Energieeffizienzklassen im Online-Handel

Veröffentlicht: 27.07.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.07.2016

Bei kaum einer Branche kommen derart viele Pflichten zusammen, wie beim Verkauf von Elektro- und Elektronikartikeln. Neben einer Registrierungspflicht kann für einige Händler und Hersteller auch eine Rücknahmepflicht von Altgeräten in Betracht kommen. Hinzu kommen Kennzeichnungspflichten für ausgewählte Gerätekategorien.

Energieeffizienz

(Bildquelle Energieeffizienzklassen: NicoElNino via Shutterstock)

Welche Geräte besitzen eine eigene Energieeffizienzklasse?

Auf Haushaltsgeräte entfällt nach Angaben der Europäischen Union ein wesentlicher Teil des Gesamtenergieverbrauchs. Aus diesem Grund sind für einige Haushaltsgeräte, die entweder besonders häufig in Haushalten genutzt werden, als auch für Geräte, die einen vergleichsweise hohen Energieverbrauch besitzen gesonderte Design- und Kennzeichnungsvorgaben zu erfüllen.

Ausgehend von der sog. Öko-Design-Richtlinie werden in zahlreichen Verordnungen Anforderungen an die umweltgerechte Beschaffenheit eines Gerätes gestellt. So dürfen einige Produkte eine bestimmte Energieeffizienzklasse nicht (mehr) überschreiten. Außerdem müssen diese Produkte mit dem bekannten Energielabel gekennzeichnet werden – auch im Online-Handel. Das trifft auf folgende Produkte und Produktkategorien zu:

Wie muss die richtige Angabe im Online-Shop erfolgen?

Natürlich hat der europäische Gesetzgeber sich auch etwas ausgedacht, wie den potentiellen Käufern die Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Hier haben zahlreiche Verordnungen Spezial-Vorschriften für Online- und stationären Handel.

In den letzten Tagen haben zahlreiche Informationsportale über ein neues BGH-Urteil berichtet, welches die Angabe der Energieeffizienzklasse auf der Produktübersichtsseite konkretisiert. Die Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Fernsehgerätemodells müsse nicht auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung angegeben werden. Vielmehr genüge es grundsätzlich, wenn die Energieeffizienzklasse auf einer Internetseite angegeben wird, die sich nach Anklicken eines Links öffnet, der in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht ist und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Energieeffizienzklasse zu erkennen ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2016, Az.: I ZR 181/14).

Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage hinsichtlich der Angabe der Energieeffizienzklassen verschärft. Online-Händler müssen bereits seit einigen Monaten auch im Online-Handel zwingend für die entsprechenden Produktkategorien elektronische Etiketten und Produktdatenblätter bereithalten – was vorher keine Pflicht war.

Das Energielabel ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen und muss gut sichtbar und leserlich sein. Weil viele Shopsysteme hier an ihre Grenzen stoßen, kann auch eine alternative Darstellung gewählt werden. Das Energielabel kann alternativ auch mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige angezeigt werden. Hier wird das Energielabel statt mit einem gewöhnlichen Link durch einen kleinen „Vorschaupfeil“ dargestellt. Das Energielabel erscheint dann beim Mausklick auf bzw. dem Maus-Rollover über dem Pfeil.

Soweit für ein Produkt auch ein Produktdatenblatt vorgesehen ist, ist auch das mit im Online-Shop zu verwenden und beispielsweise in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Etiketten und Produktdatenblätter in elektronischer Form erhalten Händler übrigens von ihren Lieferanten.

Kommentare  

#3 Jörg L. 2016-07-28 10:52
Ach ja, noch eins. Natürlich müssen die Labels und Klassen auch stimmen. Wenn bei einer 54W Leuchte für Leuchtstoffröhr en dabei steht 54kWh/1000h ist das falsch, auch wenn das Label von Hersteller kommt. Eine Leuchte mit 54W Röhre hat zwischen 58-62W (58-62kWh/1000h ) Stromaufnahme, je nach EVG was verwendet wird!
Und natürlich muss auch eine Energieeffizien sklasse angegeben werden, wenn der Hersteller dies tut, obwohl gar nicht benötigt wird! Viele tun dies aus 'Werbegründen' bzw. aus Unsicherheit. Das einzig gute daran ist, das dies die meisten anderen ja auch nicht wissen, aber wenn man abgemahnt wird, sollte man nicht einfach was Unterschreiben sondern in jeden Fall den Hersteller mit ins Boot holen. Denn wenn er faslsche Aangaben liefert, haftet er natürlich dafür.
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#2 Jörg L. 2016-07-28 08:32
Da muss ich sagen, wenn ein Kunde das Energielabel nicht versteht dann ist er selber schuld. Viel einfacher kann man einen Stromfresser von einem Stromsparer kaum unterscheiden.

Von daher pffffff.... Viel Spaß bei der kommenden Abmahnung. Es ist vielen gar nicht bewusst, aberauch ein Verbraucher kann eine Abmahnung veranlassen.

Ach ja und das was oben steht ist nicht ganz richtig, Mit einem Bild in der Nähe des Preises ist es nicht getan!.
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#1 Bastian 2016-07-27 15:23
Ach ja... lustig finde ich mittlerweile nur noch, dass viele Vorgaben dieser Brüssler Beschäftigungst herapien, besonders in Form von Produktkennzeic hnungen, von vielen Kunden gar nicht verstanden werden ;)

Von daher pfffff......

;P
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