Wir wurden gefragt: Kann ich bei einem Set auf den Grundpreis verzichten?

Veröffentlicht: 08.07.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 08.07.2015

Sie verkaufen gewerbsmäßig Waren an Endkunden, die unter Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden? Dann müssen Sie zusätzlich zum Gesamtpreis auch den Grundpreis angeben. So will es die Preisangabenverordnung. In bestimmten Fällen kann davon aber eine Ausnahme gemacht werden.

Fragen
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Die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Angabe der Grundpreise bietet die Preisangabenverordnung:

„§ 2 Grundpreis

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises […] anzugeben.“

Eine Grundpreisangabe ist aber nicht notwendig, wenn es sich bei den verkauften Artikeln um ein Set handelt:

„§ 9 Ausnahmen

[…]

(4) § 2 Abs. 1 ist nicht anzuwenden auf Waren, die

[…] 2. verschiedenartige Erzeugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind; […]“

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht jedes Produkt, welches aus zwei Komponenten besteht, automatisch als Set gilt und damit von der Grundpreisangabepflicht befreit ist. So ist ein Shampoo nicht von der Grundpreisangabe ausgenommen, bloß weil es in einem „Set“ mit der entsprechenden Shampoo-Flasche verkauft wird.

Bei der Verpflichtung zur Grundpreisangabe bleibt es aber, wenn das weitere Erzeugnis nur eine Beigabe ist, die keine wertsteigernde Funktion hat. Ein typisches Beispiel ist ein Haarshampoo, bei dem eine kleine Probe einer entsprechenden Haarkur beigefügt ist. Die Probe ist im Wert gering bis bedeutungslos und nicht als weiteres verschiedenartiges Erzeugnis anzusehen.

Antwort:

Wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Beim Verkauf von verschiedenen Erzeugnissen in einem Set darf auf den Grundpreis nur verzichtet werden, wenn der weitere Teil des Sets nicht nur eine wertmäßig unbedeutende Zugabe zu dem eigentlich verkauften grundpreispflichtigen Produkt darstellt.

 

Kommentare  

#6 YG 2015-07-15 11:09
Hallo Sascha Ballweg,

bei dem Seifenblasen-Er zeuger handelt es sich sicherlich um den Hauptbestandtei l des Sets. Das Gerät scheint daher nicht lediglich eine Beigabe zu sein, sondern den Hauptteil des Preises auszumachen. In diesen Fällen liegt ein "echtes" Set vor, bei dem kein Grundpreis erforderlich ist.

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#5 Sascha Ballweg 2015-07-10 13:33
Vielen Dank! Noch zur Klarstelliung:
Wie verhält es sich beispielsweise bei einem typischen "Seifenblasen-E rzeuger" mit Flüssigkeit im Stiel im Set mit einer reinen Nachfüllflasche ?
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#4 Redaktion 2015-07-10 13:12
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Artikel! Kurz zu Ihren Fragen:

@Hans Meier:
T-Shirts werden im Grundsatz nicht nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft. Ein Grundpreis ist hier also gar nicht erforderlich. Ein Grundpreis nach Stück gibt es nicht.

@Grundpreisangab e:
Der Grundpreis bezieht sich immer auf den Verkaufspreis des Produktes. Ist dort das Porto etc. enthalten ändert sich nichts. Der Grundpreis muss auf den Endpreis (inklusive aller einkalkulierter Kosten) angegeben werden.

@Sascha Ballweg:
Shampoo und Spülung sind verschiedenarti ge Erzeugnisse. Hier liegt ein echtes Set vor, was von der Grundpreisangab e befreit ist.

Viele Grüße und einen guten Start ins Wochenende!

Die Redaktion
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#3 Hans Meier 2015-07-09 17:20
Mit Verlaub. Jetzt weiß ich genauso viel wie vorher.
Bitte ein praktisches Beispiel.

Verkauf von 3 T-Shirts in unterschiedlich en Farben mit der gleichen Größe als Set.
Grundpreisangabe notwendig => ja oder nein?!

Danke!
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#2 Sascha Ballweg 2015-07-09 11:20
Nochmal für Doofe: Verkaufe ich ein Shampoo und eine Spülung im Set (also zwei ähnlich große Flaschen) muss ich eine Grundpreisangab e veröffentlichen ?
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#1 Grundpreisangabe 2015-07-09 08:14
Wie verhält sich die Grundpreisangab e wenn ich z.B. bei ebay kostenlosen Versand anbiete ?
Ein Reinigungsmitte l mit 200 ml kostet z.B. 11,90 € incl. Versand ( 8,- Euro Warenwert und 3.90 Euro Hermesversand ) muss ich dann 5,95 Euro als Grundpreis für 100 ml angeben oder 4,00 Euro ?
Danke für eine Veröffentlichun g zu diesem Thema.
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