Händlerbund gibt Hinweise zur Urheberangabe bei Verwendung von Fotos aus Fotoarchiven

Veröffentlicht: 11.05.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.05.2015

Produktfotos haben im Online-Handel immensen Einfluss auf die Kaufentscheidung des Kunden. Bei der legalen Verwendung fremder Fotos (z.B. aus Stockarchiven wie Fotolia & Co.) ist die genaue Angabe eines Urheberrechts-Hinweises meist ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen oder AGB beschrieben.

Ein neues Hinweisblatt des Händlerbundes fasst die erforderlichen Copyright-Hinweise der größten Fotoarchive zusammen.

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