Themenwoche Handmade: Das Widerrufsrecht bei individualisierten Produkten

Veröffentlicht: 08.09.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.09.2015

Die Plattformen Dawanda und Etsy basieren auf den Prinzip der Kreativität und Individualität. Fertigen Händler eigens für ihre Kunden Waren an, birgt dies natürlich ein hohes Risiko, im Widerrufsfall auf der bestellten und nun aufgrund der Individualität wertlosen Sache sitzen zu bleiben.

 

Frau beim Stricken 

(Bildquelle Frau beim Stricken: littleny via Shutterstock)

Ausschluss vom Widerrufsrecht möglich

Eine der häufigsten Streitpunkte zwischen Online-Händlern und Verbrauchern ist die Frage nach dem Ausschluss des Widerrufsrechtes. Online-Händler fürchten insbesondere bei speziell gefertigten Produkten aufgrund der Individualität im Falle des Widerrufs auf den Kosten sitzenzubleiben. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber einen Ausschlussgrund vom Widerrufsrecht für Waren geschaffen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Verbraucherschutz: Hürde in der Praxis sehr hoch

Und genau an dieser Formulierung scheiden sich die Geister. Ab wann ist ein Produkt so individualisiert, dass eine solche Kundenspezifikation vorliegt, die das Widerrufsrecht ausschließt? Hier hat die bisherige Rechtsprechung folgenden Grundsatz aufgestellt: Die Ware muss nach Kundenangaben so individualisiert gefertigt sein, dass diese im Falle der Rücknahme für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, weil sie durch die besondere Gestalt anderweitig nicht mehr oder allenfalls noch unter erhöhten Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass absetzt werden kann. Nur dann kann man sich als Händler auf den Ausschlussgrund berufen.

Im Sinne des Verbraucherschutzes muss die Geltung der Ausschlussregelung auch dahingehend einschränkt werden, dass eine Rücknahme der Ware für den Unternehmer unzumutbar sein muss. Die Anfertigung der Ware darf nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und der Wert der aufgewandten Arbeitszeit für den „Rückbau“ muss mehr als 5% des Warenwertes betragen, um von einer „Unzumutbarkeit“ sprechen zu können.

Fazit

Diese zugegebenermaßen sehr theoretischen Grundsätze müssen stets im Einzelfall in die Praxis umgesetzt werden. Zum Leid aller Dawanda- und Etsy-Händler(innen) existiert für die meisten Produkte keinerlei Rechtsprechung. Generell machen die bereits vorhandenen Urteile deutlich, wie hoch die Hürde ist, um dem Kunden sein Widerrufsrecht abzusprechen.

 

Diese Artikel sind in der Reihe „Themenwoche Handmade“ erschienen:

  1.  Infografik zu DaWanda und Etsy
  2.  Das Widerrufsrecht bei individualisierten Produkten
  3.  Interview Woonder – „Bei uns findet man keine Hobby-Bastler“
  4.  Bilderreihe: Kuriose Produkte bei DaWanda und Etsy
  5.  Handmade-Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
  6.  DaWanda gibt Tipps für Händler

 

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