Infografik: Grundpreisangaben im Online-Handel

Veröffentlicht: 08.04.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 17.09.2015

Online-Händler, die ihre Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkaufen, sind nach der Preisangabenverordnung grundsätzlich zur Angabe eines Grundpreises verpflichtet. In einer Infografik haben Rechtsexperten vom Händlerbund übersichtlich zusammengefasst, was es unbedingt zu beachten gilt.

Händlerbund Infografik Grundpreisangabe 

Kommentare  

#17 Redaktion 2016-02-26 09:27
Liebe Manuela,
es besteht nur bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden die Pflicht zur Angabe des Grundpreises. Einen Grundpreis „pro Stück“ gibt es nicht. Sie kann aber gerne freiwillig erfolgen.
Viele Grüße,
die Redaktion
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#16 Manuela 2016-02-26 07:15
Hallo,
wie ist das denn bei Waren, wie z.B. Wattepads, Ohrenstäbchen, Windeln, Slipeinlagen oder vergleichbaren Produkten? Wenn eine Packung 10, 15 oder 50 Stück enthält, muss dann ein Grundpreis angegeben werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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#15 Redaktion 2015-04-21 08:56
Hallo Gundi,

wie unsere Infografik deutlich macht, müssen Sie bei Stoffen den Grundpreis auf die Fläche und nicht auf die Länge angeben.


Die Redaktion
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#14 Gundi 2015-04-21 07:45
Hallo, mich interessiert jetzt wirklich, ob ich meine Grundpreis-Mete r Angaben in m2 Angaben ändern muss. Ich verkaufe Stoffe.
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#13 Redaktion 2015-04-15 13:53
Hallo Susann T.,

hier ist tatsächlich eine Grundpreisangab e erforderlich. Die Angabe in Metern oder Fläche hängt jedoch davon ab, ob die Produkte nach Länge oder Fläche verkauft werden. Gerne sieht sich ein Jurist des Händlerbundes in der Rechtsberatung die Umsetzung des Grundpreises in Ihrem Shop an.


Die Redaktion
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#12 Susann T. 2015-04-14 19:36
Wir verkaufen in unserem Online Shop Tischbänd er (gekennzeichnet als Dekostoff). Diese kaufe ich auf Rolle zu 15 m länge und 29 cm breite ein und verkaufe sie in 5, 10 und 15 m Länge und immer 29 cm breite. Ist hierfür auch eine Grundpreisangab e erforderlich? Und wenn ja, welche? Quadratmeter, Meter oder Kilo? Wenn es erforderlich ist wie kann ich diese berechnen?
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#11 Redaktion 2015-04-13 09:42
Hallo Ramona Müller,

nun, die Produktkategori e „Schmuck und Handarbeiten“ ist sehr allgemein. Anhand eines Beispiels möchten wir aber erläutern, wann ein Grundpreis von Nöten wäre: z.B. ist dies bei Ketten von der Rolle, bei denen der Kunde die Länge individuell wählen kann, der Fall. Sind die Ketten aber fertig, inkl. Verschluss und Anhänger, ist nach dem derzeitigen Stand kein Grundpreis erforderlich.

Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter.


Die Redaktion
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#10 Ramona Müller 2015-04-12 00:25
Danke für die Information, nun wie ist es bei Schmuck und Handarbeiten?
Da ist ein Gesamtpreis nicht realisierbar, oder etwa doch?
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#9 Sandra 2015-04-11 09:00
Ich habe ja noch nie gesehen, dass Stoffpreise pro m2 angegben werden....nachd enklich.
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#8 Redaktion 2015-04-09 10:15
Hallo Steffen Blaser,

mit der Grundpreisangab e soll dem Verbraucher ein Preisvergleich ermöglicht werden. Im Bestellaublauf ist keine Angabe des Grundpreises mehr erforderlich, da der Kunde seine Kaufentscheidun g bereits getroffen hat und den Kaufvorgang eingeleitet hat.


Die Redaktion
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