Virtuelles Hausverbot: Spaßbieter und -käufer bei eBay sperren

Veröffentlicht: 24.10.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.10.2013

Die Spaßbieter auf Auktionsplattformen sind so weit verbreitet und bekannt, dass die Bezeichnung „Spaßbieter“ sogar einen eigenen Wikipedia-Eintrag hat. Online-Händler möchten diese Spaßbieter am liebsten gänzlich vom Bieten oder Kaufen in ihrem eBay-Shop ausschließen. Wie dies bei eBay möglich ist, lesen Sie hier.

Zugriffe auf eBay-Angebote können gesperrt werden

Für Online-Händler sind sie ein schwarzes Tuch: die sog. Spaßbieter, die eBay-Auktionen (sinnlos) in die Höhe treiben und später nicht zahlen. Doch eBay bietet seinen Online-Händlern verschiedene Möglichkeiten, ihre Verkäufe auf den gewünschten Kundenkreis zu beschränken und dem Spaßbieter den Garaus zu machen.

Welche Möglichkeiten das sind und ob es Wege gibt, Spaßbieter mit Vertragsstrafedrohungen abzuschrecken, soll nachfolgend kurz dargestellt werden. 1.

1. Informationen über Bieter aufrufen

Wurde ein Angebot eingestellt, hat der Verkäufer die Möglichkeit auf den Seiten "Gebotsübersicht" und "Angaben zu Geboten" detaillierte Informationen (z.B. über negative Bewertungen) über den sonst anonymen Bieter aufzurufen. 2.

2. Von Käufern zu erfüllende Bedingungen festlegen

Mit der Option der sog. „von Käufern zu erfüllende Bedingungen“ können Verkäufer selbst festlegen, welche Käufer auf Ihre Artikel bieten bzw. diese kaufen dürfen. Die Option kann unter "Verkäufereinstellungen" gesteuert werden. Diese Bedingungen legen Verkäufer selbst fest (z.B. alle Käufer mit einer negativen Bewertung).

3. Käufer sperren

Soll an einen bestimmten eBay-Kunden – die bereits als Spaßbieter bekannt sind - nicht verkauft werden, können Online-Händler dieses Mitglied in eine sog. „Liste gesperrter Käufer“ aufnehmen. Mitglieder, die auf dieser Liste aufgeführt sind, können so lange keine Gebote abgeben oder Käufe tätigen, bis sie wieder von der Liste entfernt werden. Mit dieser Methode können bis zu 5.000 Mitgliedsnamen vom Gebot oder dem Kauf ausgeschlossen werden. Um ein Mitglied zu sperren, geben Sie nach dem Login in Ihr Mitgliedskonto den entsprechenden Mitgliedsnamen hier in das dafür vorgesehene Feld ein und senden Sie das Formular ab.

Händler können unter "Eingeschränkter Käuferkreis" zusätzlich auch festlegen, dass ein von Ihnen ausgeschlossener Käufer sie nicht mehr kontaktieren kann.

4. Gebote streichen

Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Hat ein bekannter Spaßbieter ein Gebot abgegeben, darf dieses laut den eBay-Grundsätzen nur in folgenden Ausnahmefällen gestrichen werden:

  • „Sie sind trotz mehrfacher Versuche der Kontaktaufnahme nicht in der Lage, die Identität des Bieters zu überprüfen.
  • Sie möchten Ihr Angebot aus einem berechtigten Grund vorzeitig beenden.“

Vertragsstrafeklausel für Spaßbieter bei eBay zulässig?

Um Spaßbietern den Wind aus den Segeln zu nehmen, greifen immer wieder Online-Händler auf Hinweise zurück, in denen mit etwaigen Strafzahlungen sowie dem Anwalt gedroht wird.

Hier gilt jedoch Vorsicht! Spaßbieter, die bei eBay ohne tatsächliche Kaufabsicht Gebote abgeben, können zwar vom Verkäufer mit einer Vertragsstrafe belegt werden (Amtsgericht Bremen, Urteil vom 20.10.2005, Az.: 16 C 168/05).

Der zu entscheidende Fall handelte jedoch im Privatbereich und eine Übertragbarkeit auf den gewerblichen Online-Handel ist deshalb ausgeschlossen, da Vertragsstrafen nicht innerhalb Allgemeiner Geschäftsbedingungen festgeschrieben werden dürfen, siehe § 309 Nr. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Vertrag ist Vertrag

Aus rechtlicher Sicht sind Online-Händler nicht machtlos gestellt, denn der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ - also „Verträge sind einzuhalten“ - gilt auch hier. Die Absicht des Spaßbieters, die Kaufsache nicht abnehmen zu wollen, steht dem Vertragsschluss nicht im Wege. Kommt ein gültiger Vertrag zustande, kann der Spaßbieter diesen nicht wegen eines Scherzes anfechten.

Daher gilt: Auch Spaßbieter müssen ihre Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllen und die Zahlung leisten. Da bei eBay in der Regel nur Vorauszahlungsarten angeboten werden, ist das Ausfallrisiko für Händler eher gering – wenn auch der Ärger nicht gänzlich zu vermeiden ist. Der Verkäufer muss demnach ein entsprechendes Risiko einkalkulieren, dass Spaßbieter in seinem Shop einkaufen. Daneben sollten Verkäufer nicht vergessen, dass Verbrauchern ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

Kommentare  

#9 Stefanie E. 2019-06-29 14:33
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Der Käufer meinte,er könne nicht zahlen, da er für 3 Wochem kein Internt hat. Ob ich warten kann, er würde dann irgendwann bezahlen. Textet mir aber seit Tagen (ohne Internet????) und ist zuletzt der Meinung gewesen, das es im Handel ja eh so ist, dass man erst die Ware bekommt u DANACH bezahlt.... Das hat mich echt sprachlos gemacht. Der Gipfel war als er mich negativ bewertet hat mit dem Wortlaut: Kleid ist nicht so mein Ding, daher keine Zahlung!
Ende vom Lied: Fall eröffnet, mit Ebay telefoniert und die Berwertung löschen lassen. Der Käufer ist nun bei mir gesperrt. Ärgerlich wegen 6,00€ ....
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#8 Tanja 2016-08-07 09:35
Dieses Problem habe ich aktuell auch! Bieter an Ebay gemeldet, Bieter der Käufer-Sperrlis te hinzugefügt und natürlich erst hinterher festgestellt, dass der Bieter schon 7 "negative" Positiv-Bewertu ngen hat mit: Achtung Spassbieter oder zahlt nicht! Mich würde interessieren, wieviel 1000de Male darf der Käufer weiter auf der Ebay-Plattform seinen Unfug betreiben? Wie oder wann geht Ebay dagegen vor? Wird ein Käufer wirklich von Ebay ausgeschlossen oder sollen wir das nur glauben?
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#7 roster 2015-10-28 14:20
Ich habe von ebay nun endlich eine korrekte Antwort bekommen. Denn ich hatte genau dasselbte Problem.

Als Verkäufer können Sie auch verhindern, dass Ihnen bestimmte Nutzer über die Funktion "Frage stellen" schreiben:

1. Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
2. Wählen Sie den Reiter "eBay-Konto".
3. Klicken Sie links auf "Einstellungen".
4. Gehen Sie zum Punkt "Eingeschränkte r Käuferkreis".
5. Klicken Sie rechts auf "Einblenden" und dann "Bearbeiten".
6. WICHTIG! Setzen Sie ein Häkchen vor "Gesperrten Käufern nicht erlauben, mich zu kontaktieren" und vor "Die oben stehenden Einstellungen auf alle aktiven und zukünftigen Angebote anwenden".
7. Klicken Sie auf "Senden".

Anschließend müssen Sie nur noch den Nutzernamen in Ihre Liste gesperrter Käufer aufnehmen. Den Link zu dieser Liste finden Sie hier:
pages.ebay.de/.../...

So geht es auf jeden Fall.

Grüße und viel Erfolg.
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#6 rummedings 2014-01-21 22:18
das allerschlimmste ist: käufer, die arikel nicht ebzahlen, dürfen dann auch noch eine shclechte bewertung abgeben (für den artiekl, den sie nie bezahlt haben) udn zwar einfach nur wiel sie irgendwann einmal auf eine email reagiert haben.
UND
wenn ebay sieht, dass man einem käufer eine positive bewertung (geht ja nur so) mit negativem inhalt gibt, wird diese gelöscht.
z.B. bwertungen mit dem Inhahlt: Achtung, zahlt nicht reagiert nicht, spaßbieter - kann gelöscht werden
man kann aber im mitgliedskonto grundsätzlcih alle spassbieter sperren, mit denen man mal zu tun hatte.
deshalb fände ich eine online liste zu spaßbietern hilfreich
denn ebay schütz vor allem eines - seine eigenen interessen
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#5 Jauly 2013-11-03 21:50
Eigenartig ist, dass Ebay die an Spaßbieter verkaufte Ware zur Summe des Gesamtwertes der Verkäufe rechnet, obwohl es sich zB mehrmals um den selben Gegenstand handelt, der nicht bezahlt wurde und nochmal eingestellt werden musste.
3x hintereinander an Spaßkäufer verkauft (mit Sofortkauf) und schon hab ich 3mal mehr Warenwert erwirtschaftet? Völliger Unfug!
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#4 Axel J. 2013-11-01 20:01
Hallo Sigrid B.,
mit 3 Monaten Sperre meine ich eBay.
Nicht erst verwarnen.
Ich mache es wie Sie. Wer nicht zahlt wird dauerhaft gesperrt.
Aber das ist dem Bieter wohl egal. Die Auswahl ist groß.
Das weiß dann wohl auch eBay.
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#3 Sigrid B. 2013-10-30 17:17
Leider ist es überhaupt nicht möglich einem Kunden eine negative Bewertung zu schreiben. Somit kann man auch keine negativen Bewertungen sehen, um diesen ggfls. zeitig zu sperren. Also kann man ihn erst sperren, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Spaßbieter - oder Kunden die nicht zahlen - werden bei mir unwiderruflich gesperrt. Nicht nur für 3 Monate.
Ärgerlich ist auch, dass die zu verkaufende Ware leider nicht an zahlungswillige Kunden verkauft werden darf, solange die Angelegenheit nicht durch eBay frei gegeben ist.
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#2 Sigrid B 2013-10-30 17:13
Die Angaben oben sind so nicht korrekt. Z.B. kann man als Verkäufer einem Kunden schon seit Jahren keine negative Bewertung mehr geben. Daher kann man eben auch keine negativen Bewertungen sehen (es sei denn, dieser Bieter würde auch VERkaufen und dort negativ bewertet worden sein).
Im Grunde genommen hat man erst eine Möglichkeit jemandem vom Kauf abzuhalten / zu sperren, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. So lange ist allerdings die vom Spaßbieter "gekaufte" Ware blockiert für einen reellen Verkauf.
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#1 Axel J. 2013-10-30 14:58
Das Ärgerliche bei der ganzen Sache ist, dass die entsprechende Ware
erst einmal geblockt ist.
Erst nach eBay Mahnung und der Gebührengutschr ift kann ich die Ware wieder neu einstellen. (Kunde könnte ja doch noch zahlen.)
Das sind dann immer gut und gerne 14 Tage.
Daher Spaßbieter gleich für 3 Monate sperren.
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