Prüfpflicht für Marktplätze

Jetzt die Registrierung für Elektrogeräte nachholen

Veröffentlicht: 31.01.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 10.02.2023
Altgeräte in grüner Tonne

Erfassungsbescheinigungen oder die Weitergabe von Steuerdaten an das Finanzamt... Die großen Marktplätze werden seit Jahren immer stärker in die Verantwortung genommen. Als Nächstes folgt die Haftung der Marktplätze für nicht registrierte Hersteller von Elektrogeräten. 

Warum werden jetzt die Marktplätze in die Haftung genommen?

Händler aus Drittstaaten verhalten sich oftmals nicht gesetzestreu, sind aber auch nicht greifbar. Besonders die Marktplätze spielen hierbei eine große Rolle. Nachdem diese nun bereits mittels Marktplatzhaftung für die Umsatzsteuerausfälle ihrer Händler herangezogen werden können, folgt nun ein vergleichbares Modell für das Elektrogesetz.

Was besagt die Marktplatzhaftung genau?

Marktplatzbetreiber haben zu überprüfen, ob die Hersteller, die auf dem Marktplatz verkaufen, ihren Registrierungspflichten im Sinne des Elektrogesetzes nachkommen, indem sie deren eigene WEEE-Registrierungsnummer abfragen und verifizieren. Verkaufen Händler Artikel anderer registrierter Hersteller nur weiter, müssen sie deren Registrierungsnummer einreichen. Ziel ist ein lückenloser Nachweis der Registrierung nach dem Elektrogesetz entlang der gesamten Lieferkette.

Sind Händler und Hersteller damit überhaupt direkt betroffen?

Jein. Hersteller, die registrierungspflichtige Elektrogeräte anbieten, sind von der Haftung, wie der Name auch besagt, selbst nicht direkt betroffen. Sie trifft es jedoch mittelbar und das ist nicht weniger wichtig. Sie müssen von sich aus aktiv werden und ihre eigene beziehungsweise die der Hersteller hinterlegen, deren Produkte sie vertreiben. Ohne die Registrierungen müssen die Betroffenen ansonsten damit rechnen, dass die Produkte vom Betreiber des Marktplatzes deaktiviert werden. Bei wiederholten Verstößen halten wir jedoch auch eine Sperrung des Kontos nicht für ausgeschlossen. Zudem bleibt es auch dabei, dass sie wegen einer fehlenden Registrierung stets dem Risiko der Abmahnung ausgesetzt sind, woran die Mithaftung der Marktplätze selbst nichts ändert.

Wer gilt als Hersteller und muss sich registrieren lassen?

Viele Händler wiegen sich immer noch in falscher Sicherheit. Händler können nämlich gleichzeitig auch als Hersteller gelten und sind damit selbst registrierungspflichtig, was viele Händler immer noch wissentlich oder unwissentlich missachten.

Als Hersteller gilt jede Person, die

  • Geräte unter ihrem Namen oder ihrer Marke herstellt und in Deutschland anbietet,
  • Geräte konzipieren oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke in Deutschland anbietet,
  • Geräte anderer Hersteller unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Marke in Deutschland anbietet oder gewerbsmäßig weiterverkauft, wobei der Anbieter oder Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, wenn der Name oder die Marke des „eigentlichen“ Herstellers auf dem Gerät erscheint,
  • erstmals Geräte auf dem deutschen Markt anbietet, die aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder aus einem Drittland stammen,
  • Geräte unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln direkt Endnutzern in Deutschland anbietet und dabei aber außerhalb Deutschlands niedergelassen ist, oder
  • Geräte vorsätzlich oder fahrlässig zum Verkauf anbietet, wenn diese von nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern stammen.

Ab wann gilt die Haftungsregelung für Marktplätze?

Zunächst war die Umsetzung für den 01.01.2023 geplant. Weil der große Ansturm in der Kürze der Zeit jedoch von allen Beteiligten (also Marktplätze, betroffene Händler und Hersteller sowie der Stiftung ear) gar nicht so schnell bewältigt werden konnte, steht nun als neuer Stichtag der 01.07.2023 fest.

Welche Pflichten haben Händler und Hersteller?

Um weiterhin sorglos bei Amazon oder einer anderen Verkaufsplattform handeln zu können, muss die Registrierung aller Marken und Gerätearten, die ein Händler anbietet, spätestens jetzt sichergestellt werden. Für Produkte, die nur weitervertreiben werden, muss die WEEE-Nummer des Herstellers erfragt werden. Für Produkte, für die man selbst als Hersteller gilt, muss eine eigene Nummer her. Sodann muss die WEEE-Registrierungsnummer auch gegenüber der Plattform übermittelt werden. 

Nun müssen betroffene Verkäufer auch an die Rücknahme denken und ihre entsprechenden Informationspflichten erfüllen, zu der sie ggf. verpflichtet sind. Hierzu bieten die Plattformen teilweise automatisierte Texte an, die an der entsprechenden Stelle in den Shop eingespeist werden.

Welche Konsequenzen drohen, wenn man nichts unternimmt?

Zum einen besteht auch jetzt schon die Gefahr einer Abmahnung, wenn man sich als Hersteller nicht registriert, beziehungsweise als Händler nicht ordnungsgemäß registrierte Artikel vertreibt (sog. Quasi-Hersteller). „Wenn Sie die Richtlinien nicht einhalten, werden wir Ihre Angebote deaktivieren” schreibt Amazon in einer Seller Central-Information. Amazon empfiehlt daher, dass alle berechtigten Verkaufspartner die bestehenden Bestimmungen proaktiv einhalten.

Wie lange dauert die Registrierung?

Erfahrungsgemäß dauert das Verfahren zwischen 6 und 7 Wochen, heißt es dazu auf der FAQ-Seite der Stiftung ear. Die auf der Homepage der Stiftung ear veröffentlichten Bearbeitungszeiten sind durchaus realistisch, bestätigt uns auch eine Mitarbeiterin der Stiftung ear gestern schriftlich. Liegen der stiftung ear alle im Rahmen der Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Informationen vor, werden Anträge aktuell innerhalb von 5 Wochen verbeschieden, heißt es.

Da gegen Ablauf der Übergangsfrist noch einmal mit einem deutlich höheren Antragsaufkommen zu rechnen sei, sei eine rechtzeitige Registrierung möglicherweise nicht mehr gewährleistet. Sind Hersteller noch nicht ordnungsgemäß registriert, sollten sie ihren Registrierungsantrag also umgehend stellen, um bis Juli durch zu sein. Das kann entweder im Alleingang passieren oder über einen der zahlreichen etablierten Dienstleister in diesem Bereich. Wer sich das ganze noch einmal direkt anschauen will, dem seien die Videos der Stiftung ear ans Herz gelegt.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#14 Sebastian 2024-01-23 21:12
Guten Tag,
Sie schreiben als Kommentarantwor t, dass für den Verkauf gebrauchter und historischer Hifi-Geräte auch eine WEEE Nummer notwendig sei. Laut den Vorgaben gilt dies aber doch nicht für Altgeräte die vor 2005 hergestellt wurden oder? (Für viele dieser Geräte gibt es ja auch gar keine Firmen mehr)

Beste Grüße
Sebastian
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Hallo Sebastian,

vielen Dank für die Rückfrage. Weil es immer wieder zu Unklarheiten kam, haben wir das Thema schon ausführlich erläutert. Schau mal hier: onlinehaendler-news.de/.../...

Viele Grüße
Die Redaktion
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#13 Klaus 2023-06-08 12:30
Ok, nostalgische Geräte dürfen nur vertrieben werden, wenn sie registriert wurden. Habe ich kapiert. Nur, wie mache ich das bei Herstellern, die es lange nicht merhr gibt. Ich verlaufe Einzelstücke, muss jedes registriert werden? Kann ja wohl nicht sein.

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Antwort der Redaktion

Hallo Klaus,

am besten wendest du dich für Einzelfragen zu konkreten Geräten an die Stiftung EAR.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#12 Lars 2023-04-18 21:49
Wir sind Wiederverkäufer . Wir verschicken die Ware direkt vom Großhändler an unsere Kunden, ohne eigene Lagerhaltung. Im Verkehr bringt der Großhändler die Ware. Kann ich in dem Fall die WeeeReg.Nr. vom Großhändler eintragen?
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#11 Tatjana 2023-02-10 16:44
Wir verkaufen gewerblich bei EBay und bieten ausschließlich gebrauchte ältere bis antike Hifi Geräte bzw, Radios dutzender namenhafter Hersteller an.Manche gibt es eventuell auch schon gar nicht mehr.Brauchen wir auch so eine WEE Nummeer?
Ich finde die Ausführungen überall verwirrend und bin sehr verunsichert was nun richtig ist.

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Antwort der Redaktion

Hallo,

laut der Stiftung EAR gibt es für gebrauchte Geräte keine Ausnahme: stiftung-ear.de/.../...

Mit den besten Grüßen
der Redaktion
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#10 Max 2023-02-10 15:20
Bin ich beim Anbieten von beispielsweise gebrauchten 40 Jahre alten, nostalgischen Radios / Elektrogeräten in irgend einer Weise registrierungsp flichtig? Sind gebrauchte elektronische Gegenstände grundsätzlich ausgenommen?

Danke und viele Grüße,
Max

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Antwort der Redaktion

Hallo Max,

die Stiftung EAR führt gebrauchte oder nostalgische Geräte nicht unter den Ausnahmen auf: stiftung-ear.de/.../...

Entsprechend dürfen die Geräte nur vertrieben werden, wenn sie registriert wurden.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#9 yilmaz 2023-02-10 12:00
fallen akkus auch in die verordnung ?
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Hallo Yilmaz,

vielen Dank für die Frage. Ja, Akkus sind wiederaufladbar e Batterien und diese sind registrierungsp flichtig, wenn Sie Hersteller sind. Die Registrierung beantragen Sie ebenfalls online über das ear-Portal.

Viele Grüße
Die Redaktion
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#8 Max 2023-02-10 11:49
Das was im Beitrag steht ist nicht ganz richtig. Man wird als Händler nicht gesperrt wenn man keine WEEE-Nummer hat sondern es werden "nur" die entsprechenden Produkte entfernt. Eine Sperrung muss man, soweit ich das aus sämtlichen Amazon Mails zu diesem Thema herauslesen konnte, nicht befürchten.

Dass sich die Chinesen über uns totlachen ist sowieso klar. Das tut aber bald die ganze Welt wenn man bei uns alles überreguliert und deswegen reihenweise Betriebe schließen, das betrifft nicht nur den Handel sondern alle Bereiche.

Bestes Beispiel ist die Nahrungsmittelv ersorgung. Erst macht man alle Bauern und Betriebe platt, dann holt man das Rindersteak aus Südamerika. Blöd nur, dass es dort weder Produktionsvorg aben, Richtlinien, Prüfungen, Arbeitsgesetze, Personalschutz, Tierschutz oder sonstwas gibt.
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Hallo Max,

wir haben uns den Artikel noch einmal angesehen und angepasst. Wir halten es aber nach wie vor nicht für ausgeschlossen, dass Amazon oder andere Plattformen wegen wiederholter Nichtbeachtung der Vorgaben auch eine endgültige Sperrung des Verkäufers in Erwägung ziehen können.

Viele Grüße
Die Redaktion
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#7 Roland Virnich 2023-02-10 11:14
Und wie sieht es mit einzelnen Bauteilen aus? Wir verkaufen z.B. Motorkondnsator en, Dioden, Transistoren, ICs verschiedener Hersteller als Ersatzteile. ach unsere Auffasssung handelt es sich hierbei um so genannte "originäre Bauteile" für die es keine Registrierungsp flicht gibt. Trotzdem verlangen die Plattformen für solche Dinge eine WEEE-Registrier ung, wenn sie in den Artikelgruppen eingestellt werden, zu der die Geräte gehören, wofür dies Ersatzteile sind. Vom EAR haben wir telefonisch die Auskunft bekommen, dass für solche Teile eine WEEE-Register-N ummer überhaupt nicht erteilt werden KANN! Was also können wir tun, um weiter verkaufen zu können?

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Hallo Roland Virnich,

vielen Dank für die interessante Anfrage. Das ist sehr ärgerlich. Ich schlage vor, dass wir in der Zeit, die uns noch bleibt, das Problem klären. Wir werden dazu nun mit den Plattformen Kontakt aufnehmen und um Lösung bitten.

Beste Grüße
Die Redaktion
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#6 Skele 2023-02-10 10:13
Hallo,

ich bin sehr verwirrt.

Angenommen ich verkaufe etwas von Sony, muss ich dann die WEEE-Nummer von Sony eintragen? Bzw. muss ich alle WEEE-Nummern von allen Herstellern in Erfahrung bringen und angeben, deren Waren ich aktiv verkaufe?

Ich bin An-und Verkäufer, brauche also keine eigene WEEE-Nummer, wenn ich Marken von Herstellern verkaufe, die bereits eine WEEE-Nummer besitzen?

Gibt es denn eine Datenbank aus der man die WEEE-Nummern der Hersteller beziehen kann? Meine ersten Versuche, die immer ein paar Tage Bearbeitungszei t nach sich ziehen, blieben erfolglos, da die Service-Mitarbe iter der bestimmten Hersteller dafür nicht zuständig waren oder die Information nicht weitergeben wollten…

Danke für eure Hilfe!
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Hallo Skele,

vielen Dank für die Frage. Ja, leider musst du die Nummern der Hersteller (zB bei Sony) erfragen und eintragen.

Die Nummern solltest du eigentlich auf den Rechnungen oä finden. Soweit wir wissen, gibt es auch ein Register bei der Stiftung ear, ob das öffentlich ohne Registrierung einsehbar ist, ist uns aber nicht bekannt. Kontaktiere bitte mal die Stiftung ear.

Beste Grüße
Die Redaktion
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#5 Dietmar 2023-02-03 09:43
Hallo
ich verkaufe über ebay gebrauchte Laptops und Laptop Teile, was muß ich beachten??

Dankeschön
Mit nettem Gruß
Dietmar
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Hallo Dietmar,

Geräte, die zum Verkauf repariert und aufgearbeitet wurden, müssen nicht registriert werden. Das gilt allerdings nur, wenn der Hersteller sie bereits ordnungsgemäß registriert hat.

Viele Grüße
Die Redaktion
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