Verpackungsgesetz: Was nun alles als Verpackung zählt

Veröffentlicht: 08.08.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022

Seit 1991 wird versucht, die immer größeren Mengen an Verpackungen in den Griff zu bekommen. Um dies zu verbessern, verabschiedete die Bundesregierung das neue Verpackungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2019 gilt. Damit wird auch der Begriff der Verpackung zum Teil neu definiert.

Neuer Verpackungsbegriff
© Rawpixel.com/shutterstock.com

Neuregelungen durch das Verpackungsgesetz

Im Sommer 2017 wurde nach mehreren Jahren Verhandlung das Verpackungsgesetz (VerpackG) verabschiedet, welches die Verpackungsverordnung ersetzt. Sinn und Zweck ist es, durch das Prinzip der Produktverantwortung eine hohe Recyclingquote und damit letztendlich einen besseren Umweltschutz zu erreichen. Doch nach Ansicht der Bundesregierung wurde dieses System in den letzten Jahren durch Umgehung der Regelungen verzerrt, wodurch eine Neuregelung bei Registrierung und Verpackung notwendig wurde.

Was nun als Verpackung zählt

Grundsätzlich wurde die Begriffsbestimmung aus der Verpackungsverordnung für den Begriff der Verpackung übernommen. Verpackungen können demnach aus beliebigen Materialien hergestellt sein und „zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren“ dienen (§ 3 VerpackG). Doch wird der Verpackungsbegriff ab 2019 modifiziert und erfasst nun Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher anfallen. Ab dem 2019 werden auch Versandverpackungen, die den Versand an den Verbraucher ermöglichen oder unterstützen, eindeutig durch das Gesetz erfasst. Dies ist für Online-Händler besonders wichtig. Weiterhin wird nunmehr die Umverpackung vollständig unter das VerpackG geführt. Hierbei handelt es sich um die Verpackungen, die „typischerweise dem Endverbraucher zusammen mit den Verkaufseinheiten angeboten werden“ (§ 3 Nr.2 VerpacksG).

Damit werden durch das neue Gesetz eindeutig die Verpackungen und Materialien (Luftpolsterfolie etc.) erfasst, die insbesondere im Online-Handel benutzt werden.

„Typischerweise” ist weit gefasst

Doch die Einteilung wird für Händler erst wichtig, wenn die genutzte Verpackung auch „systembeteiligungspflichtig” ist. Dies liegt vor, wenn die Verpackung typischerweise beim Verbraucher als Abfall anfällt (§ 3 Abs. 8 VerpackG). Entgegen der Verpackungsverordnung ist dies nun sehr abstrakt gefasst und richtet sich nach der typischen Verwendung. Daher kann das fast immer vorliegen. Daneben richten sich die Pflichten auch an Händler, die nicht nur Endverbraucher, sondern auch die sog. vergleichbaren Anfallstellen beliefern. Dies sind unter anderem Gaststätten, Hotels, Kinos etc. Fälle, in denen nun tatsächlich die Verpackungen nicht als Abfall anfallen, sind daher ab 2019 sehr begrenzt.

Beteiligungspflichtige Verpackung muss registriert werden

Treffen nun beide Fälle ein und ein Händler verwendet erfasste Verpackungen, die auch bei Verbrauchern oder den vergleichbaren Stellen als Müll anfallen, löst dies in Zukunft eine doppelte Registrierungspflicht aus. Zum einen müssen sich Händler in diesen Fällen an einem dualen System beteiligen und sich auch bei der neu registrierten Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren. Wer dies nicht tut, darf dem Gesetz nach die Verpackung nicht in den Verkehr bringen.

Kommentare  

#14 Michel 2022-12-28 17:52
Typisch Deutschland. Es ist schon lustig, wenn du z. B. auf Delcampe bei den Händlern liest, wir liefern überall hin, nur nicht nach Deutschland. Und der Deutsche diskutiert natürlich brav rum ... und ja klar wer diese neuerliche Abzocke im "Besten Deutschland aller Zeiten" kritisiert ist dann natürlich ein na was ist er dann ... egal, der Kommentar wird sowieso nicht veröffentlich.
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#13 die Redaktion 2019-01-10 13:34
Hallo Christiane,

das Verpackungsgese tz macht keinen Unterschied zwischen unterschiedlich en Verpackungsgröß en. Auch kleine Verpackungen müssen registriert werden. Es kommt allein darauf an, dass sie am Ende beim Verbraucher typischerweise im Müll landen.

Beste Grüße
die Redaktion
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#12 Chritiane Rudolf 2019-01-09 16:55
Hallo,
ich verwende ausschließlich kleine Verpackungen (Maxibrief Karton) 15cm x 11cm x 5cm ist da auch eine Registrierung erforderlich??? ?

Vielen Dank für die Antwort
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#11 Die Redaktion 2018-09-10 08:38
Hallo Anita,

danke für deine Anfrage. Bei neuen Gesetzen gibt es doch keine doofen Fragen. Daher: Wenn du Verpackungen benutzt, die unter das VerpackG fallen, müssen diese bei einem dualen System lizenziert und der Versender bei der Zentralen Stelle registriert.
Die Verpackung um die Ware herum (also Produktverpacku ng) ist in der Regel durch den Hersteller lizenziert. Die restliche Verpackung (Kartonage etc) muss ebenfalls lizenziert sein. Dabei kann man aber keine vorlizenzierte Verpackung kaufen. Alles andere musst du dir unbedingt nachweisen lassen, da du das als Endversender beweisen können müsstest.
Viele Grüße
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#10 Anita 2018-09-06 15:02
Hallo,

ich bin dabei einen Shop zu eröffnen, allerdings komme ich kaum vom Fleck weil andauernd was anderes um die Ecke kommt. Warum registrieren? Ich kaufe doch die Verpackungen schon mit der Müllabgabe, wieso jetzt noch mal dafür bezahlen?? Verständliche Aufklärung wäre super! Meinetwegen auch für Doofies!
Danke!
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#9 Wolfram Westermann 2018-08-18 11:03
Wünschenswert wäre evtl. mal so ein Leitfaden für Dummies, in dem insbesondere für Hersteller und Händler genau aufgeführt wird, welche Verpackungen gemeldet werden müssen und wie das ganz genau (Step by Step) mit der Registrierung funktioniert.

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man sich zunächst allgemein bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregi ster registrieren. Was im Moment aber noch nicht möglich ist. Man soll dann eine Vorregistrierun gsnummer erhalten und ab Anfang 2019 die tatsächliche Registrierungsn ummer.

Mit dieser (Vor)Registrier ungsnummer wendet man sich dann an das System, an welches man bisher bzgl. der Verpackungslize nzen angeschlossen war oder man sucht sich ein Neues. Ich habe das zum Beispiel immer so gehandhabt, dass ich Anfang des Jahres Preise verglichen und dann bei dem System, wo es in Bezug auf unsere Mengen am günstigsten war, eine Lizenz gekauft habe. Zeigte sich im Laufe des Jahres, dass die kalkulierten Mengen nicht ausreichen, habe ich für die Mehrmenge eine weitere Lizenz gekauft.

Ich vermute, so ähnlich wird es auch weiterhin laufen, nur muss man dem System dann seine Registrierungsn ummer mitteilen und dieser Stiftung dann, welches System man gewählt und welche Mengen man dort angegeben hat. Außerdem muss man wohl zunächst die geplante Mengen und dann, wenn das Jahr vorbei ist, auch noch die tatsächlichen Mengen melden.

Allerdings befürchte ich, dass diese Stiftung es bis zum Jahresende nicht auf die Reihe bekommt, Registrierungen entgegen zu nehmen. Nur was dann?
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#8 cm 2018-08-15 14:44
ich bin händler , und beziehe meine Coex versandbeutel von einem Händler ( hersteller )
dieser ist dann zur registrierung verpflichtet ? und ich bin doch dann eigentlich raus da ich kein hersteller bin ...oder sehe ich das falsch ?
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#7 Karin 2018-08-13 16:58
Onlinehändler müssen doch bereits für Verpackungen in das Duale System einzahlen. Warum nun auch noch "...und sich auch bei der neu registrierten Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregi ster registrieren. ..."
Was hat eine Stiftung mit dem Verpackungsgese tz zu tun? Das ist doch ein Bundesgesetz? Wird das auch so eine Abzocke / zur Kasse "bitten" wie beim neuen Elektrogesetz? Wir Händler zahlen ja nur noch!!! Hier Gebühren (Software, Marktplätze, An-, Ab- und Ummeldungen, für Registrierungen , ...), dort Provisionen (AmazonPay, PayPal, etc), da Versandkosten (bei "gefällt dem Kunden nicht" bleibt man auf den Versandkosten sitzen). Falls ein Händler überhaupt noch Geld verdient, halten die Nächsten die Hand auf!!! Abmahnanwälte greifen auch noch in die Kasse der Händler und und und. Ich liebe meinen Shop und die damit verbundenen Tätigkeiten, aber die vielen nicht eindeutigen, unklaren Gesetze und Vorschriften, die stetig wachsenden Kosten, treiben kleine Händler geradewegs in den Ruin! Da hat doch letztendlich keiner was davon. Wie wäre es mal wieder mit "Leben und leben lassen", statt ausbluten und versklaven.
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#6 Redaktion 2018-08-09 12:26
Hallo Verpacker,

danke für deinen Kommentar. Aber leider können wir dies nicht bestätigen. Zwar gilt die Verpackungsvero rdnung bis Ende des Jahres, jedoch tritt da VerpackG ab dem 01. Januar 2019 in Kraft. Danach müssen auch die Vorgaben des Gesetzes beachtet werden. Fraglich könnte aber in der Tat sein, ob die zentrale Stelle bis zu diesem Zeitpunkt die Registrierung tatsächlich umsetzt. Bisher war angedacht, dass die Registrierung schon jetzt möglich ist, jedoch ist dies bisher nicht der Fall.
Viele Grüße
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#5 Verpacker 2018-08-08 22:48
Ob und wann genau das neue Verpackungsgese tz in Kraft tritt, ist weiterhin fraglich. Bis dahin gilt die Verpackungsvero rdnung weiterhin. Wetten, dass noch einige Änderungen vor, während und nach dem Inkrafttreten vorgenommen werden?
Bis dahin gilt es, Ruhe zu bewahren und die Verpackungsmeng en im eigenen Unternehmen zu überprüfen. Nicht, dass man zwischen den Jahren noch eine Abmahnung riskiert... Preiswert lizenzieren auch ohne 2-Jahresverträg e ist möglich - man muss nur vergleichen.
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