Themenreihe Streitschlichtung: Teil 5 OS-Plattform nimmt ab 15.02.2016 Dienst auf

Veröffentlicht: 10.02.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.05.2020

Um Verbrauchern Alternativen zu kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten schmackhaft zu machen, hat die ODR-Verordnung (engl. für „online dispute resolution“) seit dem 09.01.2016 eine neue Informationspflicht eingeführt. Die neue OS-Plattform, die bislang noch nicht aktiv war, nimmt in der kommenden Woche ihren Dienst auf.

Streitschlichtung

(Bildquelle Streitschlichtung: Minerva Studio via Shutterstock)

Beschwerden ab dem 15. Februar 2016 über die OS-Plattform möglich

Mit der Aufnahme ihrer Arbeit am 15. Februar 2016 sind auch die ersten Beschwerden durch Verbraucher über die Plattform möglich. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/odr. Der europäische Dachverband Ecommerce Europe hat gestern ein Hinweisblatt zur ODR-Verordnung und dem Start der OS-Plattform veröffentlicht.

Auf der OS-Plattform finden sich Standard-Beschwerdeformulare in allen Amtssprachen der EU. Um eine Beschwerde gegen einen Händler oder gegen einen Verbraucher einzureichen, klickt sich der Beschwerdeführer durch ein elektronisches Beschwerdeformular.

ODR Beschwerde
© Europäische Kommission

Allein für das Ausfüllen des Beschwerdeformulars fallen noch keine Kosten an – weder für den Beschwerdeführer noch für den Beschwerdegegner.

Die OS-Plattform nimmt jedoch keine eigene Tätigkeit als Streitschlichter wahr. Das heißt, dass über die Plattform selbst bzw. die Europäische Kommission keine (automatisierte) Streitschlichtung stattfindet. Die über die OS-Plattform eingereichten Beschwerden werden vielmehr an die zuständige bzw. von den Parteien gewählte nationale Streitschlichtungsstelle (sog. „AS-Stelle“) weitergeleitet. Die letztendlich die Streitschlichtung wahrnimmt.

ODR Ablauf
© Europäische Kommission

Immer noch problematisch: Fehlen der nationalen Schlichtungsstellen

Die Einrichtung der neuen OS-Plattform samt der neuen Informationspflichten regelt die ODR-Verordnung. Welche Voraussetzungen die nationalen Schlichtungsstellen (AS-Stellen) für ihre Errichtung und Tätigkeit haben, ist nicht auf europäischer Ebene geregelt. Dies überlässt der europäische Gesetzgeber den Mitgliedstaaten. In Deutschland hat man das entsprechende Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes bereits beschlossen. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes tritt am 1. April 2016 in Kraft. Nach und nach werden sich die ersten deutschen Schlichtungsstellen als „offizielle“ AS-Stellen qualifizieren und ihren Dienst aufnehmen.

 

Themenreihe:

Teil 1: Die ODR-Verordnung

Teil 2: Hinweisblatt zu den neuen Informationspflichten

Teil 3: Der Link zur OS-Plattform

Teil 4: FAQ zur ODR-Verordnung

Teil 5: OS-Plattform nimmt ab 15.02.2016 Dienst auf

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