Rechtsänderungen

Elektrogesetz: Wann setzen die Marktplätze die neuen Pflichten um?

Veröffentlicht: 02.01.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 31.01.2023
Elektrogeräte

Ein neues Jahr bringt häufig rechtliche Änderungen mit sich. So auch in diesem Jahr. Unter anderem bringt das Elektrogesetz neue Prüfpflichten für Marktplatzbetreiber, die auch Einfluss auf die Händler haben. 

Ähnliche Prüfpflichten gibt es schon im Bereich des Verpackungsgesetz und der Umsatzsteuer. Nun zieht das Elektrogesetz nach. Marktplatzbetreiber haben folglich zu überprüfen, ob die Händler die auf dem Marktplatz verkaufenden Registrierungspflichten für Hersteller im Sinne des Elektrogesetzen nachkommen. Händler von Elektrogeräten haben nach dem Elektrogesetz die Pflicht, sich als Hersteller registrieren zu lassen. 

Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2023

Zunächst war nicht klar, wann die Übergangsfrist für die Marktplätze beendet wird. Ursprünglich sollte die Übergangsfrist zum 1. Januar 2023 auslaufen, doch die Frist wurde auf den 1. Juli 2023 verlängert. 

Einige Marktplätze hatten allerdings bereit angekündigt, dass sie den Prüfpflichten bereits zum 1. Januar nachkommen. Wir haben die Marktplätze angefragt, ab wann sich Online-Händler auf Konsequenzen gefasst machen müssen.

Amazon

Amazon teilte uns mit, dass sie wie gesetzlich vorgeschrieben den 1. Juli 2023 als Stichtag nutzen werden. Mit einer Seller E-Mail, die vor Weihnachten verschickt wurde, wiesen sie Händler noch mal auf die entstehenden Pflichten hin. Zudem hat Amazon eine Informationsseite im Sellercentral veröffentlicht.

Hier wird den Händlerinnen und Händlern auch empfohlen, sich dennoch unmittelbar um die ordnungsgemäße Registrierung zu kümmern. Denn häufig ist mit einer Wartezeit von mehreren Wochen zu rechnen. 

Ebay und Kaufland

Auch Ebay und Kaufland teilten uns mit, dass sie sich nach den gesetzlichen Vorgaben richten und ab dem 1. Juli 2023 anfangen werden, die rechtlichen Prüfpflichten umsetzen werden und ab dann mit Konsequenzen zu rechnen ist. 

Händler sollten ihrer Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR in jedem Fall rechtzeitig nachkommen und die Registrierungsnummer bei den entsprechenden Marktplätzen angeben.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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