Augen auf beim Tannenkauf

Weihnachtsbaum = Witzfigur?

Veröffentlicht: 01.12.2022 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 01.12.2022
Armseliger Weihnachtsbaum mit einer Kugel

Der erste Advent ist schon wieder vorbei und endlich muss der Weihnachtsbaum her. Sicher ist sicher. Der Durchschnittsdeutsche beginnt spätestens jetzt mit der Jagd auf DEN einen perfekten Baum. Gedreht und gewendet wird er, um auch ganz sicher das Beste zu bekommen. Ganz so einfach ist es nicht, wenn man den Baum online bestellt. Hier muss man bekanntlich nehmen, was man bekommt, oder?!

Gibt es ein Widerrufsrecht?

Denkbar wäre ein Ausschluss des Widerrufsrechts, der da im Gesetz „schnell verderbliche Waren” lautet. Die meisten Bäume, die Weihnachten verkauft werden, sind vergleichbar mit Schnittblumen und halten im gut geheizten Wohnzimmer höchstens bis Mitte Januar, es sei denn der Händler verspricht etwas anderes und schießt sich meinen seinen Aussagen selbst ins Aus und damit direkt hinein in ein bestehendes Widerrufsrecht. Nichtsdestotrotz geht man beim Standard-Weihnachtsbaum ohne Wurzel nicht von einem Widerrufsrecht aus.  Das Widerrufsrecht für einen Tannenbaum im Topf zum Einpflanzen ist aber nicht ausgeschlossen. Gekauft ist hier also gekauft.

Übrigens: Die Tanne stattdessen einfach in den nächsten Straßengraben zu werfen ist nicht klug, denn im Zweifel handelt es sich dabei je nach Schwere sogar um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Viele Städte bieten das Entsorgen des Baumes an den Wertstoffhöfen in einer gewissen Frist kostenlos an.

Tannenduft und Weihnachtsfrust

Kommt statt ‘nem Weihnachtsbaum nur ‘ne Witzfigur an (wie es der Weihnachtsmann des Ostens, Frank Schöbel, einst besang), lässt sich auch noch an etwas anderes denken. Dann hat die Tanne einen Mangel und kann das ganze Weihnachtsfest ruinieren. Die klassische Gewährleistungs-Litanei wird in Gang gesetzt. Nun hat der Durchschnittsdeutsche sicher kein Taschen-BGB (wie mein Jura-Professor an der Uni) dabei, wenn er zum Weihnachtsbaumkauf aufbricht. Daher hier eine kleine Zusammenfassung.

Eine gelieferte Ware ist frei von Mängeln, wenn sie zum Zeitpunkt der Lieferung die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit eine besondere Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, gilt die Ware als mangelfrei geliefert, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Alternativ muss es sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann.

Wie treu sind deine Blätter?

Hier fangen die meisten Probleme schon an, denn zunächst muss Einigkeit darüber bestehen, dass das Tännchen überhaupt mangelhaft geliefert wurde. Ein solcher Mangel kann vorliegen, wenn der Christbaum krumm und schief gewachsen ist oder kahle Stellen hat. Klar ist natürlich auch, dass der Baum keine braunen Stellen aufweisen oder mit Schädlingen befallen sein darf. Nadelt das Bäumchen aber im März nach Monaten im beheizten Stübchen, hat höchstens der Eigentümer etwas am Oberstübchen, wenn er sich npch auf einen Mangel beruft. 

Letztendlich lautet die Antwort zu Frage „Mangel oder nicht?”: Es kommt darauf an. Um es mit den Worten des US-amerikanischen Richters am Obersten Gerichtshof, Potter Stewart, zur Obszönität zu sagen: Ich erkenne sie, wenn ich sie sehe.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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