Zahlungsausfall: Neues Hinweisblatt des Händlerbundes zur Mahnung

Veröffentlicht: 16.07.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.07.2015

Die Rechnung ist durchweg bei allen Alters­gruppen das beliebteste Zahlungsverfah­ren, doch das Risiko eines Zahlungsausfalls ist dabei umso höher. Wer nicht auf bekannte Zahlungsanbieter mit Klarna und Billpay setzt, muss sich dann mit der Eintreibung seiner offenen Forderung selbst herumschlagen. Der Händlerbund erklärt in seinem neuen Hinweisblatt wie.

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Leser, die Probleme bei der Darstellung des pdf-Dokumentes haben, können das Hinweisblatt auch hier herunterladen. Für den Erfolg des Unternehmens ist es auch wichtig, ein optimales Forderungsmanagement aufzubauen, um Zahlungsausfällen vorzubeugen. Nähere Informationen gibt das Hinweisblatt Optimales Forderungsmanagement.

Kommentare  

#2 Redaktion 2015-07-23 16:26
Hallo Horst,

vielen Dank für den Hinweis.

Es ist unsere Intention verschiedene Vorgehensweise in einem solchen Fall aufzuzeigen. Es gibt hier wie so oft natürlich keinen perfekten Weg. Das konkrete Vorgehen ist stets eine unternehmerisch e Entscheidung im Einzelfall, die oftmals auch von der Höhe der offenen Forderung abhängt.

Natürlich steht Ihnen das Recht offen, den Kaufvertrag bestehen zu lassen und die Forderung (notfalls gerichtlich) einzutreiben.

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#1 Horst 2015-07-22 15:19
"Erklärung des Rücktritts vom Vertrag nach erfolgloser Zahlungserinner ung" - auf dem Papier hört sich das schön an. Was bedeutet das?
Der Kunde, der dies bekommt und nicht reagiert wird mir ja kaum die Ware frei zurücksenden?
Habe ich auch in dieser Form noch nie als letzte Mahnung gehört - da meiner Meinung nach unzweckmäßig.
Da muss ich sagen, das Einschalten eines Anwaltes ist zweckdienlicher .
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