Neues Unterlassungsklagegesetz: Gehen Verbraucherverbände bald vermehrt gegen Online-Händler vor?

Veröffentlicht: 04.06.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.06.2015

Mit einem neuen Gesetzesentwurf wurde die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass auch Verbraucherverbände Datenschutz-Verstöße abmahnen und Unterlassungsklagen erheben können. Viele Online-Händler sind darüber verunsichert und fürchten nun auch noch von Seiten der Verbraucherverbände eine Abmahngefahr. Im Mai fand in Berlin eine öffentliche Anhörung zum neuen Gesetzesentwurf statt.

Paragraphen

(Bildquelle Paragraphen: Maksim Kabakou via Shutterstock)

Immer wieder gelangen Datenschutz-Skandale an die Öffentlichkeit. Verbraucher, denen es an Vertrauen in den Schutz ihrer personenbezogenen Daten mangelt, scheuen daher zum Einen die Online-Einkäufe selbst und sind zudem in der Durchsetzung ihrer Rechte in einer schlechten Position. Dies sind nur ein paar der zahlreichen Gründe, die dem neuen Gesetzesvorhaben Antrieb verleihen.

Derzeit keine Klagebefugnis der Verbraucherverbände

Aktuell bezieht sich die Befugnis der Verbraucherverbände zur Abmahnung lediglich auf „Verbraucherschutzgesetze“. Dazu zählen jedoch die Vorschriften zum Datenschutz nicht generell. Das soll sich nun ändern und der Anwendungsbereich der Unterlassungsklagemöglichkeit auf Verbraucherverbände wie beispielsweise die Verbraucherzentralen erweitert werden.

Keine „Klagewellen“ zu erwarten

Zu den zahlreichen "Abmahn-News", die tagtäglich die Nachrichten bestimmen, kommt nun ein weiterer „Unsicherheitsfaktor“ für Online-Händler hinzu. Viele Händler fürchten eine neue Abmahnwelle. Hier gibt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) jedoch ein Stück weit Entwarnung.

Der vzbv der begrüßt natürlich das Gesetzesvorhaben. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 5. Mai 2015 teilte der vzbv jedoch über seine Referentin Carola Elbrecht mit, dass er die neu gewonnene Klagebefugnis sehr gewissenhaft einsetzen wolle: „Unabhängig von den beschränkten Personalresourcen beim vzbv und den Verbraucherzentralen ist keine Klagewelle in Sachen des Verbraucherdatenschutzrechtes zu befürchten. Der vzbv und die Verbraucherzentralen setzen ihre Klagebefugnis per se nicht aktionistisch ein, sondern wägen eine Abmahnung und weitere gerichtliche Schritte sehr sorgfältig auf Basis gesetzlicher und rechtlicher Prüfung ab.“

Gesetzesentwurf noch nicht ausgereift

Der Gesetzesentwurf stößt jedoch auch insgesamt auf ein gemischtes Echo. So wird vielfach das Nebeneinander der neuen Verbandsklagemöglichkeit der Verbraucherverbände und dem auch weiterhin bestehenden Einschreiten der Datenschutzbehörden bemängelt. Unternehmen unterliegen derzeit der Aufsicht des jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten oder der Landesbehörden (z. B. Innenministerium), die immer häufiger stichprobenartige Kontrollen vornehmen. Es ist so, dass bereits jetzt Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die sensiblen Vorschriften des Datenschutzes drohen, die auch weiterhin neben der neuen Klagebefugnis der Verbraucherverbände gelten sollen. Mit dem neuen Gesetz müssen Online-Händler auch mit Angriffen von beiden Seiten rechnen.

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