Wir wurden gefragt: Wann beginnt die Widerrufsfrist und wann endet sie?

Veröffentlicht: 16.02.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.02.2015

Dem Verbraucher räumt das Gesetz das Recht ein, die abgegebene Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) zu widerrufen. Aber wann beginnt die Widerrufsfrist und wann endet sie?

Fragen
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Fristbeginn

Für Online-Händler ist eine genaue Kenntnis der Widerrufsregelungen unablässig, um im Alltag die Ausübung eines verspäteten Widerrufs zu erkennen und richtig darauf zu reagieren. Um einen solchen verspäteten Widerruf zu erkennen, ist es erforderlich zu wissen, wann denn die Widerrufsfrist beginnt und wann sie endet.

Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (z.B. auch bei Dienstleistungen und beim Kauf digitaler Inhalte). Abweichend davon beginnt die Widerrufsfrist beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher im Fernabsatz:

a) sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat; Achtung: Die Ablieferung in einer Postfiliale oder Abgabe beim Nachbarn ist keine wirksame Zustellung, wenn sie nicht explizit vom Verbraucher verlangt wurde (z.B. Wunschpostfiliale, Garagenverträge).

b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die letzte Ware erhalten hat;

c) wenn die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken (z.B. einzelne Lexikonbände) geliefert wird, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat;

d) wenn der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum (z.B. Abos von Wein oder Kaminholz) gerichtet ist, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die erste Ware erhalten hat.

Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. Der Unternehmer kommt dieser Informationspflicht nach, indem er dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung auf der Webseite zur Verfügung stellt und außerdem nach Vertragsschluss in Textform übermittelt.

Fristende

Das Widerrufsrecht endet grundsätzlich 14 Tage nach dem Beginn der Widerrufsfrist, es sei denn der Online-Händler hat eine längere Widerrufsfrist vereinbart.

Übrigens: Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Die Frist beträgt dann insgesamt 12 Monate und 14 Tage. Wird innerhalb der 12 Monate die Belehrung über das Widerrufsrecht nachgeholt, beginnt die Widerrufsfrist ab diesem Zeitpunkt.

Nicht zu verwechseln ist das Ende der Widerrufsfrist mit dem vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechtes, etwa wenn eine Dienstleistung vollständig erbracht wurde.

Fristberechnung

Nun ist dieses Wissen zum Beginn der Widerrufsfrist jedoch nicht ohne Weiteres in der Praxis anwendbar. Neulich kam ein Online-Händler auf uns zu und wies uns auf den Wortlaut der Formulierung in der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung hin, in dem steht: „Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben […]“. Die Frage ist also, beginnt die Frist nun am Tag der Lieferung, was man dem Wortlaut der Widerrufsbelehrung entnehmen könnte?

Die gesetzlichen Regelungen zum Fristbeginn lauten hingegen wie folgt: „Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.“

Anhand der zugegeben nicht ganz eindeutig gewählten Formulierung des Gesetzgebers in der Widerrufsbelehrung "vierzehn Tage ab dem Tag..." könnte der Eindruck entstehen, dass der Tag des Erhaltes der Ware bereits in den 14 Tagen enthalten ist.

Das ist jedoch so nicht zu verstehen und von Gesetzgeber unserer Auffassung nach nicht gewollt. Insofern ist "ab dem Tag des Erhaltes" lediglich zur Feststellung des Ereignisses an sich zu verstehen, das dann wiederum die Fristberechnung möglich macht.

Das bedeutet, die Frist beginnt im Fall des Widerrufs am Tag nach Erhalt der Ware zu laufen. Der Tag des Erhaltes darf nicht mitgezählt werden, da die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts dann faktisch einen Tag eher beginnen würde.

Beispiel: Der Verbraucher erhält am Montag, dem 02. März 2015 seinen bestellten Artikel. Die Widerrufsfrist beginnt am Dienstag, dem 03. März 2015. Die Widerrfsfrist endet mit Ablauf des 16. März 2015.

Kommentare  

#41 Stefan 2023-04-20 09:37
Hallo!
Ich habe in einem Fahrradgeschäft ein E-Bike gekauft. Mit Anzahlung und Finanzierung. Es wurde mir im Geschäft gesagt, das sie das Rad bei Finanzierung erst raus geben wenn die Wiederrufsfrist abgelaufen ist. Ist das Rechtens oder beginnt die Frist erst wenn ich das Rad erhalten habe?

Gruß Stefan
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#40 Siri 2022-11-24 11:32
Guten Tag,
Wir haben über unsere Einzelfirma (Handwerk) einen ausgestatteten Betriebs-PKW bestellt und ihn über eine Bank finanziert (Leasing). Den Vertrag haben wir noch nicht gesehen, wir haben bloss per E-Mail eine sogenannte "Abnahmebestäti gung Darlehen" unterschrieben (8.11.22).
Nun wurde nachträglich der Betrag des Fahrzeuges und somit auch der Vertrag angepasst, da wir noch eine Inneneinrichtun g mitbestellt haben. Mit diesem Schreiben, welches einen "wesentlichen Bestandteil" des Kreditvertrages ist, hätte eine Kopie des Kreditvertrages mitgeschickt werden sollen (16.11.22). Nun hat die aber gefehlt und wird heute nachträglich per Post an uns versandt (24.11.22).
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Können wir den Kreditvertrag widerrufen?
Welches Datum ist massgeblich? Das vom 8.11.22 oder das mit der Vertragsänderun g vom 16.11.22?
Einen Hinweis auf die AGB etc. haben wir nicht bekommen.

Es ist so, dass wir den PKW jetzt nämlich selbst bezahlen könnten, da sich unsere private Finanzsituation geändert hat.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Viele Grüsse
Siri

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Antwort der Redaktion

Hallo Siri,

leider können wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten.

Vielleicht kann dir aber eine Beratung bei der Verbraucherzent rale weiterhelfen: www.verbraucherzentrale.de/... /

Andernfalls müsste der konkrete Fall doch durch einen Anwalt bzw. Rechtsberater beurteilt werden.

Beste Grüße
die Redaktion
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#39 Betty 2022-01-21 11:56
Hallo,
Wir haben im März 2020! Ein Auftragsformula r für einen Glasfaseranschl uss unterschrieben, die Bauzeit dafür sollte laut mündlicher Zusicherung ca 1 Jahr betragen.
Mittlerweile sind knapp 2 Jahre um und es tut sich nichts,… Infos kommen kaum und wenn dann nur sehr vage Vertröstungen.K einer kann mir sagen wann der Anschluss gelegt und im Betrieb genommen wird.
Ich habe versucht den Vertrag zu widerrufen,wird aber abgeschmettert mit der Begründung die Widerufsfrist wäre abgelaufen und ich könnte erst zum Ende der Vertragslaufzei t kündigen.
Ist das so rechtens?
Gibt es eine gewisse Zeitspanne innerhalb dieser der Vertrag erfüllt werden muss?

Vielen dank
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Antwort der Redaktion

Liebe:r Leser:in,

in solchen Fällen können wir als Redaktion nur empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt oder ggf. eine Verbraucherzent rale zu wenden, wo die Situation und die Rechtslage detailliert geprüft werden kann.

Beste Grüße

die Redaktion
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#38 Seel 2022-01-18 19:56
Hallo,
wir haben im August einen Telekom Vertrag abgeschlossen.
Das Produkt Bzw. den Anschluss konnten wir aber erst am 03.01.2022 nutzen. Nun kam es zu einem Vorfall. Der Techniker kam und hat keine Dose für einen Anschluss gefunden.(DSL)
Der Techniker ist einfach wieder gegangen und hat uns ohne Internet sitzen lassen. Daraufhin habe ich einen Widerrufen eingeleitet bei der Telekom. Die Telekom sagt aber das mein Widerrufsrecht schon vorbei sei. Aber wieso sollte ich etwas widerrufen, was ich nicht besessen habe. Für mich beginnt der Widerruf doch erst, wenn der Anschluss funktioniert.(Internet)
Dann kam man das Produkt doch erst Testen ?
Oder verstehe ich da etwas falsch. Laut Gesetz beginnt doch die Frist erst, wenn ich es habe ?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort der Redaktion

Lieber Leser,

vielen Dank für deinen Kommentar. Die Lage bei Kommunikationsv erträgen ist häufig komplex. Wir können an dieser Stelle nur raten, die Vertragsunterla gen auf entsprechende Aussagen hin zu prüfen und sich ggf. an eine der Verbraucherzent ralen zu wenden.

Beste Grüße

die Redaktion
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#37 Dennis 2021-04-09 13:43
Hallo,
Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich hätte da noch eine Frage zu diesem Teil:
„Grundsätzlich kann der Händler die Kosten für die Retour auf den Kunden übertragen; dann muss er aber auch darüber belehren, dass der Kunde die Rücksendekosten selber zahlen soll.“

Gibt es bestimmt Vorschriften über die Art der Belehrung?
Muss dies auf der Homepage oder der Widerrufsbelehr ung geschehen? Dort oder in den AGB ist nichts dazu zu finden. Ich habe in einer Mail nachgefragt mit welchen Kosten ich im Falle eines Widerrufs zu rechnen habe, allerdings habe ich keine klare Antwort bekommen. Muss ich dann mit sämtlichen Rücksendekosten die sie mir in Rechnung stellen leben?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis
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Hallo Dennis,

genau, die Information muss auf der Webseite erfolgen. Das kann entweder in einer separaten Widerrufsbelehr ung passieren oder in den AGB. Voraussetzung ist außerdem, dass diese Belehrung auch nach der Bestellung noch einmal per Mail übersendet wird.

Viele Grüße
Die Redaktion
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#36 Frank Bauer 2021-03-19 17:55
Ich habe am 20.02.2021 über Internet bei einer Rechtsschutzver sicherung einen Versicherungsve rtrag abgeschlossen. Am 21.02.2021 erhielt ich dann per E-.Mail die Bestätigung dass man den Vertrag angenommen hat. Am 05.03.2021 habe ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag widerrufen. Am 15.03.2021 musste ich jedoch feststellen, dass bereits der monatliche Betrag von meinem Konto abgebucht wurde. Der Beginn des Versicherungssc hutzes begann am 24.02.2021. Meine Frage: Beginnt mein Recht auf Widerruf mit dem Tag des Abschlusses im Internet oder am Tag der Bestätigung der Versicherung das der Vertrag angenommen wurde ?

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Hallo Frank Bauer,

die Widerrufsfrist beginnt am Tag nach dem Vertragsschluss bzw. am Tag nach der Belehrung, also bei Ihnen am 22.03.2021. Nichtsdestotrot z muss man wissen, dass es trotz des Widerrufs dazu kommen kann, dass Kosten fällig werden. Widerruft der Verbraucher den Dienstleistungs vertrag noch bevor die Dienstleistung vollständig erbracht ist, also zu einem Zeitpunkt, in dem das Widerrufsrecht noch nicht erloschen ist, kann der Unternehmer bei ordnungsgemäß erfolgter Belehrung über das Widerrufsrecht Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachte Teilleistung verlangen.

Bei vielen Dienstleistunge n lassen sich die Versicherungen auch bestätigen, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen kann. Dann besteht gar kein Widerrufsrecht.

Beste Grüße
Die Redaktion
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#35 Kevin 2021-03-10 07:12
Hallo,
ich habe mich am Sonntag 21.2.21 bei einer Partnervermittl ung kostenpflichtig angemeldet. Diese bietet auch die gesetzliche Widerrufsfrist an. Ich kündigte per E-Mail am Sonntag 7.3.21 meiner Meinung nach fristgerecht.
Jedoch erhielt ist am 8.3.21 eine E-Mail mein Widerruf wäre zu spät eingegangen.
Nachdem was ich bisher im Netz und hier gelesen habe bin ich aber doch im Recht. Wenn es heißt, das die Frist am nächsten Tag (22.2.21) erst beginnt oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank !

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Antwort der Redaktion

Hallo Kevin,

du hast Recht, da es sich bei der Widerrufsfrist um eine sogenannte Ereignisfrist handelt. Die Frist beginnt mit einem bestimmten Ereignis (bei dir: Anmeldung auf der Homepage) zu laufen. Bei einer Ereignisfrist wird der Tag, an dem das Ereignis passiert, nicht mitgerechnet. Bei dir gibt es sogar eine weitere Besonderheit: Da das Fristende auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag. Die Partnervermittl ung hat deinen Widerruf also sogar noch innerhalb der Widerrufsfrist abgelehnt.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#34 Dennis 2021-02-19 16:15
Ich habe heute eine Widerrufsbelehr ung erhalten laut welcher meine 14 Tage ab heute beginnen, obwohl ich die Ware erst in mehr als einem Monat erhalten werde.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass meine Frist definitiv erst mit Erhalt der Ware beginnt?

Der Händler hat weder in den AGB noch in der Widerrufsbelehr ung Angaben zu den evtl. anfallenden Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs gemacht. Muss diese in diesem Fall der Händler oder Ich tragen?

Mit freundlichen Grüßen
Dennis

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Antwort der Redaktion

Hallo Dennis,

ja die Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt der Ware. Grundsätzlich kann der Händler die Kosten für die Retour auf den Kunden übertragen; dann muss er aber auch darüber belehren, dass der Kunde die Rücksendekosten selber zahlen soll.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#33 Daniel 2021-02-13 09:59
Hallo,

wie sieht es aus, wenn man die Annahme verweigert? Hört sich komisch an, aber da das Versandunterneh men es nicht auf die Reihe bekommt die Ware korrekt auszuliefern, möchte ich den Kaufvertrag widerrufen. Konkret: Die Sendung wurde angekündigt, ich war Zuhause, es wurde weder geklingelt noch vereinbart, dass die Sendung im Paketshop landet. Dennoch wurde es umgeleitet. Das ist mir schon einmal passiert und auch kein Einzelfall (DPD). Der Händler kann nichts dafür, aber ich habe Versandkosten bezahlt und das ist inakzeptabel. Ich sehe es auch nicht ein ständig der Hotline hinterher zu telefonieren, da es auch kostenpflichtig ist. Auf E-Mails reagiert DPD sowieso nicht. Die Umleitung ist nun auch fix, d.h. ich kann gar nicht mehr verhindern, dass es direkt zum Paketshop geht. Das wurde einfach so festgelegt. Das 14kg schwere Paket werde ich definitv NICHT vom Paketshop abholen und somit auch noch die Faulheit des Transportfahrer s unterstützen, daher sprach ich von "Annahme verweigern".

Bekomme ich nun mein Geld erst wieder, wenn der Händler die Ware zurück erhalten hat? Das Paket eiert aktuell irgendwo in der Gegend rum. Stand jetzt: Auch zum Paketshop haben die es nicht geschafft und es ging wieder ins Paketzustellzen trum zurück. Wann der nächste Zustellversuch stattfindet und vor allem wohin, entzieht sich meiner Kenntnis.

Schon traurig, wenn der Onlinehändler, aufgrund eines unfähigen Versanddienstle isters, einen Kunden verliert.


Gruß
Daniel

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Antwort der Redaktion

Hallo Daniel,

du hast dann Anspruch auf Rückzahlung, wenn du einen Versandnachweis erbracht hast. Wenn DPD noch dabei ist, den Versand zu dir zu unternehmen, ist die Ware streng genommen noch nicht auf dem Rückweg.

Setzte dich doch einfach mit dem Händler in Verbindung und schildere ihm die Situation. Schließlich musst du mit dem Händler am Ende auf einen grünen Zweig kommen ;)

Beste Grüße
die Redaktion
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#32 Frank 2021-01-25 18:07
Hallo, ich habe einen crosstrainer bestellt und einen Tag nach der Lieferung eine Mail geschickt, das ein Lager fehlt, ohne das ich das Gerät nicht in Betrieb nehmen kann. Bis heute habe ich das Teil nicht. Ich habe explizit an den Händler geschrieben, das er mir bestätigen soll, das die Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt des fehlenden Teils beginnt. Das hat er bis heute nicht nicht getan. Entweder widerrufe ich heute den Vertrag und habe auf jeden Fall die Frist von 14 Tagen nach Anlieferung eingehalten oder ich warte entspannt auf das Teil, weil auch ohne Bestätigung rechtlich eindeutig ist, das die Frist erst mit fehlenden Teil beginnt. Was meint, Ihr, ist meine Auffassung des Fristbeginns nach Erhalt des Fehlteils eindeutig, oder soll ich lieber widerrufen um weiteren rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.

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Antwort der Redaktion

Hallo Frank,

grundsätzlich hast du zwei Möglichkeiten:

1. Du kannst den Widerruf erklären, musst aber ggf. die Rücksendekosten selbst tragen.

2. Du machst den Sachmangel geltend, musst dem Händler dann aber eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Verweigert er die Nacherfüllung, kannst du vom Vertrag zurück treten und der Händler muss die komplette Rücksendung übernehmen.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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