SEPA-Lastschrift: Überblick über die Einholung eines Mandats

Veröffentlicht: 29.01.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 07.12.2015

Bis zum 1. August 2014 müssen die neuen Vorgaben aus der SEPA-Verordnung auch in Deutschland umgesetzt werden. Für große Unsicherheit sorgt dabei bei vielen Online-Händlern die Form der Einholung des SEPA-Lastschriftmandats. Dürfen die Ermächtigungen „papierlos“ eingeholt werden, oder sind künftig strengere Anforderungen maßgeblich?SEPA Buchstaben

Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen und eine Vielzahl verschiedener nationaler Lastschriftverfahren in Europa machten den grenzüberschreitenden Geldtransfer schwer. Mit der Einführung einer SEPA (Single Euro Payments Area) im Jahr 2008 entstand ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr angeboten werden.

Der Euro-Zahlungsverkehrsraum besteht aus den EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Monaco. Die neuen Verfahren für Überweisung und Lastschrift müssen bis zum 1. August 2014 auf die Anforderungen der SEPA-Verordnung umgestellt werden.

Form des Mandats

Unerlässliche Voraussetzung und rechtliche Legitimation für den Einzug mittels einer jeden SEPA-Lastschrift ist das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat, das die Zustimmung des Zahlenden gegenüber dem Zahlungsempfänger zum Einzug der Forderung mittels Lastschrift sowie den Auftrag an seinen Zahlungsdienstleister zur Einlösung durch Belastung seines Kontos ausdrückt.

Die Art und Weise der Erteilung der SEPA-Lastschrift richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere nach der Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Die aus rechtlicher Sicht sicherste Möglichkeit der Erteilung ist, das SEPA-Mandat in Papierform mit einer eigenhändigen Unterschrift des Zahlungspflichtigen auszustellen, denn nur so kann der Online-Händler die Erteilung hinreichend nachweisen.

Eine denkbare und zulässige Alternative ist die Einholung des Mandats mittels einer durch eine qualifizierte elektronische Signatur versehene Erklärung des Zahlenden. Eine europaweite Lösung zur beweissicheren elektronischen Erteilung von Lastschriftmandaten (E-Mandaten) im Internet ist bisher jedoch noch nicht vorgesehen.

Mustertexte:
Mustertexte für ein SEPA-Mandat stellen die Zahlungsdienstleister oder auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hier und hier zur Verfügung.

Gültigkeit eines Mandats

Das SEPA-Lastschriftmandat kann je nach Vereinbarung jederzeit vom Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger oder dem Zahlungsinstitut ohne Kündigungsfrist widerrufen werden. Das Mandat verliert durch Zeitablauf seine Gültigkeit, sofern dieses nicht innerhalb von 36 Monaten in Anspruch genommen wird. Der Zahlungsempfänger muss dann bei Bedarf ein neues SEPA-Lastschriftmandat einholen.

EU-Kommission verlängert Umstellungsfrist

Aufgrund der nur zögerlichen Umsetzung der Vorgaben des SEPA-Zahlungsverfahrens der Unternehmen hat die EU-Kommission die Übergangsfrist zur Umstellung um sechs Monate - auf den 1. August 2014 - verlängert.

Praxishinweis:

Je eher Online-Händler sich mit dem Thema SEPA auseinandersetzen, umso besser sind sie auf die Neuerungen vorbereitet. Der Händlerbund hat zur SEPA-Umstellung ein FAQ zur Verfügung gestellt, in dem Online-Händler weitere Informationen finden.

Kommentare  

#2 Redaktion 2015-04-22 16:24
Hallo und vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Links ausgebessert.


Die Redaktion
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#1 Gast 2015-04-22 13:28
Der Link zur DK ist 404. ein Punkt am Ende zu viel.
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