Ebay Herbst-Update 2017: Antworten auf rechtliche Fragen

Veröffentlicht: 21.09.2017 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 27.02.2018

Ebay ändert durch sein Herbst-Update mehrere Bereiche, die für Händler auch rechtliche Fragen mit sich bringen. Darf Ebay überhaupt seine AGB einfach ändern? Meine Bilder nutzen? Und muss ich nun 60 Tage Rückgabe anbieten? Diese und weitere Fragen wollen wir beantworten.

© IB Photography/shutterstock.com

 

Darf Ebay überhaupt seine AGB ändern?

Ja. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind im unternehmerischen Verkehr nicht mehr wegzudenken. Doch müssen diese oft aus verschiedenen Gründen im Lauf der Zeit angepasst werden. Die meisten wählen dafür einen sog. Änderungsvorbehalt in den aktuellen AGB, damit sie ihre AGB ändern können. Ebay hat dies in seine derzeitigen AGB (Stand 12. März 2014 ) aufgenommen.

Ist es zulässig, sich Nutzungsrechte an den Bildern einräumen zu lassen?

Grundsätzlich Ja. Der genau Wortlaut der AGB-Änderung ist bisher nicht bekannt, es soll aber das Recht zur Nutzung der Bilder und sonstigen Produktdaten eingeräumt werden. Andere Plattformen sehen das in ihren AGB schon regelmäßig vor, wie Amazon (“nicht-ausschließliche, unentgeltliche, unterlizenzierbare und übertragbare Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Bearbeitung”) oder auch Etsy (“weltweite, gebührenfreie, unwiderrufliche, unterlizenzierbare, unbefristete Lizenz zur Nutzung und Veröffentlichung”).

Die Plattform Amazon wurde schon einmal für dieses Vorgehen verklagt, doch hatte das Oberlandesgericht Köln mit seinem Urteil (Az.: 6 U 51/14) die Wirksamkeit der Klausel bestätigt.

Ich habe Fotos von Herstellern, die eine Nutzungseinräumung untersagen. Was ist damit?

Das Urheberrecht ist sehr streng, wenn es um die unrechtmäßige Benutzung und Verbreitung von Bildern geht. Daher dürften diese Bilder nicht hochgeladen und damit Ebay zur Verfügung gestellt werden. Für solche Fälle kann bei Ebay eine Ausnahmeregelung für einzelne Händler beantragt werden. So will Ebay die Fälle meistern, in denen eine rechtliche Beschränkung vorliegt.

Ich habe eigene Fotos gemacht. Kann ich diese schützen?

Als Ersteller der Fotos ist man Urheber und kann entscheiden, wem man das Nutzungsrecht einräumt oder nicht. In solchen Fällen muss man den Hersteller nicht um die Erlaubnis für die Bilder fragen, da man sie selbst hergestellt hat. Bisher hat man das Bild daher nur für das eigene Angebot verwendet. Eine fremde Nutzung war stets eine Urheberrechtsverletzung. Diese würde sich nun ändern. Wirksam schützen könnte man sein eigenes Bild nach Umstellung der AGB nur, wenn man es nicht bei Ebay nutzt oder der Änderung nicht zustimmt. Dann muss man allerdings mittelfristig mit Sanktionen von Ebay rechnen.

Die Verwendung der Fotos in ihrem eigenen Online-Shop wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Ebay verbietet die Angabe von Kontaktinformationen. Muss ich jetzt mein Impressum entfernen?

Nein. Es wäre sogar gefährlich, das Impressum zu entfernen. Das Fehlen ist ein Abmahngrund. Ebay verbietet die Angabe von Kontaktinformationen in Artikelbeschreibungen. Das Impressum ist von dieser Änderung nicht betroffen. Um rechtssicher zu handeln, muss ein Impressum mit Kontaktinformationen wie Telefonnummer, E-Mail-Adressen und ggfs. Fax-Nummer enthalten sein.

Muss ich eine Rückgabefrist jetzt von 60 Tagen anbieten?

Nein. Rechtlich hat die Rückgabefrist von 60 Tagen keine Relevanz. Sie wird als zusätzliche Möglichkeit von Ebay eingeführt, stellt aber keine Pflicht für den Händler dar.

Ausblick für Händler

Insbesondere die Neuerung der AGB im Bereich der Bildnutzung ist eine tatsächlich schwerwiegende Neuerung des Herbst-Updates. Ebay nähert sich hier sehr Amazon an. Händler von dort kennen diese Probleme schon. Am Ende muss jeder Händler entscheiden, ob er seine eigenen Bildern hochlädt oder doch schon vorhandene nutzt. Zeit dazu hat er noch bis zum 01.02.2018.

Kommentare  

#20 Egon 2017-11-05 21:29
Zeit für eine neue Hanse.
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#19 Adrian 2017-10-06 11:54
Ohne mich.

Bin deswegen bereits von Amazon weg. Wenn Ebay alle Rechte haben will dann will ich dafür Geld sehen, und eine Freistellung von jeden rechtliche Verpflichtung.

Die Realität sieht aber anders aus, also 4 Monate Zeit andere Platforms anzuschauen und das eigene Shop neu auszustellen.

@Ebay - wenn ihr nur eine Produktbeschrei bung und Standardbilder für jedes Produkt haben wollt, dann geh selbst auf den Hersteller und die ändler zu und holt Euch die Rechte - auch wenn es was kostet. Wir Händler investieren sehr viel Zeit um unsere Bilder und Texte zu kreieren und unser Sortiment entsprechend und ansprechend präsentieren zu können - nun sollte jeder, der das Produkt auch anbieten will einfach unsere Arbeit übernehmen und den Preis unterschreiten, und dass völlig kostenlos? Ist doch nicht Euer Ernst ?

Ich warte nun bis Ende Januar ab, wenn sich nichts ändert, dann Tschüß!

@Händlerbund - wäre schön, wenn Sie auch was dagegen unternehmen werden, hier geht es um unendliche Abmahnefälle die nach Februar auftreten können und werden - also wenn nicht für uns Händler, dann bitte für euch selbst proaktiv mit Ebay verhandeln!
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#18 Nadine 2017-10-05 21:02
Hallo ihr lieben , ich habe bei eBay einen Shop und finde es eine sauerei was ebay abzieht . Erstens sind die Gebühren langsam so hoch , das man kaum noch was verdient und das mit den Bildern geht ja gar nicht .

Überlege auch bei eBay aufzuhören.

Wo macht ihr denn euren Verkauf oder Shop dann weiter , wenn ihr bei eBay geht ???

Liebe Grüße an alle
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#17 Heidemann 2017-10-05 15:03
ich frage mich aber - warum Sie dann vorige Woche eine Eilmeldung versenden - in der unsere AGB an die von Ebay angepasst werden sollen (ohne Datum - also vorgestern schon ? ,die aber noch garnicht vorliegen) ?
ausserdem habe ich auch garnicht vor ,dem Bilderklau im Moment zuzustimmen - - wenn ich das meiste in einen eigenen Webshop anbiete ,und eventuelle Werbereste mit den "Nebel des Grauens" versehen habe - lässt sich früber reden ?
ausserdem ist eigentlich schon der Name AGB ein Scherz - wenn ich für jede Plattform /Seite eigene Regeln aufstellen muss - die nur teilweise mit meinen Geschäft etwas zu tun haben.
wäre es nicht mal an der Zeit - allgemeingültig e Regeln für alles aufzustellen - vor allem - ohne diese Regulierungsflu t um jeden (mit Verlaub) "Furz" in eine Tüte zu pressen.
---
übrigens darf man hier anfragen - ob noch andere interesse an einer "Vernetzung" Ihrer zukünftigen Webshops hätten ( also nur links - keine Verpflichtungen oder Absprachen)
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#16 Simon 2017-10-05 14:55
Oliver,

lass uns mal telefonieren, komme aus der gleichen Branche. Würde mich freuen.
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#15 Simon 2017-10-05 14:21
Das mit den Bilderrechten ist ein heißes Thema. Diesbezüglich sind die letzten Worte auch noch nicht gesprochen denke ich.

Ebay tritt hiermit deutsche Gesetze mit den Füssen. Ich beschäftige mich nun schon lange mit dem Thema. Schaut euch mal verschiedene Paragraphen im UrhG an, da wird schnell klar, das Ebay hier gegen deutsche Gesetze verstößt. Nummer 13 ist interessant, Nummer 49, 95 und auch 108. Abgesehen vom mangelnden Widerrufsrecht, das sie auch einfach mal schlicht vergessen.

@Händlerbund.

Ihr solltet vielleicht direkt mit erwähnen, das wenn es Probleme mit dem Bild gibt, welches man hochgeladen hat, und welches als Produktbild genutzt wird, der Händler der es hochgeladen hat zur Rechenschaft gezogen werden soll (Übernahme Anwalts und Gerichtskosten) .

Fiktives Beispiel. Irgendeiner rallt das nicht richtig, lässt ein Herstellerbild drin, von zum Beispiel Hugo Boss oder anderen großen Unternehmen. Diese verklagen dann Ebay. Der Streitwert wird gigantisch, weil Ebay ja allein in Deutschland 29 Millionen Kunden erreicht (laut eigenen Angaben von Ebay). Dann wünsche ich dem Händler viel Spass bei den Anwalts und Gerichtskosten.

Gebrauchte Artikel fallen da mehr oder weniger raus, wird Ebay nicht nutzen!

Schlimm auch, die Inkompetenz der Ebay Mitarbeiter. Man kann anrufen, und zum Beispiel fragen, wie es mit den Bildern im Template aussieht. Der erste den man am Telefon hat sagt, dafür brauchen Sie eine Ausnahmegenehmi gung. Der nächste sagt wieder, uns interessieren nur Produktbilder. Da weiß keiner was richtiges. Schlecht schlecht, wenn das die Ebay Mitarbeiter nicht wissen, wer denn dann bitteschön?

Kleiner Tip am Rande, beschäftigt Euch mal mit Metadaten in Bildern. Interessantes Thema in Verbindung mit §39 des UrhG.

@Händlerbund. Von Euch würde ich mir für die Zukunft wünschen nicht mehr soviel mit Ebay zu kuscheln, und auch mal für die Händler was zu tun, und nicht nur Newsletter zu den Themen (die ohne Frage wichtig sind) herauszubringen , sondern auch mal was zu tun. Ihr habt doch Anwälte und könntet selber diverse Sachen prüfen. Und es nicht andersrum zu machen, und ebay zu erzählen, welche rechtlichen Sachen eventuell missachtet wurden. Würde ich sehr klasse finden.
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#14 hans 2017-10-03 11:09
... wird Zeit für eine neue Plattform!
Die Wahrscheinlichk eit ist sicher recht hoch, dass sich verprellte Ebay-Händler einer neuen Plattform anschließen.
Wäre das nich mal eine Bewährungsprobe für den HÄNDLERbund???
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#13 Ingo 2017-09-28 16:26
Moin aus Hamburg,
mich kotzt ( Sorry dafür ) dieses Unternehmen ebay immer mehr an.
In unserer Branche gibt es Hersteller die eine Freigabe der Bilder für ebay nicht erteilen. Nun mache ich meine Bilder alle selber und schütze diese Aufwändige Arbeit mit meinem Wasserzeichen. Und nun soll ich dieses also nicht mehr dürfen mit dem Wasserzeichen. Sehr Interessant.
Nun meine Frage die vielleicht nicht uninteressant ist. Copyright / Wasserzeichen werden ja nachträglich in den Bildern eingearbeitet.
Wie sieht es aber aus wenn wir unsere Copyright im Bild gleich mit abfotografieren?
Ich denke das kann kein Programm erkennen.
Wollen die jede Auktion dann einzeln überprüfen?
Ist das dadurch eventuell möglich unsere Bilder Arbeit doch zu schützen?
Des Weiteren, was ist mit Gebrauchtware?
Ich bin im Sammlermarkt tätig. Da ist es wichtig wie das Modell auch aussieht. Kratzer / Gebrauchsspuren . Da können dann unmöglich Bilder aus einem so genannten Sammler Katalog bei ebay genommen werden. Dies stellt ja nicht das Bild der Original Ware da. Aber vielleicht wird es demnächst ja nicht mehr möglich sein Gebrauchtware zu verkaufen. Keine Ahnung.
Jedenfalls sollten wir uns dies nicht gefallen lassen.
Eine absolute Frechheit ist es uns Händler aber eine Mail zu senden mit einer Petition gegen die EU (Gesetz) das Sie in Europa steuern abführen sollen.
Wie kann ich so etwas mit guten Gewissen unterschreiben, wenn mir als Händler immer mehr Steine in den Weg gelegt werden.
Ich hoffe Sie müssen steuerrechtlich richtig bluten. Sicher werden Sie das umlegen auf uns Händler. Aber das führt dann dazu das der Laden immer mehr den Bach runter geht.
Auf jeden Fall muss dieser Zwang aufhören.
Wie sieht es mit einer Petition des Händlerbund aus, diese Bilder Richtlinie von ebay abzulehen?
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#12 Redaktion 2017-09-28 12:33
Hallo Manuel,

hier die Antwort auf Ihre zweite Frage:

Ebay schreibt in seinen Vorgaben zu den Ausnahmeregelun gen im Verkäuferportal selbst:

"Sie müssen für jede beantragte Ausnahme nachweisen können, dass Sie aufgrund rechtlicher Beschränkungen nicht in der Lage sind, eBay die Rechte an den Bildern einzuräumen. Bitte beantragen Sie die Ausnahmen frühzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit dauern wird."

Das bedeutet, dass zumindest immer die Verweigerung des Rechtsinhabers vorliegen muss. Dafür bietet sich meist der Lizenzvertrag an, da auch die weitere Unterlizensieru ng verboten wird.
Leider liegen praktische Fälle noch nicht vor, ob Ebay dann auch selbst angefertigte Bildern als Ausnahme behandeln wird. In diesen Fällen hätte gerade der Händler die Urheberrechte.

Wir hoffe die Frage damit beantworten zu können.

Beste Grüße
die Redaktion
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#11 Händlerbund 2017-09-28 10:38
Hallo Manuel,

das Basic Paket vom Händlerbund für 9,90 EUR/Monat beinhaltet neben den Rechtstexten inkl. Haftungsübernah megarantie auch die telefonische Ersteinschätzun g bei Abmahnungen durch eigene Rechtsanwälte, eine automatisierte Schnittstelle für Aktualisierunge n (u.a. auch einen Update Service per SMS) und einen Installationsse rvice. Dazu das Bewertungstool 'Käufersiegel Kundenbewertung ' und ein Inkassoservice für offene Forderungen. Außerdem den Markenservice und Unterstützung im Marketing mit Partnerrabatten , Agenturvermittl ung, Prämienprogramm und Weiterbildungen.

Beste Grüße
der Händlerbund
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