Neben der gesetzlichen Pflicht, ein Impressum im Online-Shop vorzuhalten, gibt es eine vergleichbare Regelung auch für E-Mail-Signaturen. Das Handelsgesetzbuch schreibt genau vor, welche Pflichtinformationen in eine korrekte E-Mail-Signatur gehören. Aber gilt diese gesetzliche Vorgabe auch für Einzelunternehmer, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, und welche Angaben sind in diesem Fall erforderlich?
Der Händlerbund beantwortet die wichtigsten Fragen in seinem Hinweisblatt:
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Kommentare
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Die Redaktion
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Die Redakion
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