wie Drogerien und Lebensmittelhändler scheinbar öffnen durften, während andere zum Schutz der Allgemeinheit geschlossen sein mussten. 

Insbesondere die Bundesnotbremse löste erneut starke Kritik aus der Branche aus, die Initiative „Händler helfen Händlern“ plante eine Verfassungsbeschwerde sowie Schadenersatzklagen. Darüber hinaus hatten bereits Ende Februar zahlreiche Einzelhändler Klagen eingereicht, auch von einer „Sammelklage“ des Einkaufsverbund Unitex für 300 Einzelhändler war die Rede. Auch Modediscounter Kik rechnet sich laut der Wirtschaftswoche aktuell gute Chancen aus, Entschädigungen zu erhalten.

Die Erfolgsaussichten für Klagen, die staatliche Entschädigungen fordern, wären „sehr übersichtlich“, schätzt dem WiWo-Bericht zufolge Daniel Graewe, Professors für Wirtschaftsrecht. „Entgangene Geschäftschancen lassen sich nicht einklagen“, erklärt er. Darüber hinaus könnten sich die Klagen noch einige Jahre hinziehen. Im Herbst seien zwar erste Entscheidungen von Oberlandesgerichten zu erwarten, der Bundesgerichtshof könnte sich dann allerdings erst 2023 oder 2024 damit befassen. 

Deutsche Unternehmen planen weniger Dienstreisen

Firmen in Deutschland wollen nach Ende der Coronapandemie deutlich weniger dienstliche Reisen unternehmen. Nach Angaben der Unternehmensberatung McKinsey sollen die Reisebudgets um 40 bis 50 Prozent reduziert worden sein, meldet Golem mit Verweis auf die „Die Welt am Sonntag“. 

McKinsey Deutschland-Chef Fabian Billing zufolge sei es allerdings wahrscheinlich, dass es weiterhin Großraumbüros geben werde: „Das Büro als Raum für Begegnung, Teamwork und Kreativität wird wichtiger denn je werden.“ 

Whatsapp: Ablehnen der Datenschutzregeln bleibt zunächst folgenlos

Die Messengeranwendung Whatsapp hatte die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen Anfang des Jahres angepasst, denen eigentlich bis zum 8. Februar zugestimmt werden sollte – andernfalls könnte die App nicht mehr verwendet werden. Die Zustimmungsfrist hatte Whatsapp dann bis Mitte Mai verlängert, doch aus Angst vor zu starker Nutzerabwanderung drohte der zu Facebook gehörende Dienst nicht länger damit, den Account zu löschen, allerdings sollten die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Jetzt machte das Unternehmen einen Rückzieher: Whatsapp kündigte an, dass die Ablehnung der neuen Regeln keinerlei Folgen haben solle. Stattdessen wolle man die User „von Zeit zu Zeit“ ans Update erinnern, wie Heise  mit Verweis auf einen Facebook-Sprecher schreibt.

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Hanna Behn

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.