Datenschutz in Unternehmen

Welche Kundendaten darf ich bei einer Bestellung erheben und speichern?

Veröffentlicht: 10.10.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 10.10.2022
Laptop mit Onlineshop

Es wird zwischen verschiedenen Arten von Daten unterschieden. Zunächst gibt es die Stammdaten des Kunden. Dazu gehören in der Regel Name, Anschrift und andere Kontaktdaten. Zu den Stammdaten gehören unter anderem die Daten, die zwingend erforderlich sind, um einen Vertrag abzuschließen. Denn ohne eine Anschrift des Kunden zu kennen, wird es mitunter schwer, die Ware zuzusenden. 

Im Datenschutzrecht bestehen die Grundsätze der Zweckbindung und Zweckmäßigkeit. Das heißt, dass personenbezogene Daten nur für einen vorher bestimmten Zweck erhoben und gespeichert werden dürfen. 

Die Stammdaten dürfen, soweit sie für den Vertrag notwendig sind, zunächst also erhoben werden. Das heißt allerdings nicht, dass wenn die Daten einmal gespeichert sind, sie für alle weiteren Zwecke genutzt werden dürfen. Denn sobald der Zweck zur Speicherung wegfällt, müssen die Daten auch wieder gelöscht werden.

Einwilligung machts möglich

Wie so oft im Datenschutz gilt etwas anderes, wenn eine Einwilligung vorliegt. Häufig wird beim Kauf mittels einer Checkbox auf die Datenschutzbedingungen hingewiesen. Wenn die Daten für andere Zwecke genutzt werden sollen, muss eine eindeutige und freiwillige Einwilligungserklärung des Betroffenen erfolgen. Die Datenschutzerklärung muss erklären, wozu die Daten gespeichert werden und für welche Zwecke sie genutzt werden. 

Die betroffene Person muss auf ihr Recht hingewiesen werden, dass sie die Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

Daten abseits der Stammdaten

Viele Unternehmen haben jedoch ein Interesse daran Daten, abseits der Stammdaten zu erheben. Etwa um Werbung zielgerichtet zu schalten, oder um die Zielgruppe zu erschließen und Leistungen darauf anzupassen. So kann das Geschlecht, das Alter, aber auch der Beruf der Kunden für Unternehmen interessant sein. 

Aber auch technische Daten, die häufig über Cookies erhoben werden, sind für Unternehmer interessant, etwa die Verweildauer im Shop, oder welche Produktseiten angeschaut wurden. Die Auswertung dieser Daten kann Aufschluss darüber geben, welche Produkte für den Kunden in Zukunft potenziell interessant sind. Wenn Daten mittels nicht notwendiger Cookies erhoben werden, muss auch hier vorher eine Einwilligung erfolgen. Dies geschieht in der Regel mittels Cookie-Bannern, die beim Seitenaufruf aufploppen. Lediglich Cookies, die technisch notwendig sind, dürfen ohne Einwilligung gespeichert werden. 

Neben dem Recht, der Speicherung von Daten zu widersprechen, haben betroffene Person außerdem ein Auskunftsrecht, welche personenbezogene Daten gespeichert wurden. Weiter besteht ein Anspruch auf Löschung der gespeicherten Daten, von welchem die betroffene Personen Gebrauch machen können. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für den Datenschutz in Unternehmen. Mit dem Datenschutz-Paket Pro stehen Unternehmern nicht nur passende Datenschutzerklärungen, umfangreiche Vorlagen und Checklisten zur Verfügung, sondern auch ein externer Datenschutzbeauftragter. Weitere Informationen zum Datenschutz-Paket Pro finden Sie hier.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#1 gourmet-weinhandel 2022-10-13 17:04
wenn man nichts interpretiert, sondern nur abschreibt, kann man jourmalistisch nicht bestehen (überzeugen).
Wer glaubt denn das in echt, dass Du Deine Daten zum Beispiel bei nem Onlinehändler löschen könntest?.
10 Jahre ist ja schon mmla Pflicht laut Finanzminister.
Beispiel von heute: ich bekomme Rechnugnen aus dem Jahre 2011 inkl. Mahnung..... also 11 Jahre nach dem Kauf .
Da hatte jemand den falschen Knopf gedrückt, jetzt wissen ganz viele Kunden, dass ihre Daten nicht mla nach 10 Jahren gelöscht werden....
Also bleibt realistisch und erläutert es auch ....

____________________________

Antwort der Redaktion

Hallo,

bei der Darstellung juristischer Fakten gibt es nicht so wahnsinnig viel Interpretations raum. Wer sich wie an die rechtlichen Vorgaben in der Praxis hält, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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