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Steuern und grenzüberschreitender Handel – Wie sieht es bei Ihnen aus?

Veröffentlicht: 09.05.2022 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.05.2022
Umfrage zur Umsatzsteuer / OSS

Wer als Händler seine Produkte oder Dienste nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch grenzüberschreitend verkauft, dürfte um potenzielle Hürden wissen, die steuerliche Regelungen in der Vergangenheit mit sich gebracht haben. Solche Hürden erscheinen nicht nur Neulingen im Business teils sehr hoch, sondern stellen auch für erfahrene Unternehmer durchaus eine Herausforderung dar.

Das sogenannte „One-Stop-Shop-Verfahren“ – in der Branche auch oft auch als OSS bezeichnet – bildet das Zentrum umfangreicher Änderungen im Umsatzsteuergesetz, die im vergangenen Jahr in Kraft traten. Es hat zum Ziel, den grenzüberschreitenden Handel innerhalb Europas für Unternehmerinnen und Unternehmer zu vereinfachen und zudem dafür zu sorgen, dass der EU keine Steuereinnahmen aus dem Online-Handel verloren gehen. In diesem Rahmen müssen sich Händlerinnen und Händler nicht mehr aufwendig in jedem einzelnen Land innerhalb der EU registrieren und können ihre steuerlichen Pflichten gebündelt abwickeln.

Doch wie sieht es eigentlich in der Branche aus? Haben überhaupt alle die rechtlichen Änderungen mitbekommen? Wie verlief die Umstellung vom Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS) zum One-Stop-Shop? Haben die Änderungen tatsächlich eine Entlastung und weniger bürokratischen Aufwand für Händlerinnen und Händler zur Folge? Dies wollen der Steuerspezialist fynax und der Händlerbund gern von Ihnen erfahren. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit!

Die Umfrage ist anonym und dauert nur wenige Minuten.

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