Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im August 2015

Veröffentlicht: 01.09.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.09.2015

Man könnte meinen, dass im August als gefühlt heißesten Monat des Jahres auch bei den deutschen Gerichten nichts mehr ging… Dem war jedoch keinesfalls so, denn in der Rechtsprechung hat sich, wie so oft, viel bewegt. Wir haben den August noch einmal Revue passieren lassen.

Justitia(Bildquelle Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock)

Gewerblicher oder privater Kauf - Wann dürfen Kunden widerrufen?

Das Gesetz sieht seinem Wortlaut nach nur ein Widerrufsrecht für Verbraucher vor. Aus diesem Grund stützen sich auch Unternehmer bei einem Kauf hin und wieder auf einen privaten Kauf. Ein Streit über das „Ob“ eines bestehenden Widerrufsrechtes zwischen Kunden und Online-Händler ist so vorprogrammiert.

In einem aktuell entschiedenen Fall des Amtsgerichts Bonn ging es beispielsweise um die Beratung und anschließende Installation einer Alarmanlage am Wohnsitz des Kunden. Da der Termin zur Vorführung der Alarmanlage am Wohnhaus stattfand, sprach alles für einen privaten Kauf. Dass die Rechnungsstellung an die Geschäftsadresse erfolgen und damit möglicherweise das Finanzamt betrogen werden sollte, hatte letztlich keinen Einfluss mehr. Der Kauf als Verbraucher stand für das Gericht fest (Urteil vom 08.07.2015, Az.: 103 C 173/14).

„OUTLET“ – Viele Online-Händler werben zu Unrecht mit dem Fabrikverkauf

„Outlet“ oder „Factory Outlet“ gelten im Online-Handel als Synonyme für den Verkauf von vergleichsweise günstiger Markenware. Der Verbraucher verbindet mit dem Begriff „Outlet“ nach wie vor eine bestimmte Erwartungshaltung, nämlich es handele sich um einen „Factory Outlet“ im Sinne eines „Fabrikverkaufs“. Ein solcher Fabrikverkauf findet stets durch den Hersteller statt.

Wer in seinem Online-Shop die Begriffe „Outlet“ oder „Factory Outlet“ verwendet, muss einerseits Waren aus eigener Produktion verkaufen. Zum anderen müssen die Preise unter denen des Einzelhandels liegen. Nur dann, wenn beide Bedingungen erfüllt sind, darf der Verkäufer mit „Outlet“ werben. Einzelhändler, die lediglich verbilligte Waren verkaufen, sollten von der Verwendung von Schlagwörtern wie „Outlet“ oder „Factory Outlet“ absehen (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 31.03.2015, Az.: 43 O 1/15 KfH).

Widerrufsbelehrung auch in Printwerbung erforderlich

Ohne die Verwendung einer eigenen Widerrufsbelehrung inklusive Muster-Widerrufsformular im Online-Shop laufen Händler Gefahr, abgemahnt zu werden. Was für Online-Shops in zahlreichen Urteilen bestätigt wurde, ist bei gedruckten Erzeugnissen wie Katalogen und Werbeprospekten mit Bestellmöglichkeit scheinbar noch nicht verbreitet.

Auch wenn die Erfüllung der Informationspflicht im Online-Handel recht einfach möglich ist, besteht das Problem bei Druckerzeugnissen meist im begrenzten Platz. Zumindest in einem einen mehrseitigen Werbeprospekt mit Antwort- und Bestellkarte muss eine vollständige Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular abgedruckt werden (Landgericht Wuppertal, Urteil vom 21.07.2015, Az.: 11 O 40/15).

Soll in Print-Werbung mit Testergebnissen geworben werden, sind die Gerichte nicht ganz so streng. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat hierfür Entwarnung gegeben. Reicht der Platz nicht aus, um die zahlreichen Informationen zum Testergebnis in einem Bestellmagazin zu ergänzen, darf auf das Internet verwiesen werden (Urteil vom 31. Juli 2015, Az.: 6 U 64/15).

Übrigens: Stationäre Händler bekommen über den Händlerbund eine rechtliche Unterstützung für ihren stationären Handel. Das neu angebotene LOCAL Paket umfasst unter anderm AGB für ein lokales Geschäft sowie AGB für einen Print-Katalog/Beilage.

Verkauf von Elektroartikeln: Registrierung auch im Ausland Pflicht

Im August machte eine Meldung die Runde, dass mit einer Abmahnwelle wegen fehlender Registrierung von Elektro- und Elektronikgeräten im Ausland zu rechnen sei. Hintergrund ist folgender: Bei einem grenzüberschreitenden Versand (z. B. von Deutschland nach Österreich) wird der Versender nach den ausländischen Vorschriften als Hersteller angesehen, was grundsätzlich eine entsprechende Registrierungspflicht bei den jeweiligen nationalen Behörden voraussetzt. Versandhändler, die Elektro- und Elektronikgeräte ins Ausland liefern, werden demnach verpflichtet, in Zielland zumindest einen Bevollmächtigten zu benennen.

Auch wenn uns auch bislang noch keine Abmahnungen bekannt geworden sind, sollten Online-Händler sich unbedingt mit dem Problem vertraut machen, wenn sie ins Ausland versenden.

Vertriebsbeschränkungen bald aus dem Online-Handel verschwunden?

Immer wieder hören wir von Händlern, die Probleme mit Zulieferern oder Markenherstellern bekommen, weil sie Markenprodukte über das Internet vertreiben. Der Trend, den Online-Händlern die Belieferung zu verweigern oder den Verkauf ihrer Markenartikel durch Vertriebsbeschränkungen zu reglementieren wurde jedoch in den letzten Jahren von den Gerichten immer mehr zurückgedrängt. Nichtsdestotrotz nehmen die Vertriebsbeschränkungen kein Ende. Zuletzt musste das Bundeskartellamt gegen den Sportartikelhersteller Asics einschreiten. Das Bundeskartellamt untersagte diese Vertriebsbeschränkungen aus dem Hause Asics im August.

Lesetipp: Infografik des Händlerbundes für einen rechtssicheren Bestellablauf

Ein Online-Shop kommt nicht ohne ihn aus: der Warenkorb samt angehängten Bestellablauf. Weil es ab diesem Punkt für den Kunden in die „heiße Phase“ geht, und er einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen soll, hat der Gesetzgeber strenge Anforderungen an die Gestaltung geschaffen. Eine Infografik des Händlerbundes zeigt, wie ein rechtssicherer Bestellablauf auszusehen hat und wo die meisten Fehler gemacht werden.

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