
Mit dem Widerrufsrecht soll die Kundschaft, sofern diese denn als Verbraucher handelt, die Ware auf ihre Beschaffenheit prüfen können. Was ist aber, wenn die Kundschaft den Widerruf erklärt, bevor die Ware überhaupt versendet wurde? Geht das? Hier gibt es die Antwort.
Widerrufsfrist an die Lieferung geknüpft
Nach § 356 BGB beginnt die Widerrufsfrist dann zu laufen, wenn die Kundschaft die Ware wie bestellt erhält. Daraus könnte nun geschlossen werden, dass der Widerruf selbst auch erst nach der Lieferung erfolgen kann. Das ist allerdings ein Irrtum. Nach den §§ 312g und 355 BGB entsteht das Widerrufsrecht nämlich in dem Moment, in dem die Kundschaft eine Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtet ist, abgegeben hat. Das ist bereits mit der Abgabe der Bestellung der Fall.
Der rechtliche Gedanke, der dahinter steht, ist folgender: Mit dem Widerrufsrecht soll zwar eine Beschaffenheitsprüfung möglich sein, allerdings ist der Widerruf auf die Vertragserklärung gerichtet, die die Kundschaft abgegeben hat. Bis zum Ablauf der Widerrufsfrist gilt diese Vertragserklärung als schwebend wirksam.
Verbraucher und Verbraucherinnen dürfen also zwischen der Abgabe der Bestellung und der Lieferung der Ware ohne, dass die Widerrufsfrist bereits zu laufen begonnen hat, ihren Widerruf erklären.
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Auch aus praktischer Sicht eine sinnvolle Regelung
Selbst, wenn im Gesetz stehen würde, dass das Recht zum Widerruf erst mit der Lieferung entstünde, wäre es für das Unternehmen, welches den Online-Shop betreibt, wahrscheinlich besser, wenn die sprunghafte Kundschaft ihren Widerruf möglichst vor der Lieferung erklärt. Immerhin geht mit jeder Retoure ein Aufwand einher, der so gespart werden kann.
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Kommentare
Wie verhält es sich denn im Fall von Online-Auktione n (in diesem Fall nicht eBay sondern Auctionet, Kauf von einem gewerblichen Händler, bzw. Auktionshaus, reine Online-Auktion ohne Sallauktion)? Kann auch hier vor der Lieferung (und Bezahlung) widerrufen werden?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihren Rat.
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Antwort der Redaktion
Lieber Leser,
wenn online etwas durch ein Unternehmen beispielsweise über Ebay an Verbraucher versteigert wird, steht diesen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Dieses darf dann auch vor der Lieferung des ersteigerten Produktes erklärt werden.
Beste Grüße
die Redaktion
die Bestellung nicht mehr will. PayPal behält eine zwar geringe Gebühr für die Buchung aber
es sind dadurch denoch Kosten entstanden. Darf diese Gebühr vom Rückerstattungs betrag abgezogen werden?
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Antwort der Redaktion
Hallo,
bei einem Widerruf muss der komplette Kaufpreis inkl. Versandkosten erstattet werden.
Die angefallenen Gebühren dürftest du lediglich einbehalten, wenn du dem Käufer nachweisen könntest, dass er beispielsweise eine Schädigungsabsi cht hatte.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Antwort der Redaktion:
Hallo der Hotte,
in diesem Fall ist es, wie so oft, eine Abwägungsfrage. Wenn es noch ohne großen Aufwand möglich ist, das Paket zurückzuholen, wäre es für alle Seiten klüger, das Paket nicht zu versenden.
Wäre der Aufwand allerdings unverhältnismäß ig groß und das Paket ist nicht mehr im Machtbereich des Verkäufers, dann wird es versendet und der Kunde muss ggf. für die Rückversandkost en aufkommen.
Viele Grüße
die Redaktion
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