Der Weg der Abmahnung: Was tun, wenn man Post vom Anwalt erhält?

Veröffentlicht: 16.03.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 16.03.2016

Abmahnungen betreffen Online-Händler immer wieder. Was aber passiert, sobald man die unliebsame Post vom Anwalt erhalten hat? Wir erklären, was die nächsten Schritte sind und was Online-Händler im Abmahnfall tun sollten.

Verzweifelter Geschäftsmann mit Brief

(Bildquelle Schlechte Nachrichten per Post: Stokkete via Shutterstock)

Die aktuelle Händlerbund-Studie zum Thema Abmahnungen zeigt, dass im Jahr 2015 jeder fünfte Online-Händler mindestens einmal abgemahnt wurde. Bei 71 Prozent der abgemahnten Händler blieb es auch bei einer Abmahnung, in einigen Fällen wurden Händler aber auch fünfmal oder häufiger abgemahnt. Jeder zweite abgemahnte Händler gab darüber hinaus an, dass die Zahl der Abmahnungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sei. Vor allem für kleinere Händler können die Abmahnungen gefährlich sein. Hohe Kosten, eine Unterlassungserklärung und eine mögliche, oft sehr hohe, Vertragsstrafe gehen mit häufig mit einer Abmahnung einher.

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt

Doch wer eine Abmahnung erhalten hat, ist nicht automatisch schuldig. Es kommt vor, dass die Abmahnung nicht berechtigt ist. Immer wieder kommt es auch zu Fällen, in denen schwarze Schafe das System für sich ausnutzen wollen und unberechtigte Abmahnungen verschicken. Eine Abmahnung ist beispielsweise dann unberechtigt und rechtsmissbräuchlich, wenn sie nur dazu dient, dass der Abmahner Geld damit verdienen möchte und kein wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung hat. Ein bekannter Fall ist die sogenannte RedTube-Abmahnaffäre. Hier hatte die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen im Dezember 2013 eine Reihe an Abmahnungen an Internetnutzer verschickt, die auf dem Porno-Videoportal RedTube urheberrechtlich geschützte Filme angesehen haben sollen. Dabei war die Adressermittlung der vermeintlichen Rechtsverletzer – also der vermeintlichen RedTube-Nutzer – ebenso umstritten wie die Frage, ob beim Streaming eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Das Amtsgericht Hannover urteilte schließlich im Juni 2014, dass dem nicht so sei. Die Forderungen waren also unberechtigt.

Trotz derartiger Fälle kommt bei vielen, die Post vom Anwalt bekommen, zunächst einmal Panik auf. Und viel zu schnell wird offenbar auch den Forderungen in der Abmahnung folgegeleistet: Fast zwei von drei abgemahnten Händlern (59 Prozent) haben laut Händlerbund-Studie die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beilag, unterzeichnet. Zwei von fünf Betroffenen (41 Prozent) haben zudem die geforderte Summe gezahlt.

Abmahnungen durch einen Anwalt prüfen lassen

In jedem Fall lohnt es sich aber, die Abmahnung von einem Anwalt prüfen zu lassen, bevor man die Unterlassungserklärung abgibt und den geforderten Betrag bezahlt. Ein Rechtsanwalt kann die Abmahnung auf ihre Begründetheit prüfen, gegebenenfalls eine Fristverlängerung beantragen und mit der Gegenseite verhandeln. Dann gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten: Entweder gibt der abgemahnte Händler eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab und übernimmt die Kosten oder der Abgemahnte weist die Abmahnung zurück – etwa, weil ein Rechtsmissbrauch vorliegt.

Wird die Abmahnung zurückgewiesen, setzt sich ein langer Weg in Gang: In der Regel beantragt der Abmahner eine Einstweilige Verfügung vor Gericht. Dieser Antrag wird dann gerichtlich geprüft, häufig ohne Kenntnis des Abgemahnten. Wird die Einstweilige Verfügung erlassen und genehmigt, wird sie an den Antragsgegner – also den Abgemahnten – zugestellt. Dieser hat dann nochmal die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Anschließend sind noch weitere Rechtsmittel möglich. Zudem können beide Seiten Klage einreichen, sodass es zu einem Hauptsacheverfahren kommt.


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