Coronapandemie

Wo wird von der neuen Hotspot-Regel Gebrauch gemacht?

Veröffentlicht: 01.04.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 01.04.2022
Schild Maskenpflicht

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die nach dem Ende der Übergangsfrist in allen Bundesländern Anwendung findet, gelten nur noch die sogenannten Basisschutzmaßnahmen. Maskenpflicht besteht weiterhin in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im öffentlichen Personennahverkehr. Die Maskenpflicht im Einzelhandel wird aufgehoben, so wie die meisten 2G oder 3G Zugangsbeschränkungen. 

Die meisten Bundesländer verzichten Hotspot-Regelung

Um strengere Maßnahmen einzuführen, müssen die Landesparlamente eine kritische Lage feststellen. Mehrere Länder beklagten allerdings, dass dafür rechtssichere Kriterien fehlten, wie unter anderem der Spiegel berichtet. Während Berlin bereits am Freitag, dem 1. April, die Übergangsfrist beendet und somit die meisten Maßnahmen aufhebt, dauert es bei den meisten Bundesländern noch bis zum 2. oder 3. April. 

Die meisten Bundesländer halten eine Anwendung der Hotspot-Regelung in der momentanen Lage für nicht anwendbar. So entschied sich die Regierung in Baden-Württemberg dagegen, weil die Koalition aus Grünen und CDU befürchtet, dass die Regelung vor Gericht nicht standhalten würde. Ministerpräsident Winfried Kretschmann plädierte in einer Pressemitteilung dafür, weiter vorsichtig zu sein und gegebenenfalls freiwillig Maske zu tragen.

Auch Bayern verzichtet darauf, von der Hotspot-Regelung Gebrauch zu machen. Ministerpräsident Markus Söder kritisierte das Gesetz des Bundes gegenüber Merkur.de und sagte, er habe „kein total perfektes Gefühl damit“.

Hotspot in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern

Lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern machen von den Hotspot-Regelungen Gebrauch, wie der Deutschlandfunk berichtet.  Die Bürgerschaft Hamburg beschloss mit deutlicher Mehrheit die weitere Anwendung der strengeren Regeln. Auch in Mecklenburg-Vorpommern beschloss die Regierung, das ganze Bundesland zu einem Hotspot zu erklären. Hier liegt die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit über 2.000 und damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. 

In Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wird es also zunächst keinen Wegfall der Maskenpflicht im Einzelhandel geben. Auch Zugangsbeschränkungen werden weiterhin Anwendung finden. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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