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Welche Vorgaben muss ich bei den Artikelbildern beachten?

Veröffentlicht: 30.03.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 30.03.2022
Kamera fotografiert Produkte

Manche greifen auf professionelle Fotografen zurück, andere nehmen die Kamera selbst in die Hand, um den Shop mit Produktfotos auszustatten. Doch neben AGB, Datenschutzbelehrung und Werbeaussagen, können auch die Bilder eines Shops zum Problem werden.

Verkaufsumfang und Zubehör

Was eigentlich ganz selbstverständlich wirkt, kann doch immer wieder zum Problem werden. Denn auf dem Bild sollte wirklich nur das zu sehen sein, was auch verkauft wird. 

Grundsätzlich kommt es darauf an, womit Käuferinnen und Käufer rechnen können. Bei der Abbildung von Personen zum Beispiel, kann niemand ernsthaft damit rechnen, dass eine Person zum Verkaufsumfang dazugehört. Sind auf dem Produktbild allerdings Zubehörteile zu sehen, ist es nicht abwegig, dass davon ausgegangen wird, dass diese zum Verkaufsumfang dazugehören. Wenn das Produkt also ohne Zubehör verkauft wird, sollte auf dem Produktbild auch kein Zubehör zu sehen sein. Einer der wohl bekannteste Fälle wurde 2015 vom Landgericht Arnsberg entschieden. Hier zeigte ein Händler auf einem Produktfoto einen Sonnenschirm mit Schirmständer und Betonplatten. Verkauft wurden allerdings lediglich der Schirm und der Schirmständer, nicht die Betonplatten. Obwohl der Händler in der Artikelbeschreibung klarstellte, dass die Betonplatten nicht zum Lieferumfang dazugehörten, wurde er wegen irreführender Werbung verurteilt. 

Dekoration

Aber wie sieht es mit Dekoration aus? Viele Händlerinnen und Händler möchten nicht einfach das Produkt abbilden, sondern möchten den Artikel auf dem Foto schön drapieren. Auch hierbei ist entscheidend, was der Kunde erwarten kann. Handelt es sich bei den arrangierten Gegenständen um etwas, was als Zubehör gesehen werden kann? Bei dem Verkauf einer Kaffeemaschine sollte man eher davon absehen Kaffeetassen mit auf dem Bild abzudrucken.

Wenn das Produkt im Rahmen von Dekoration abgebildet wird, empfiehlt es sich, in der Produktbeschreibung einen Hinweis einzubringen, dass die Deko nicht zum Verkaufsumfang dazugehört. 

Wesentliche Eigenschaften

Das Produktbild sollte außerdem die wesentlichen Merkmale des Produktes zeigen, sofern sie optisch wahrnehmbar sind. Dabei sollten Händlerinnen und Händler überlegen, welche Eigenschaften für die Kunden entscheidend sind. Bei Bekleidung kann es sich zum Beispiel um dekorative Details, wie Knöpfe, Rüschen oder Raffungen handeln. 

In einigen Ausnahmefällen können Produktbilder von dem verkauften Produkt abweichen. Zum Beispiel, wenn Naturmaterialien verkauft werden, kann es sein, dass die Maserung bei jedem Produkt anders aussieht. Hier sollte in der Produktbeschreibung darüber aufgeklärt werden, dass es zu Abweichungen kommen kann.

Nicht nur die Eigenschaften des Produkts sollten mit dem auf dem Bild übereinstimmen, auch die Anzahl der Gegenstände sollte mit dem Angebot übereinstimmen. Wenn sich das Angebot auf den Verkauf von einem Produkt bezieht, sollte auf dem Bild auch nur ein Produkt abgebildet sein. Wenn ein Produkt in verschiedenen Ausrichtungen präsentiert werden soll, empfiehlt es sich dazu mehrere Bilder einzustellen, auf dem jeweils nur ein Produkt abgebildet ist. 

Vorgaben des Marktplatzes und Urheberrecht

Händlerinnen und Händler sollten auch die Regeln der Marktplätze beachten. Auf Ebay ist es nicht erlaubt, Texte auf die Bilder zu schreiben. Amazon hingegen hat sehr klare Richtlinien, wie Bilder von Kleidung auszusehen haben. Vor Bildeinstellung sollte man sich die entsprechenden Vorgaben also gründlich anschauen, um eine Sanktion des Marktplatzes zu verhindern. 

Händler, die die Produktbilder nicht selbst erstellen, müssen in jedem Fall sicher sein, dass sie die notwendigen Lizenzen an den Fotos haben. Auch Produktfotos unterliegen dem Urheberrecht, und dürfen nicht einfach von anderen Seiten kopiert werden. Bei einem Verstoß kann der Urheber der Bilder Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese liegen nicht selten im vierstelligen Bereich. 

Händler, die sich nicht an die Vorgaben halten, riskieren nicht nur eine mögliche Abmahnung, sondern gegebenenfalls auch unzufriedene Kunden. Denn bei Abweichungen von Produkt zum Foto kann die Enttäuschung groß sein. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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