Dark Patterns

Cookie-Banner: Verbraucherzentrale klagt gegen Google

Veröffentlicht: 08.04.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 24.06.2022
Google mit Lupe

Cookie-Banner begegnen einem im Internet auf nahezu jeder Webseite. Nutzer können so einwilligen, welche persönlichen Informationen gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Damit die Cookie-Banner rechtssicher sind, müssen sie sowohl nationale Vorgaben, als auch EU-rechtlichen Vorgaben erfüllen. 

Bei den verwendeten Cookie-Bannern von Google kritisiert die Verbraucherzentrale NRW, dass es um sogenannte „Dark Patterns“ handelt. Dark Patterns sind Designs, die Verbraucher zu einer bestimmten Handlung bringen sollen. Dabei sind Webseiten oder Schaltflächen so gestaltet, dass die Entscheidung des Nutzers manipulativ beeinflusst wird. Im Falle von Cookie-Bannern, sollen Nutzer also dazu gebracht werden, der Speicherung von möglichst vielen Cookies zuzustimmen.

Unübersichtliches Design soll Nutzer beeinflussen

Konkret bemängelt die Verbraucherzentrale bei den Cookies von Google, dass Besucher der Webseite nur einmal klicken müssen, um allen Cookies zuzustimmen. Wenn die Nutzer Cookies ablehnen wollen, bzw. nur bestimmten Cookies zustimmen wollen, müssen sie erst auf eine zweite Ebene des Banners wechseln. Hier müssen Cookies dann in drei verschiedenen Kategorien einzeln abgelehnt werden, bevor die Einstellungen übernommen werden. 

EU-Datenschutzgremium spricht sich gegen Dark Patterns aus

Erst im März dieses Jahres hat sich der Europäische Datenschutzausschuss (ESDA) gegen Dark Patterns ausgesprochen (wir berichteten, sie Infokasten). Konkret ging es um neue Leitlinien zu Artikel 60 DSGVO, die beschlossen wurden. Dabei wurden Beispielfälle und Designmuster vorgestellt, die gegen die DSGVO oder die E-ePrivacy-Richtlinie verstoßen. 

Auch mit dem kürzlich beschlossenen Digital Markets Act (DMA) soll gegen Dark Patterns vorgegangen werden. Mit dem neuen Gesetz sollen manipulative Schaltflächen verboten werden. 

Wann das Design einer Schaltfläche zu unübersichtlich und manipulativ ist, wird wohl in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung bleiben. Die gerichtliche Entscheidung im Fall gegen Google kann dabei allerdings richtungsweisend sein.

Google selbst plant wohl schon eine Änderung der Cookie-Banner, wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs laut Angaben von faz.net verkündete (wir berichteten).

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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