Wir wurden gefragt

Warum darf die Schufa Daten sammeln?

Veröffentlicht: 17.03.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 27.04.2023
Comic-Mann mit Sprechblase, in der "Why?" steht

In Deutschland ist es schwer, um die Schufa herumzukommen: Hat man ein Girokonto oder schon einmal einen Kredit aufgenommen, so hat man auch einen Eintrag bei der Schufa. So gibt es unterm Strich von fast jeder Privatperson einen Eintrag in der Schufa. Diese erstellt anhand der gesammelten Daten einen Score, der dann darüber entscheiden soll, ob man einen Handyvertrag abschließen darf, die Mietwohnung bekommt oder einen Kredit aufnehmen darf. 

Aber: Warum darf die Schufa das überhaupt? Immerhin ist die Schufa Holding AG keine öffentliche Stelle, sondern eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei. 

Diese Daten sammelt die Schufa

Zunächst einmal wollen wir uns der Frage widmen, welche Daten die Schufa überhaupt sammelt. Neben den personenbezogenen Daten, wie etwa den Namen, die Anschrift, Geburtsort und Geburtstag werden auch Daten über Konten, Kreditkarten, laufende Kredite, Leasingverträge, Mobilfunkverträge, vereinbarte Ratenzahlungen, Versandhandelskonten, Bürgschaften, Zahlungsausfälle in der Vergangenheit und Vollstreckungsmaßnahmen gesammelt.

Salopp gesagt, könnte man also sagen: Man macht sich nackig. Aus diesen Daten wird ein Basisscore ermittelt, der zwischen null und einhundert Prozent liegt. Bereits bei 80 bis 90 Prozent besteht ein deutlich erhöhtes bis hohes Risiko, dass es zu Zahlungsausfällen kommt. Daneben gibt es noch den Branchenscore. Dieser Score soll den unterschiedlichen Anforderungen von unterschiedlichen Branchen Rechnung tragen. So erhalten Telekommunikationsunternehmen einen anderen Score zu potenziellen Kunden als etwa Handelsunternehmen.

Wie der Score berechnet wird 

Egal, ob Basisscore, oder Branchenscore: Die Formel ist so geheim wie das Krabbenburgerrezept von Spongebob. Die Berechnungsgrundlage hält die Schufa geheim. Neben offenkundigen Faktoren, wie etwa bereits laufenden Krediten oder Zahlungsausfällen in der Vergangenheit, spielen aber wohl auch Alter und Wohnsitzwechsel eine Rolle. So kann es sein, dass ein junger Mensch in einem Jahr keinen Mobilfunkvertrag erhält, weil die Schufa zu schlecht sei; ein Jahr später dann aber Glück hat. 

Auf der Grundlage der DSGVO?

Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Schufa eigentlich ihre Tätigkeit? Tatsächlich auf die Datenschutzgrundverordnung, genauer gesagt auf Artikel 6. Dieser Artikel zählt auf, aus welchen Gründen Daten verarbeitet werden dürfen. Für die Schufa kommen drei Gründe infrage:

  • Die Einwilligung durch den Verbraucher.
  • Die Verarbeitung dient der Vertragserfüllung.
  • Es besteht ein berechtigtes Interesse.

Besonders kritisch ist der dritte Punkt, denn hier kommt es zu einer Interessenabwägung: Das Interesse der Schufa an der Datenverarbeitung liegt in der Erfüllung ihres Geschäftszwecks. Der Geschäftszweck als privatwirtschaftliches Unternehmen liegt zum einen in der Gewinnerzielung und zum anderen darin, Kooperationspartner vor Zahlungsausfällen zu bewahren. Diese Interessen müssen mit den Interessen und Rechten der Betroffenen abgewogen werden. 

Gibt es dennoch Verstöße gegen die DSGVO? 

Aktuell beschäftigt sich der EuGH mit der Datenschutzkonformität der Schufa. Der Generalanwalt sieht jedenfalls einen Verstoß gegen die DSGVO: Nach Art. 22 DSGVO haben betroffene Personen „das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt“.

Knackpunkt ist hier das Wort „automatisiert“. Der EU-Generalanwalt unterstellte der Schufa in seinem Abschlussplädoyer, dass die Kreditwürdigkeit ausschließlich in einem automatisierten Verfahren bewertet wird, ohne dass noch einmal ein echter Mensch drüberschaut. Damit würde die Schufa gegen die DSGVO verstoßen.

Welche Rechte haben Privatpersonen

Als Privatperson steht man allerdings auch nicht vollkommen machtlos da. So müssen Negativeinträge gelöscht werden, wenn nicht vorher zwei Mahnungen erfolgt sind und die Eintragung angedroht wurde. Außerdem könnte man Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen, wenn man aufgrund der Schufa keine Wohnung erhält. Zu guter Letzt gibt es noch das Recht auf Vergessenwerden. Knackpunkt ist allerdings immer, dass die Betroffenen gute Gründe vorbringen müssen, die gegenüber dem berechtigten Interesse der Schufa schwerer wiegen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#1 Daniela Knuf 2023-03-21 20:43
Ich stehe unschuldig mit einem negativen Schufa-Eintrag, obwohl ich nie Schulden gemacht habe!!
Und die Schufa will es nicht löschen, obwohl die negativen Schufa-Einträge n falsche sind!!
Da ich Grundsicherung bei Erwerbsminderun g beziehe, habe ich kein Kredit, keine Kreditkarten, kein Mobilfunkvertra g, sondern Prepaidmobilfunkkarten!!
Und ich habe kein Auto,da ich noch nie ein Führerschein gemacht habe!!
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