Markenrecht

Markenrecherche – Warum sie wichtig ist und was Anmelder selbst tun können

Veröffentlicht: 05.07.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Person mit Safarihut und Fernglas

Marken haben für Unternehmer oft einen großen Mehrwert. Aus juristischer wie wirtschaftlicher Perspektive liegt der Hauptzweck in der Herkunfts- bzw. Kennzeichnungsfunktion: Die Marke macht klar, von welchem Unternehmen die jeweilige Ware oder Dienstleistung stammt, lässt aber auch direkt die Zugehörigkeit einer Ware oder Dienstleistung zu dieser Marke erkennen. Steht hinter der Marke eine Strategie, dann ist die Bedeutung der Marke kaum zu unterschätzen: Sie schafft Wiedererkennungswert und Vertrauen, kann ein Zeichen für Qualität sein und nicht nur in diesem Kontext auch ein Kommunikationskanal und schon Kaufargument per se sein. Bei vielen bestimmten Waren oder Dienstleistungen übernehmen Marken eine Schlüsselrolle, weil potenzielle Kunden ihre Kaufentscheidung vorwiegend oder ausschließlich an der Eigenschaft „Marke“ festmachen. Da wird der Vertrieb unter Umständen zum Selbstläufer. 

Nun stelle man sich vor, man hat viel Zeit, Geld und Energie in eine gute Markenstrategie gesteckt, die Marke wird angemeldet, alle stehen in den Startschuhen – und dann heißt es „geht nicht, die Marke kann nicht eingetragen werden“ – alles für die Katz'. Das ist natürlich unbedingt zu vermeiden, und dazu braucht es eine Markenrecherche. Was heißt das, und können das Anmelder selbst erledigen? 

Markenrecherche – Wer eine Marke anmelden will, muss selbst tätig werden

Als Markenrecherche wird die gezielte Suche nach Marken bezeichnet, die der eigenen Marke im Weg stehen könnten. Das kann (und sollte) insbesondere unmittelbar vor der Anmeldung der Marke erfolgen, spielt aber in Form der Markenüberwachung auch danach noch eine Rolle. Der Grund dafür ist einfach: Entgegen einer weit verbreiteten Annahme kann nicht einfach davon ausgegangen werden, dass mit der Marke alles passt, wenn das jeweilige Markenamt keine Vorwände gegen die Eintragung hat. Dieses prüft zwar in der Regel Schutzhindernisse, allerdings eben nur bestimmte. Zum Beispiel, ob das beabsichtigte Zeichen sittenwidrig ist oder eine Gattungsbezeichnung darstellt, die nicht schutzfähig ist.

Ob die Marke aber womöglich Gefahr läuft, ein älteres Zeichen zu verletzen, es dadurch etwa zum Widerspruch und zum „Verbot“ der Markeneintragung kommt, diese Feststellung liegt in den Händen des Anmelders. Ebenso ist es Sache des Inhabers einer bestehenden Marke, zu prüfen, ob da jemand vielleicht ein Zeichen eintragen will, dass die Wirkung der eigenen Marke beeinträchtigt, weil eine Verwechslungsgefahr besteht. Hierfür braucht es die Markenrecherche, bei der nach identischen und nach ähnlichen Zeichen geschaut wird. Und tatsächlich muss man hier, genau genommen, zwischen Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche unterscheiden. 

Unterschied zwischen Produktähnlichkeit und Zeichenähnlichkeit

Schließlich ist es problematisch, wenn eine Marke mit einer oder gar mehreren anderen kollidiert, also eine Verwechslungsgefahr besteht. Die gibt es aber eben nicht nur, wenn es sich um zwei völlig identische Zeichen handelt. Der nötige Abstand zwischen zwei Marken kann auch dann fehlen und eine Verwechslungsgefahr erzeugen, wenn sich diese ausschließlich ähnlich sind. Und als sei das nicht genug, erkennt der Mensch Ähnlichkeiten nicht nur dann, wenn zwei Begriffe gleich geschrieben werden, sondern beispielsweise auch dann, wenn sie lediglich gleich klingen, sich also phonetisch ähneln.

Daneben kann auch die besondere Bekanntheit einer Marke eine Rolle spielen oder aber die Ähnlichkeit der in Bezug genommenen Produkte. Das steht dann auch noch alles in einer Wechselwirkung: Ein hoher Grad an Produktähnlichkeit kann einen geringen Grad an Zeichenähnlichkeit ausgleichen, und natürlich umgekehrt. Klar aber ist: Entscheidend ist der Zeitrang der Anmeldungen, wenn zwei Marken identisch sind oder sich ähneln. Die ältere Marke „gewinnt“ üblicherweise.

Identitiätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche – Was können Anmelder tun?

Was also tun? Na, Recherchieren. Das ist, zumindest in Teilen aber einfacher gesagt als getan. 

  • Identitätsrecherche

Wer eine Marke anmeldet, dem sei zu etwas Marktanalyse geraten. In diesem Kontext bedeutet das, nach potenziell konkurrierenden, identischen oder nur leicht unterschiedlichen Zeichen zu suchen. Das ist für den Anmelder selbst an diesem Punkt vielfach keine besonders große Herausforderung: 

  • Soll die Marke in Deutschland angemeldet werden, empfiehlt sich die Nutzung des Markenregisters des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).
  • Soll die Marke EU-weit oder in einigen EU-Staaten angemeldet werden, kann auch das europäische Pendant zum DPMA-Register genutzt werden, EUIPO eSearch (Amt der EU für geistiges Eigentum).
  • Geht es um internationalen Markenschutz, kann der Madrid Monitor der WIPO (World Intellectual Property Organization) genutzt werden. Allerdings wäre die Marke auch im DPMA-Register zu finden, sofern sich ihr Schutz denn auch auf Deutschland bezieht. 
  • Und ein Geheimtipp, der kein Geheimtipp ist: das Internet. Suchmaschinen erlauben es nämlich auch, Zeichen zu finden, die in keinem Register eingetragen sind, unter Umständen aber dennoch Schutz genießen. Es empfiehlt sich also, sich hier einmal ein bisschen auszutoben. 

Identität liegt dann vor, wenn nicht nur die Zeichen, also die Marken, weitgehend übereinstimmen, sondern auch die Markenklassen. Diese Art der Recherche bietet sich auch in einem frühen Stadium an, da so festgestellt werden kann, ob der geplanten Markenstrategie vielleicht gleich ganz offensichtlich etwas im Wege steht. Anmelder sollten aber auch im Bereich der Identitätsrecherche über fachliche Beratung nachdenken, wenn sie sich ihrer Sache nicht sicher sind, oder es sich um komplexere Situationen wie die Anmeldung von Wort-Bild-Marken handelt. Fachleute können zudem häufig noch auf weitere Quellen wie kostenpflichtige Datenbanken zurückgreifen. 

  • Ähnlichkeitsrecherche

Wie gesehen, ist es mit der Identitätsrecherche aber nicht getan: Knackig wird es besonders da, wo die Grenzen verschwimmen und es nicht mehr um die Identität, sondern die Ähnlichkeit geht. Hier geht der Rat klar dahin, einen Experten heranzuziehen. Diese Art der Recherche ist nämlich nicht nur tatsächlich, sondern auch juristisch komplex, und pauschal lässt sich hier sowieso gar nichts sagen. Dazu ist einem Anmelder wenig geholfen, wenn die Ähnlichkeitsrecherche zwar ausführlich, aber nicht vollständig oder aktuell ist. Und auch kommt es wieder nicht nur auf die Rechtschreibung eines Begriffes an, sondern auch auf visuelle, begriffliche und klangliche Ähnlichkeit. 

Markenüberwachung und Folgen aus der Markenrecherche

All das Gesagte zeigt schon, dass die Auseinandersetzung mit anderen Marken auch nach der Anmeldung noch sinnvoll sein kann: Dann nämlich geht es um den Schutz der bestehenden Marke. Erdreistet sich etwa jemand, (trotz durchgeführter Markenrecherche) ein Zeichen anzumelden, das dem eigenen, länger bestehenden Konkurrenz verspricht und Verwechslungsgefahr erzeugt, kann sich die Notwendigkeit der Verteidigung ergeben, etwa mittels Widerspruchverfahrens. Die zugehörige Frist beträgt hier drei Monate ab Eintragung der prioritätsjüngeren Marke. 

Die Folgen einer Markenrecherche können der Natur nach unterschiedlich sein: Im Idealfall stellt sich heraus, dass es zu keinen Komplikationen kommen wird und die Marke wie beabsichtigt angemeldet werden kann. Unter Umständen ist es aber auch nötig, komplett umzudenken oder den Plan in seinen Einzelheiten etwas zu ändern – je nachdem, wie das Risiko einer Kollision ausfällt und in Kauf genommen werden will. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch Unterstützung im Umgang mit eigenen und fremden Marken sowie bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kommentare  

#1 gunnar 2022-07-06 14:51
es gibt aber auch personen, die nachdem es bestimmte disign schon lange gibt.
diese auf einmal schützen lassen.
habe gerade so einen fall.
es gibt genau das disign schon seit 1973 ! und wurde erst 2018 von einem privaten verein dann geschützt.
und in diesem fall kommt noch dazu, das es ein öffentliches zeichen ist und somit die öffentliche ausschreibung verhindert wird.
nun bekommen die gerade arge probleme, da sie gegen die rechte beim patenamt verstoßen haben und auch gegen kartellrecht verstoßen.
werde mich in einigen monaten melden wie das alles ausging.
hatte schon einmal einer bei meiner bekannten versucht.
hat dem viel geld gekostet und andere probleme gebracht.
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