Wir wurden gefragt: Ist das Widerrufsrecht nach einem Gebrauch ausgeschlossen?

Veröffentlicht: 06.01.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022

Nicht für alle im Internet bestellten Waren wird ein gesetzliches Widerrufsrecht garantiert. Auch nach der aktuellen Rechtslage gibt es bereits sog. Ausschluss- und Erlöschensgründe des Widerrufsrechts, zum Beispiel bei schnellverderblichen Waren. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht noch, wenn der Verbraucher die Ware benutzt hat?

Grundsätzlich gilt:

Dem Verbraucher steht bei online abgeschlossenen Verträgen im Grundsatz ein Widerrufsrecht zu. Der weit verbreitete Glaube, mit der Benutzung des Artikels sei ein Widerrufsrecht gänzlich ausgeschlossen, hält sich jedoch weiterhin standhaft.

Man kann dem Gesetz nicht entnehmen, dass ein Widerrufsrecht generell ausgeschlossen sein soll, wenn der Artikel benutzt wurde. Erst, wenn gesetzlich spezielle Ausschluss- und Erlöschensgründe greifen, kann das Widerrufsrecht des Verbrauchers beseitigt werden.

Mögliches Erlöschen durch Entfernen einer Versiegelung

Beim Kauf folgender Waren besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dieses eingeräumte Widerrufsrecht kann jedoch durch eine bestimmte Handlung des Verbrauchers oder Unternehmers vorzeitig erlöschen:

  • Gesundheits- und Hygieneartikel, z.B. Kosmetikartikel, wenn die Versiegelung vom Verbraucher entfernt wurde;
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware (d.h. CDs, DVDs, CD-ROMs) in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Genau auf den Punkt „Versiegelung“ kommt es jedoch an. In den meisten Fällen werden die oben genannten Produkte lediglich mit einer Cellophanhülle versehen sein. Eine solche Cellophanhülle stellt jedoch kein Siegel dar. Dies wäre nur dann der Fall, wenn mit der Versiegelung ein Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts angebracht wäre (OLG Hamm, Urteil vom 30.3.2010, Az.: 4 U 212/09).

Auch auf diesen Grund wird man sich daher in den wenigsten Fällen berufen können.

Antwort:

Nein. Allein durch den Gebrauch ist das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen.

Online-Händler müssen hinnehmen, wenn Verbraucher die Ware öffnen und im Zuge der Überprüfung benutzen – auch wenn diese deshalb nicht mehr weiterverkäuflich sind. Es kann unter Umständen ein Wertersatz verlangt werden. Alles zu den Grundlagen für einen Wertersatz finden Sie hier.

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