Kurzmeldung

Erste Kündigungen wegen Verstoß gegen 3G-Regel

Veröffentlicht: 10.12.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 10.12.2021
3G-Regel

Seit fast drei Wochen gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Nun kam es zu ersten Kündigungen, wie WAZ und SWR berichteten. Eine Firma in Tettnang kündigte gleich mehrere Mitarbeiter, weil sie sich dem Corona-Test verweigerten. Sie waren weder geimpft, noch genesen, sodass sie täglich einen negativen Corona-Test hätten vorweisen müssen, um die Arbeitsstätte betreten zu dürfen. Zwei angestellte Mitarbeiter erhielten daraufhin die Kündigung, vier Leiharbeiter wurden abgemeldet. 

Der Unternehmenssprecher gab an, dass das zwar bedauerlich sei, aber zum Schutz der anderen Mitarbeiter notwendig war.

Abmahnung wegen gefälschter Impfausweise

Auch gefälschte Impfausweise sorgten für Ärger. Zehn Fälle habe es gegeben, in denen Mitarbeiter zugaben, mit gefälschten Impfausweisen zur Arbeit gekommen zu sein. Die Mitarbeiter bekamen daraufhin eine Abmahnung. 

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz ist nicht unumstritten. So gab es unter anderem Kritik vom Bundesdatenschutzbeauftragten. Die 3G-Regel trat am 24. November in Kraft und war Teil des neuen Infektionsschutzgesetzes. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#2 Walter 2021-12-16 22:29
Genau so soll es sein. Raus mit denen.
Eine Minderheit verursacht bewusst und ohne jeden Sinn für soziale Verantwortung Einschränkungen für die Mehrheit der einsichtigen Bevölkerung.
Das Gefährdungspote nzial für unsere soziale Gemeinschft (gibt es die eigentlich noch?) wird durch dieses nihilistische Plebiszit völlig unnötig in absolut vermeidbare Höhen getrieben.

Meine Meinung:
Keine Impfung -> Kein Intensivbett. Die Betten bleiben frei für Geimpfte und die, die sich nicht haben impfen lassen können aus medizinischen Gründen.
Schön tapfer bleiben, Ihr Impfverweigerer
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#1 Daniel 2021-12-15 16:37
richtig so.
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