ePrivacy: Strengerer Datenschutz lässt noch auf sich warten

Veröffentlicht: 27.11.2017 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022

Die geplante ePrivacy-Verordnung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vor 2019 erscheinen, obwohl sie eigentlich zusammen mit der Datenschutzgrundverordnung schon kommendes Jahr in Kraft treten sollte. Doch eine Diskussion über den derzeitigen Standpunkt des EU-Rates soll erst im Sommer 2018 von der Bundesregierung besprochen werden.

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Verordnung für besseren Datenschutz

Die derzeit bestehende e-Privacy-Richtlinie wird nach Abschluss der Verhandlung durch eine Verordnung ersetzt. Dies hat zur Folge, dass wie bei der Datenschutzgrundverordnung es hierfür keine nationale Umsetzung der einzelnen Mitgliedstaaten mehr braucht. Die Änderungen gelten dann EU-weit unmittelbar und einheitlich. Sie würde für alle Anbieter elektronischer Kommunikation gelten. Das heißt, die neuen Regelungen gelten künftig u.a. für Webseitenbetreiber, sog. „over-the-top-Service provider” (z.B. WhatsApp, Skype) oder WLAN-Hotspot-Anbieter, die in öffentlichen Räumen, wie Geschäften, aber nicht in geschlossenen Gruppen oder Unternehmensnetzwerken zur Verfügung stellen.

Regelungen für WhatsApp, Cookies, E-Mail etc.

Der derzeitige Entwurf soll innovationsfördernd wirken, sowie das Vertrauen der Verbraucher stärken. Zudem sollen die Regeln für elektronische Kommunikationsdienste an die neuen Weltstandards der EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst werden. Hier schon einmal ein kleiner Auszug, was darin geregelt werden soll:

  • WhatsApp, Skype oder Gmail: Es soll daher den Anbietern nicht erlaubt sein, Daten für andere Zwecke als ihren Betrieb zu nutzen – außer, es liegt eine Einwilligung des Betroffenen vor.
  • Cookies: Es erfordert die explizite und nachweisbare Einwilligung der Nutzer für jeden einzelnen Cookie.
  • Browsereinstellung: Die datenschutzfreundlichste Voreinstellung soll zu einer Pflicht eingeführt werden.
  • Offline-Tracking: Eine Einwilligung hierfür muss nicht eingeholt werden
  • Spam- und Direktmarketing: Unabhängig von der verwendeten Technik müssen Nutzer eingewilligt haben, bevor unerbetene kommerzielle Kommunikation an sie gerichtet werden darf. Einzig die Telefonwerbung ist nach derzeitigem Stand ohne Einwilligung möglich

Was hindert am Erlass?

Die ePrivacy-Verordnung hat von Anfang an sehr starken Gegenwind erfahren, da es viele Bereiche der Industrie drastisch einschränkt. Schließlich geht es um Datenmilliarden, die im schlimmsten Fall nicht genutzt werden dürften, sodass die Kritik aus diesem Bereich sehr stark ist. Daneben wird die Verordnung erst verabschiedet, wenn der Entwurf durch die EU-Regierungen und die jeweiligen Stellungnahmen diskutiert wurde. Aber die finale Verordnung sollte nicht unterschätzt werden, da sie ohne Umsetzung in Deutschland gelten wird.

Ein Ausblick

Durch die gravierenden Auswirkungen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit um jede Regelung seitens der Industrie gekämpft, denn diese ist sich sicher, dass durch die Änderungen der gesamte digitale Markt nachhaltig geschädigt wird. Für viele Betreiber wäre allein die Umsetzung der Cookie-Vorgaben kaum möglich. Von daher wird jeder gewonnene Monat ganz recht kommen.

Sobald es tatsächliche Entscheidung der Regierung und einen möglichen Erlass der Verordnung geben wird, werden wir darüber ausführlich berichten. Für alle Neugierigen gibt es hier schon einmal eine Übersicht über die geplanten Regelungen.

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