Online-Händler, die ihre Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkaufen, sind nach der Preisangabenverordnung grundsätzlich zur Angabe eines Grundpreises verpflichtet. In einer Infografik haben Rechtsexperten vom Händlerbund übersichtlich zusammengefasst, was es unbedingt zu beachten gilt.
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Kommentare
es besteht nur bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden die Pflicht zur Angabe des Grundpreises. Einen Grundpreis „pro Stück“ gibt es nicht. Sie kann aber gerne freiwillig erfolgen.
Viele Grüße,
die Redaktion
wie ist das denn bei Waren, wie z.B. Wattepads, Ohrenstäbchen, Windeln, Slipeinlagen oder vergleichbaren Produkten? Wenn eine Packung 10, 15 oder 50 Stück enthält, muss dann ein Grundpreis angegeben werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
wie unsere Infografik deutlich macht, müssen Sie bei Stoffen den Grundpreis auf die Fläche und nicht auf die Länge angeben.
Die Redaktion
hier ist tatsächlich eine Grundpreisangab e erforderlich. Die Angabe in Metern oder Fläche hängt jedoch davon ab, ob die Produkte nach Länge oder Fläche verkauft werden. Gerne sieht sich ein Jurist des Händlerbundes in der Rechtsberatung die Umsetzung des Grundpreises in Ihrem Shop an.
Die Redaktion
nun, die Produktkategori e „Schmuck und Handarbeiten“ ist sehr allgemein. Anhand eines Beispiels möchten wir aber erläutern, wann ein Grundpreis von Nöten wäre: z.B. ist dies bei Ketten von der Rolle, bei denen der Kunde die Länge individuell wählen kann, der Fall. Sind die Ketten aber fertig, inkl. Verschluss und Anhänger, ist nach dem derzeitigen Stand kein Grundpreis erforderlich.
Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter.
Die Redaktion
Da ist ein Gesamtpreis nicht realisierbar, oder etwa doch?
mit der Grundpreisangab e soll dem Verbraucher ein Preisvergleich ermöglicht werden. Im Bestellaublauf ist keine Angabe des Grundpreises mehr erforderlich, da der Kunde seine Kaufentscheidun g bereits getroffen hat und den Kaufvorgang eingeleitet hat.
Die Redaktion
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