Neue PayPal-AGB: Was Händler dazu wissen sollten

Veröffentlicht: 15.03.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 30.06.2022

“Guten Tag XY, wir arbeiten für Sie fortlaufend daran, PayPal sicherer zu machen. Das bringt auch von Zeit zu Zeit Änderungen an den AGB mit sich: Zum 25. Mai 2018 werden wir unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzgrundsätze aktualisieren”. Diese Nachricht bekamen die Nutzer des Zahlungsdienstleisters PayPal. Was Händler dazu wissen sollten.

© k.nopparat/shutterstock.com

Zahlung in Fremdwährung wird präzisiert

PayPal ändert die Vorgaben, wenn es um die Zahlung mit Fremdwährungen geht. Demnach wird es eine Beschränkung geben, wohin der Nutzer welche Währung senden kann und was angewendet wird, wenn kein entsprechendes Guthaben in der Fremdwährung vorliegt. In diesem Fall wird nicht – wie bisher – nationales Guthaben umgetauscht. In Zukunft fallen für diesen Dienst Gebühren an, so dass diese bei einem Versand von Fremdwährung stets berücksichtigt werden sollten.

Regelung über einbehaltene Zahlungen

PayPal nimmt mit seinen neuen AGB auch einen neuen Passus zu dem Thema „vorübergehenden einbehaltenen Zahlungen“ auf. Er soll nun die Fälle erfassen, in denen PayPal nach Anweisung durch den Nutzer oder einen Dritten (Kunde oder Online-Marktplatz) eine Zahlung vorübergehend einbehalten kann. Damit wird die schon bestehende Regelung näher bestimmt. Bisher konnte PayPal Zahlungen einbehalten, wenn dies nach dem internen Risikomodell notwendig erschien, um die Zahlung weiter zu prüfen.

Nun kann dies auch durch Dritte geschehen. Diese entsprechende Zahlung wird zunächst auf einem Reserve-Konto geparkt, bis der Veranlasser sie wieder freigibt. Eine genaue Frist, die verstrichen sein muss, bevor man z.B. automatisch sein Geld bekommt, wird leider nicht genannt. Es gilt also wie bisher, dass das Geld nur so lange wie nötig eingehalten wird, um die entsprechenden Risikofaktoren auszuschließen. Danach soll es wieder freigegeben werden.

Datenschutzgrundverordnung bildet Hauptthema

Obwohl es wie immer auch mehrer inhaltliche Änderungen gibt, bildet die Umsetzung und Implementierung der DSGVO das Hauptthema der Änderung der Nutzungsbedingungen. Dies verwundert nicht, da PayPal die DSGVO umsetzen muss, wie andere Firmen auch. So nimmt PayPal zum einen die Pflicht in seine Nutzungsbedinungen auf, in der eigenen Datenschutzerklärung deutlich und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass alle Transaktionen der PayPal-Datenschutzerklärung unterliegen. Ein Umstand, den jeder bei der Erstellung der eigenen Datenschutzerklärung beachten sollte. An dieser Stelle stellt PayPal auch klar, dass jeder Nutzer selbst als Datenverantwortlicher für die Einhaltung der Datenschutzstandards verantwortlich ist.

Das Datum des Inkrafttretens verrät es eigentlich schon, aber PayPal ändert zum 25. Mai 2018 natürlich auch seine eigene Datenschutzgrundsätze, um nach eigenen Angaben “in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung” zu handeln.

Alle die sich selbst zur DSGVO noch informieren wollen, sei auch unsere Themenreihe und die Checkliste ans Herz gelegt.

Was müssen Online-Händler tun?

Bis einschließlich 24. Mai 2018 gelten die bekannten Nutzungsbedingungen sowie Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien. Online-Händler brauchen nichts zu tun, um die Änderungen zu akzeptieren, da sie automatisch zum genannten Datum wirksam werden.

Sofern Nutzer PayPal zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, müssen sie ihr PayPal-Konto vor dem 25. Mai 2018 schließen.

 

Kommentare  

#3 Ralf Grünewald 2018-03-21 15:16
Auch ich habe schon übelste Erfahrungen gemacht, sowohl bei eBay wie auch Paypal. Es kann doch nicht sein dass ein amerikanisches Unternehmen in Deutschland Gericht spielt und das deutsche Rechtssystem einfach so untergräbt. Unser Staat schaut diesem Treiben einfach zu. Na da kann man sich ja erst richtig freuen wenn mal TTIP zum Zuge kommt. Hoffentlich muss ich das nicht mehr erleben.
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#2 Oliver 2018-03-21 15:05
Ich habe seit Januar paypal als Zahlungsbedingu ng in meinem Shop abgeschafft. Es kommen zwar immer wieder Anfragen einzelner Kunden, aber ich erkläre Ihnen wie PP sich verhält und das ich das nicht länger akzeptiere. Es geht bisher ohne spürbare Einbußen. ich hoffe es folgen bald noch viele weitere frustrierte Händler.
Paypal hatte mein Konto schon öfter einschränkt oder Gelder eingefroren, aber im Mai 2017 haben Sie mir dann das Konto geschlossen und entschieden, dass es geschlossen bleiben muss. Ich durfte aber, da ja NICHTS gegen mich vorlag ein neues Konto aufmachen. Das soll jemand verstehen. Die 1500,00€ auf dem alten Konto wurden aber auch nach zig Mails, Anwaltsschreibe n und den 180 Tagen Frist (Frechheit genug) NICHT ZURÜCKGEZAHLT. Diejenigen die bei PP etwas entscheiden dürften "telefonieren nicht" (Aussage Hotline). Auf Mails reagieren die aber auch nicht. Offizielle Beschwerde ebenso. Nach 230 Tagen kam dann das Geld. Vom Händlerbund bin ich ebenso enttäuscht wie von der Politik. Wir werden extrem reglementiert und diese Sch..Vereine dürfen machen was sie wollen und zahlen nichtmal Steuern hier.
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#1 Georg 2018-03-15 14:16
Dritte dürften schon immer das Geld willkürlich einfrieren. Jedes mal an die luxemburgische Bankenaufsicht kann auch nicht die Lösung sein.

Lieber Händlerbund, bitte sorgt dafür, dass solche unseriösen Maschen verboten werden und PayPal sich wie eine echte Bank verhalten muss.

Wenn PayPal auf zuruf unberechtigt Gelder zurückzahlt, dann bitte das eigene und nicht das vom Kontoinhaber.
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