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Darf ich mit meinen Kunden Werbung machen?

Veröffentlicht: 17.01.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 17.01.2023
Zitat mit Testimonials

Werbeaussagen werden authentischer, wenn sie durch echte Kundenerfahrungen gestützt werden. Daher greifen viele Unternehmen auf sogenannte Testimonials zurück. Aber auch das Veröffentlichen von Referenzkunden kann hilfreich sein. Getreu dem Motto: „Na wenn selbst das bekannte Unternehmen XY dort Kundin ist, dann muss das Produkt ja wirklich gut sein.“

Doch Achtung: Bei Werbung dieser Art gibt es einige Stolpersteine.

Kundendaten nicht einfach veröffentlichen

Die Freude ist groß, wenn ein bekannter Name plötzlich eine Newsletteranmeldung abgibt oder ein Produkt bestellt. Das könnte man doch direkt fürs Marketing nutzen? Doch Achtung: Den Namen der Kundschaft einfach so veröffentlichen, das geht auch dann nicht, wenn es sich um einen Firmennamen handelt. Immerhin werden Kundendaten durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschützt. 

Wer mit bestimmten Namen aus seiner Kundenliste Werbung machen möchte, muss also in jedem Fall um Erlaubnis fragen. 

Verbot der Schleichwerbung beachten

Oftmals „knallen“ Unternehmen nicht einfach Namen auf ihre Homepage. Nennungen werden häufig mit einer Bewertung der namentlich genannten Kundschaft verknüpft. Es geht also um die werbemäßige Nutzung von Rezensionen. Hier sollten sich werbende Unternehmen noch einmal das Verbot der Irreführung, insbesondere das der Schleichwerbung, vor Augen führen. Ist für die Rezension eine Gegenleistung, wie etwa ein Rabatt oder Geldleistung geflossen, so muss die Rezension als Werbung gekennzeichnet werden. Hinzu kommen außerdem die noch relativ frischen Regeln aus der Omnibus-Richtlinie: Laut dieser muss gekennzeichnet werden, ob die Bewertungen auf Echtheit geprüft werden und wenn ja, wie

Inhalte prüfen: Eine Frage der Haftung

Gut klingende Rezensionen sollten außerdem nicht einfach so für Werbung übernommen werden. indem Unternehmen Rezensionen auf diese Art verwenden, machen sie sich diese zu eigen. Sie müssen also für den Inhalt haften. Eine solche Haftung greift beispielsweise bei Rezensionen, die unerlaubte, gesundheitsbezogene Aussagen enthalten. 

Im Normalfall haftet der Händler nicht für solche Aussagen in Rezensionen (BGH), da für die Kundschaft ersichtlich ist, dass die Aussage eine persönliche Erfahrung widerspiegelt. Indem das Unternehmen eine solche Rezension gezielt herausgreift und sie für die Bewerbung eines Produktes verwendet, stimmt er salopp gesagt dem Inhalt zu und muss eben mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung rechnen.  

Das muss bei Werbung mit Testimonials beachtet werden

Bevor Bewertungen unter der Nennung von Namen und möglicherweise auch Bildern für Werbezwecke verwendet werden, muss eine Einwilligung eingeholt werden. Hier bietet sich wie immer eine schriftliche Einwilligung an. Bezahlte Rezensionen müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Außerdem sollte in jedem fall der Inhalt der Aussage auf wettbewerbsrechtliche Verstöße geprüft werden.

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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