„Made in Germany“ – Richtig werben mit einer Herkunftsbezeichnung

Veröffentlicht: 18.10.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.10.2013

Die Werbung mit „Made in Germany“ weckt die Vorstellung von Qualität und guter Wertarbeit und kann den Verbraucher irreführen, wenn das Produkt tatsächlich gar nicht „Made in Germany“ ist. Aber wann ist ein Produkt „Made in Germany“ und was muss bei der Werbung mit einer Herkunftsbezeichnung beachtet werden?

 made in Germany

Um Produkte zu bewerben, scheuen sich Online-Händler nicht, ihr Produkte so verkaufsfördernd wie möglich zu beschreiben. Besonders die Herkunftsbezeichnung „Made in Germany" oder „Deutsche Qualitätsware" gilt als Käufermagnet. Sollen Produkte „Made in Germany" an den Mann oder an die Frau gebracht werden, ist dies stets ein starkes Verkaufsargument.

Online-Händler sollten sich aber vergewissern, dass der Artikel diese Herkunftsbezeichnung zu Recht trägt, denn Werbung mit falschen geografischen Herkunftsangaben ist ausdrücklich verboten (§ 127 MarkenG).

Geografische Herkunftsbezeichnungen sind Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen (z.B. Flaggen), die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.

Überwiegender und wesentlicher Teil der Fertigung maßgeblich

Da "Made in Germany" besondere Erwartungen bezüglich der Produktqualität und der Zuverlässigkeit weckt, ist diese Kennzeichnung Erzeugnissen vorbehalten, die entweder gänzlich in Deutschland hergestellt wurden oder eine in Deutschland für die Produktqualität entscheidende Behandlung erfahren haben. Zwar müssen nicht alle Produktionsschritte in Deutschland vorgenommen werden, jedoch der überwiegende und maßgebliche Teil der Fertigung. Bei diesem muss diejenige Eigenschaft – also das wesentlichen Qualitätsmerkmal - entstehen, wegen der sie der Verbraucher als deutsche Leistung in Bezug auf die Qualitäts- und Preisvorstellungen besonders wertschätzt. Ob ein Produkt die Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“ tragen darf oder nicht ist letztendlich im Einzelfall zu entscheiden.

Entscheidend ist Irreführung der Verbraucher

Rechtlich gesehen, ändert sich auch nichts daran, wenn der Artikel die Herkunftsbezeichnung „Germany“ statt „Made in Germany" trägt, wenn für Verbraucher damit der gleiche Qualitätsvorteil zum Ausdruck kommt, der darauf schließen lässt, die Produkte seien in Deutschland gefertigt.

Nach der Rechtsprechung kann auch durch eine an sich korrekte regionale Herkunftsbezeichnung der Verbraucher irregeführt werden, wenn die Herkunftsbezeichnung beim Verbraucher eine falsche Vorstellung über die tatsächliche Herkunft erweckt. So ist die Bezeichnung „Himalaya-Salz“ irreführend, wenn das Salz tatsächlich gar nicht im eigentlichen Himalaya-Massiv, sondern in einem entfernten Vorgebirge gewonnen wird (vgl. Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 24.08.2010, Az.: 4 U 25/10).

Entstammt das Produkt nicht tatsächlich der aus Werbegründen genannten Region, sollte die Herkunftsbezeichnung entfernt werden.

Unsere Empfehlung

Stellen Sie bei der Verwendung von „Made in Germany“ und ähnlicher Herkunftsbezeichnungen sicher, dass die Artikel auch tatsächlich aus dem angegebenen Land oder der angegebenen Region stammen und ggf. die Produkte auch nach den obigen Voraussetzungen als „Made in Germany“ gelten.

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