Marktmissbrauch durch Nutzungsbedingungen?

Bundeskartellamt ermittelt gegen PayPal

Veröffentlicht: 23.01.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 24.01.2023
PayPal Gebäude

Das Bundeskartellamt überprüft die europäische Tochter, des US-Bezahldienstes PayPal. Grund dafür ist der Verdacht der Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkungen des Preiswettbewerbs. Das Bundeskartellamt wirft PayPal vor, die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens auszunutzen, wie es in einer Pressemitteilung verkündet. 

Nutzungsbedingungen stehen in der Kritik

Die Nutzungsbedingungen von PayPal sehen vor, dass Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten dürfen, wenn Verbraucher nicht PayPal als Zahlungsmethode wählen, sondern eine andere, günstigere Zahlungsmethode. Damit könnten die Nutzungsbedingungen PayPals einen Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen darstellen.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt führte aus, dass die Klauseln den Wettbewerb beschränken könnten und zudem ein Verstoß gegen das Missbrauchsverbot vorliegen könnte. Es werde nun geprüft, ob PayPal eine Marktmacht zukommt und inwiefern Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmittel anzubieten. 

Die Bedingungen PayPals könnten dazu führen, dass andere Zahlungsmittel sich schwerer auf dem Markt etablieren können, wenn Aufschläge und Rabatte nicht berücksichtigt werden dürfen. 

PayPal ist einer der teuersten Zahlungsdienstleister

Marktstudien zufolge ist PayPal einer der teuersten Anbieter für Online-Zahlungen. PayPals Standardgebühr für Zahlungen beträgt in Deutschland derzeit 2,49 - 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages, hinzu kommt eine Gebühr in Höhe von 34 bis 39 Cent pro Zahlung. 

Die Gebühren, die Händler für die Nutzung von Zahlungsdiensten entrichten, unterscheiden sich deutlich in ihrer Höhe, je nach Dienstleister. Die Kosten werden meist nicht separat ausgewiesen, sondern verlagern sich auf die Produktpreise, sodass sie mitunter dennoch an die Kunden weiter gegeben werden. Daher sind, laut Mundt, Verbraucherinnen und Verbraucher die Leidtragenden, die diese Kosten am Ende über die Produktpreise bezahlen müssen. 

PayPal erklärte auf Nachfrage, dass sie sich zu schwebenden Verfahren nicht äußern werden. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#5 Matze 2023-01-26 14:28
Paypal war mla echt gut, jetzt nur noch teuer und servicelos. Viele meiner Kunden beschweren sich bei mir darüber, dass die Logins dort nicht funktionieren und gehen teilweise auf Vorkasse.
Das unterstütze ich gern :-)

Marktmacht wird schon kräftig ausgespielt, im Laden akzeptiere ich Paypal gar nicht mehr.
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#4 Rockfan 2023-01-26 05:53
Seit Monaten gibt es Probleme mit PAYPAL - Zahlungen werden einbehalten und auch nicht erst nach 21 Tagen vergütet,sonder n viel später.Dementsp rechend häufen sich Kundenanfragen und ggf. Stornierungen.
Bei Konflikten stellt sich PAYPAL auch sehr unkooperativ an und bucht trotz vorhandener Tracking No. einfach zurück - die Widerspruchsfun ktion wurde auch inzwischen entfernt,so daß man sich am besten gleich bei der EU Kommission über PAYPAL beschweren sollte.Viel Ärger also und es wird Zeit,daß etwas dagegen unternommen wird.
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#3 Chris 2023-01-24 16:58
Warum schießt man sich so auf PayPal ein und Amazon lässt man machen was man will? Preisfehler, A-Z Garantiefehler, willkürliche Entscheidungen über Hab und Gut, willkürliche Änderungen von Produktdaten in der Artikelbeschrei bung, falscher Sendungsstatus uvw..................

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Antwort der Redaktion

Hallo Chris,

auch gegen Amazon wurden und werden bereits Untersuchungen geführt: onlinehaendler-news.de/.../...

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#2 Torsten 2023-01-24 09:38
Wann wird hier ein Urteil erwartet? Für mittelständisch e Händler durchaus relevant.

Da der Einzelhandel regelmäßig ein EBIT im unteren einstelligen Bereich erzielt, andererseits die Kundenannahme dass Zahlungsdienstl eistung zum Nulltarif erfolgen müssten existiert, gilt es bei vielen Händlern solche Zahlungsabwickl ungen - speziell Paypal - zu vermeiden. Natürlich hat Paypal die dominante Stellung, man kann auf jede Zahlungsart verzichten, auf Paypal nicht. Mit der Wahl von Paypal als Zahlungsabwickl er fällt der EBIT von mglw. 5% auf nahezu 0%, für diese Geschäftsvorgän ge ergibt sich also ein quasi - Ausfall jeglicher Rendite für die Gesellschafter und natürlich keine Gewerbesteuern sofern der Wettbewerbsdruc k eine Preiserhöhung nicht zulässt wovon nahezu immer ausgegangen werden kann.
Paypal ist natürlich auch nur ein Baustein bei der Gewinneliminier ung. Sieht man die Abschöpfungsket te angefangen von Adwords über Paypal, Facebookmarketi ng, Angebotsgebühre n von 'Marktplätzen' deren Hoheit der Staat im Internet freiwillig an die US Privatwirtschaf t abgibt bis hin zur neuerdings kostenpflichtig en Gmail Registrierung (ebenfalls dominante Marktbeherrschu ng damit verpflichtend um überhaupt Kundenkorrespon denz durchführen zu können) scheint noch einiges an rechtlicher oder wettbewerbsrech tlicher Regulierung notwendig.
Aber genau hingeschaut kann man durchaus mindestens im Einzelfall beobachten wie aus fallenden Gewerbesteuerve rpflichtungen kommunale Finanzierungslü cken entstehen. Das alleine wird nicht reichen um die immer wieder mit neuen Ideen massiv in die europäische Handelswertschö pfungskette eingreifenden Internetkonzern e zu fairen Geschäftsprakti ken überzuleiten.
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#1 Siebert 2023-01-24 09:08
Endlich wird etwas gegen die Abzocke von PayPal getan.
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