Coronaschutzimpfung

Impfstatus von Mitarbeitern – Was dürfen Arbeitgeber?

Veröffentlicht: 01.09.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Impfausweis und Impfung

Arbeitgeber haben bisher kein Recht darauf zu erfahren, ob ihre Angestellten sich haben impfen lassen. Arbeitgebervertreter fordern nun eine Auskunftspflicht, wie der Spiegel berichtete

Ansteckungsrisiko soll minimiert werden

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht den Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Pflicht, eine gesetzliche Grundlage bezüglich der Auskunftspflicht des Impfstatus der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber zu schaffen. Auch der Maschinenbauverband VDMA wünscht sich eine Auskunftspflicht für Arbeitnehmer. Das gehöre dazu, um ein Ansteckungsrisiko vonseiten der Arbeitnehmer zu reduzieren, so der Geschäftsführer Thilo Brodtmann. Auch der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, sprach sich bereits am Montag dafür aus, dass Arbeitgeber den Impfstatus der Beschäftigten erfragen dürfen. 

Gesundheitsminister Spahn tendiert zunehmend dazu, das Gesetz dahingehend abzuändern, dass eine Abfrage des Impfstatus möglich wird. Zumindest für die nächsten sechs Monate zieht er es in Betracht, den Arbeitgebern eine gesetzliche Grundlage zu geben, den Impfstatus der Angestellten zu erfahren.

Datenschutz könnte Probleme bereiten

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hingegen sprach sich gegen eine Auskunftspflicht aus. Der Impfstatus falle so wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten unter den Datenschutz und habe den Arbeitgeber nicht zu interessieren, so Vorstandsmitglied Anja Piel. 

Stefan Brink, der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, hält den Impfstatus auch für eine besonders geschützte, sensible, sehr private Information. Nur in eng begrenzten Fällen hält er es für möglich, dass Arbeitgeber den Impfstatus erfragen dürfen. Eine Ausnahme sei nur möglich, wenn Arbeitnehmer mit Personen in Kontakt kommen, die sich selbst nicht wirksam gegen das Coronavirus schützen können, sagte er gegenüber dem Handelsblatt. Eine Ausweitung dieser Ausnahme würde zu Druck aufseiten der Nichtgeimpften gegenüber dem Arbeitgeber führen. Das würde die freie Entscheidung eines jeden einschränken. Er gab außerdem zu bedenken, dass durch die Arbeitsschutzverordnung ohnehin nicht zwischen Geimpften und Ungeimpften unterschieden werden darf. Seiner Meinung nach solle eher über eine Impfpflicht nachgedacht werden, als den Druck auf Ungeimpfte gegenüber dem Arbeitgeber zu erhöhen. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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