Tag des Bieres

Zum Wohle der Gesundheit: Das Reinheitsgebot

Veröffentlicht: 22.04.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 22.04.2022
verschiedene Biergläser vor einem Bierfass

Die Deutschen lieben bekanntermaßen Rechtsstreitigkeiten und Bier. Und so ist es wenig verwunderlich, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 1987 mit dem Lieblingsgetränk der Deutschen beschäftigen musste. Denn Bier ist nicht gleich Bier. Und wenn es nach der Meinung vieler deutscher Bierbrauer geht, sollte nur Bier, welches nach dem Reinheitsgebot gebraut wird, so genannt und in Deutschland als Bier verkauft werden dürfen. Doch da machte der EuGH den Deutschen 1987 einen Strich durch die Rechnung.

Doch was genau ist das deutsche Reinheitsgebot überhaupt? Brauordnungen gab es seit dem Mittelalter viele, doch das, was heute als Reinheitsgebot bezeichnet wird, ist eine Brauregel aus dem Jahr 1516. Wenig verwunderlich stammt diese aus Bayern. 

Damals hieß es noch:

„Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“ 

Später wurde das Gebot um die Zutat Hefe ergänzt. Auch damals stand schon der Gedanke des Verbraucherschutzes im Vordergrund und so wird das Reinheitsgebot als weltweit älteste und bis heute gültige lebensmittelrechtliche Bestimmung bezeichnet (Quelle). Dieses Reinheitsgebot findet sich bis heute im deutschen Recht wieder. Leicht abgeändert, heißt es heute in § 9 der Bekanntmachung der Neufassung des vorläufigen Biergesetzes vom 29. Juli 1993:

(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.

(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- und Invertzucker, sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.“

Durch die deutsche Bierverordnung aus dem Jahre 2005, die auf diese Norm verweist, findet das Reinheitsgebot in Deutschland also bis heute Anwendung.

Klage vor dem EuGH: Bierbrauer schäumten vor Wut

Das Biersteuergesetz von 1923 verbot ausdrücklich den Import von ausländischen Bieren, wenn diese nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wurden. Das ärgerte die Bierbrauer aus dem Ausland, sodass es 1984 zu einer Klage der EWG-Kommission kam. Der Vorwurf war, dass die Deutschen das Reinheitsgebot nur als einen Vorwand nutzen, um den deutschen Biermarkt vor ausländischen Konkurrenten abzuschirmen. Deutschland hielt dagegen, dass es ihnen nur um die Gesundheit des Deutschen Volkes gehen würde. Gerade die männliche Bevölkerung nehme rund ein Viertel des Nahrungsbedarfs in Form von Bier zu sich und daher müsse es natürlich rein gehalten werden, wie der Spiegel damals berichtete. 

“Unser Verbraucher wird auch in Zukunft das Gewohnte trinken können.“

Das überzeugte den EuGH, überraschenderweise, allerdings nicht. Dieser kam zu der Überzeugung, dass es sowohl damals, als auch heute den deutschen Bierbrauern wohl eher um wirtschaftliche Gründe, als um die Gesundheit des Volkes ging. Und so musste der Verkauf von ausländischem Bier, welches nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde, nach Verkündung des Urteils 1987 erlaubt werden. Doch die Herren der Schöpfung mussten sich um ihre Gesundheit keine Sorgen machen, denn ein Vertreter des Bundesinnenministeriums ließ nach dem Urteilsspruch verkünden: 

„Das Reinheitsgebot gilt weiter in der Bundesrepublik, unser Bier bleibt also rein, unser Verbraucher wird auch in Zukunft das Gewohnte trinken können.“

Die deutschen Bierbrauer blieben also weiterhin an das Reinheitsgebot gebunden. Die Sorge vor einer Schwemme von „unreinen“ Bier blieb unbegründet, wie der Deutschlandfunk berichtete. Ausländisches Bier spielt bis heute bei den deutschen Konsumenten eine eher untergeordnete Rolle. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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