Ab dem 14. Juni 2018 beginnt für die deutsche Nationalmannschaft der Kampf um die Titelverteidigung. Für Händler gilt dies jeden Tag, wenn es darum geht, gezielt mit Werbung Kunden anzusprechen. Die WM bietet sich daher gut an, dieses Event zu Werbemaßnahmen zu nutzen. Doch ist dabei Vorsicht geboten, um teure Streitigkeiten nicht aufkommen zu lassen.

FIFA hält weitreichende Markenrechte
Die FIFA (Fédération Internationale de Football Association) ist nicht nur Veranstalter der WM 2018 aus. Sie ist auch Inhaber etlicher Schutzrechte, die mit der WM in Verbindung gebracht werden. Dazu zählen (Auszug):
- Offizielles Emblem und Pokal
- FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™,
- FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™,
- COPA 2018™,
- WM 2018™.
Die Folge davon ist, dass man diese Marken nicht verwenden darf, wenn man als Händler nicht über die notwendige Lizenz verfügt. Daher ist bei den selbst gewählten Werbeaktionen und Slogans stets darauf zu achten, keine Verwechslungsgefahr oder Verknüpfung zur FIFA ohne Erlaubnis herzustellen. Dazu zählen:
- Einbindung des Logos bei Print- oder Mediawerbung
- Kombination einer geschützten Wortmarke mit einem Produkt, Bsp.„World-Cup Toaster”
- Fälschlicher Hinweis auf Sponsoreneigenschaft
Und auch die Darstellung des FIFA-Spielplans ist nicht erlaubt, da dieser durch die FIFA urheberrechtlich geschützt ist.
Welche Werbung ist erlaubt?
Händler können die WM dennoch für gezielte Werbemaßnahmen nutzen, denn die Werbung mit Fußballbezug ist trotz FIFA-Markenrechten zulässig. So darf mit dem Begriff „Fußball” oder „Russland” geworben werden. Auch ein beschreibender Slogan „..auf alles während der WM” ist denkbar, solange die Werbung beschreibend ist und keinen direkten Bezug zur FIFA aufweist und daher irreführend eine Verbindung suggeriert. Auch sind generelle Aussagen zum Fußball in der Zeit der WM nicht verboten.
Sind Sonderaktionen zulässig?
Die Markenrechte der FIFA hindern Händler nicht, während der WM Sonderpreise anbieten. Händler, die diese Möglichkeiten nutzen wollen, müssen jedoch die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zu Sonderangeboten mit reduzierten Preisen beachten. Verstöße würden nicht von der FIFA geahndet, aber womöglich durch Konkurrenten und Abmahner.
Verkauf von Produkten mit offiziellen FIFA-Symbolen
Dies ist grundsätzlich möglich, wenn es sich bei den Produkten tatsächlich um lizenzierte Produkte handelt. Denn wie bei Lizenzverträgen üblich, erlangt in diesen Fällen der Lizenznehmer die Rechte für die Verwendung bei bestimmten Produkten. Zu beachten ist dabei, dass Händler sich genau an die vorab festgelegten Kriterien der Nutzung halten müssen.
Gewinnspiele zur WM
Ein Gewinnspiel kann auch während der WM veranstaltet werden, solange nicht der Eindruck erweckt wird, es handle sich dabei um ein offizielles Gewinnspiel der FIFA. Wie immer bei Gewinnspielen sind jedoch Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen darzustellen. Näheres zu Gewinnspielen im Internet haben wir hier noch einmal aufgeführt.
Nutzung ohne Lizenz wird teuer
Händler, die nun allen Hinweisen zum Trotz ohne Lizenz mit Emblem, Maskottchen oder einer geschützten Wortkombination werben, könnten sich schnell eines Prozesses ausgesetzt sehen. Die FIFA verfolgt die Verletzung ihrer Rechte in der Regel sehr energisch, wie auch schon Ticketverkäufer zu spüren bekamen. Im eigens durch die FIFA geschaffenen 47-seitigen „Medien- und Marketingreglement” wird die unzulässige gewerbliche Anbindung als „Trittbrettaktion” definiert, wogegen vorgegangen werden muss. Betroffenen drohen in solchen Fällen Unterlassungs-, Beseitigungs- oder auch Schadensersatzklagen seitens der FIFA. Dass dabei immense Kosten auf betroffene Händler zukommen können, müsste jedem klar sein.
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