Ab 31. August

Amazon: Automatische Rücksendegenehmigung wird ausgedehnt

Veröffentlicht: 29.08.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 29.08.2022
Frau mit Paket auf Sofa

Es kommt zu Änderungen für Amazon-Verkäufer: Ab dem 31. August werden Rücksendeanträge in bestimmten Produktarten automatisch seitens des Marktplatz-Betreibers akzeptiert. Damit sollen effiziente Abläufe und ein einheitliches Einkaufserlebnis sichergestellt werden. Darunter befinden sich auch „sensible“ Kategorien, etwa Produkte, die als Gefahrgut oder Hygieneprodukt klassifiziert wurden. Wir wurden gefragt: Müssen Händler solche Produkte damit nun zwingend zurücknehmen? 

Automatische Genehmigung der Rücksendung: Diese Produktarten sind betroffen

Über die Änderung bestimmter Produktausnahmen für automatische Rücksendegenehmigungen informierte der Marktplatz insbesondere über das Forum der Sellercentral. Demnach werden ab dem 31. August 2022 Rücksendeanträge durch Amazon automatisch bestätigt, die folgende Produktarten betreffen: 

  • Artikel, die von Amazon als „Gefahrgüter“ klassifiziert sind
  • Produktunterkategorien professionelle medizinische Produkte und professionelle zahnmedizinische Produkte
  • Produktkategorien Lebensmittel & Getränke und Wein
  • Produktkategorien Video, Videospiele, Software und DVD
  • Artikel, die von Amazon als „Hygieneprodukt“ klassifiziert sind, aus den Produktkategorien Baby, Beauty, Drogerie & Körperpflege und elektronische Geräte für die Körperpflege

Von den automatischen Rücksendegenehmigungen weiterhin ausgenommen seien: 

  • Amazon Custom (personalisierte Produkte)
  • Handmade
  • Frische Schnittblumen und Blumensträuße

In diesen Kategorien muss die Rücksendung manuell geprüft und genehmigt werden. Weitere Produktarten sind bereits länger von der automatischen Rücksendegenehmigung betroffen. 

Bereits vor einem Jahr, als die automatische Genehmigung für die ersten Produktarten eingeführt worden war, gab es kritische Händlerstimmen. Auch jetzt existieren einige Kommentare zu der Meldung von Amazon. Die drehen sich etwa um die betroffenen Produktarten: So wird teilweise befürchtet, dass Händler damit nun gezwungen sind, auch solche Produkte zurückzunehmen, die z. B. vom Widerrufsrecht ausgenommen seien – etwa gebrauchte Sextoys oder halb verspeiste Lebensmittel. 

 Amazon: Keine Änderung der Rückgaberichtlinien oder der Regeln zum Widerrufsrecht

Doch stimmt das? Werden durch die automatischen Genehmigungen unter Umständen geltende Rechtslagen ausgehebelt?  

Die Antwort lautet: Nein. Wie Amazon seiner Information nachschießt, würde diese Neuerung keine Änderung der Rückgaberichtlinien selbst oder der Regeln zum Widerrufsrecht darstellen. Würde ein Kunde gegen die Regeln zum Widerrufsrecht verstoßen, etwa indem ein benutzter Hygieneartikel zurückgesendet werde, könnten Händler das bei der Erstattung reklamieren – diese also kürzen oder ganz aussetzen. Dabei sei es auch weiterhin möglich, mit Kundinnen und Kunden zu kommunizieren oder für niedrigpreisige Artikel die Erstattung ohne Warenrücksendung zu aktivieren. 

Übrig bleibt für betroffene Online-Händler dann jedenfalls die Kommunikation in jenen Fällen, in denen es zur Rücksendung kommt, die aber nicht von etwaigen Rückgaberechten gedeckt ist. 

Sie haben Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt? Berichten Sie gerne unten in den Kommentaren. 

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!

Kommentare  

#3 Monsieur 2022-12-31 02:01
Amazon will das kundenfreundlic hste Unternehmen der Welt sein.
Das schafft man nicht, indem man dem Kunden die Retourenmöglich keiten "um den Mund schmiert". Damit ist letztlich niemandem geholfen. Mögliche Probleme, gerade was Software angeht, können nicht mehr kommunikativ gelöst werden. Eine Kontaktaufnahme nach Erstellung der automatisierten Retoure ist schier sinnlos. Die Umwelt wird weiterhin belastet. Das Geld wird für unnötige Rücksendeaufträ ge verbrannt, was im Endeffekt die Artikelpreise weiter nach oben treiben wird. Diese Rücksende-"Kost enfalle" werden Händler über kurz oder lang auf Ihre Preise aufschlagen müssen.
Der Knüller ist natürlich, dass Kundinnen und Kunden nun stets entsiegelte Software, Tonträger und Videospiele "automatisch bestätigt" zurücksenden können, obwohl diese - nach Entsiegelung - vom Widerruf ausgeschlossen sind.
Ich sehe schwarz. Ich werde nun nicht mehr nur als Verkaufspartner , sondern gleichfalls als potentieller Kunde diesen kurzsichtigen Marktplatz weitestgehend meiden.
Ein Schuss ins Knie.
Zitieren
#2 Ralf 2022-08-31 14:54
Ja, damit weiß man als Käufer doch schon mal, was man bei Amazon nicht kaufen sollte. Wer weiß wo das Ding schon überall drin war. Aber ökologisch ist das nicht. Gerade bei kleinen Artikel verzichten Händler je nach Grund auf den Rückversand. Ob durch Erstattung ohne Rücksendung oder Ersatzlieferung ohne Rücksendung. Weder für Händler noch Käufer ist das irgendein Vorteil, das der Rücksendeantrag automatisch bei jedem Grund genehmigt wird. Was man nicht gelten lassen kann, ist folgende Aussage von Amazon: "Dabei sei es auch weiterhin möglich, mit Kundinnen und Kunden zu kommunizieren oder für niedrigpreisige Artikel die Erstattung ohne Warenrücksendun g zu aktivieren". Eben nicht! 80 % der Kunden bekommen bei Amazon gar nicht mit, wenn der Verkäufer über das Amazonsystem etwas mitteilen möchte. Sogar wenn der Käufer einen kontaktiert und man als Verkäufer direkt darauf antwortet, bekommt man oft ein paar Tage später vom Käufer wieder eine Nachricht, warum man ihm nicht antworten würde, obwohl, zumindest aus Verkäufer Sicht, noch die Antwort der ersten Anfrage bei der erneuten Mail zu sehen ist. Eine Kommunikation mit Voyager Sonden ist einfacher als mit Käufer über das Amazonsystem. Daher ist es zu 80% Nonsens nach Genehmigung der Rücksendung mit dem Kunden zu kommunizieren und ihm die Arbeit und den Weg zum Briefkasten oder Postfiliale zu ersparen. Kundenfreundlic hkeit sieht anders aus.
Zitieren
#1 Martin 2022-08-30 08:54
Der Kunde muss eines beachten: Immer als Defekt reklamieren und dann Retournieren.
Da kannst du ruhig ausgepackte und genutzte Ware zurück erhalten und dagegen angehen. Am Ende wird das ein A-Z und wenn da Defekt erwähnt wurde wird der A-Z zugunsten des Kunden entschieden. Immer.
Oft genug erlebt.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.