Lese-Tipp: Kostentragung nach Ausübung des Widerrufs

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 07.03.2013

In letzter Zeit erhalten wir wieder vermehrt Anfragen von Mitgliedern, welche die Frage der Kostentragung nach Ausübung des Widerrufs betreffen. Insbesondere in den folgenden Fragen herrscht nach wie vor Unsicherheit auf Seiten der Händler:

 

  • Sind dem Kunden nach Widerruf ebenfalls die Hinsendekosten zu erstatten oder nur der Kaufpreis (sofern per Vorkasse beglichen)?
  • Welche Ausnahmen von der Pflicht zur Erstattung der Hinsendekosten gibt es?
  • Sind PayPal-Gebühren, Nachnahmegebühren etc. ebenfalls zu erstatten?
  • Kommt es bei der Entscheidung im Rahmen der „40-Euro-Klausel“, wer die Rücksendekosten zur tragen hat, auf den Bestell- / Rechnungswert oder den Wert der einzeln zurückgesendeten Ware an?
  • Wenn ein Kunde 3 Artikel im Einzelwert unter 40 Euro zurücksendet, der Wert der gesamten Rücksendung jedoch in der Summe 40 Euro überschreitet, wer trägt dann die Kosten der Rücksendung? Der Kunde?
  • Was gilt beim Kauf auf Rechnung?
  • Wer trägt die Kosten einer unfreien Rücksendung?

Wir haben ein Hinweisblatt zum kostenlosen Download für Sie bereit gestellt, in welchem diese und weitere Zweifelsfragen anhand von Beispielen aus der Praxis geklärt werden. Wir ergänzen und überarbeiten die Hinweise fortlaufend, sodass sie immer auf dem aktuellsten Stand abgerufen werden können.

Kommentare  

#5 teileon 2012-06-14 17:00
Hallo, vielen Dank für den interesanten Beitrag. Wir haben zwar relativ niedrige Versandkosten und deshalb vermutlich wenig Probleme damit. Es ist aber immer gut, wenn man die Rechtslage versteht.
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#4 Autogas Manufaktur 2012-03-29 23:58
Danke !! so ein Hinweis ist immer wieder gut
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#3 Detlev Schäfer 2012-03-28 21:53
ein Hinweis zum Vorredner Baseline Toner... Ich kann nur raten den Widerrufstext unangetastet zu lassen. Lesen tut den sowieso keiner und die geringtse Abweichung birgt Abmahnrisiko, in diesem Falle "Informationspf licht unvollständig".
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#2 Detlev Schäfer 2012-03-28 21:36
Ich würde schon gern 2 Anregungen für spätere Ergänzungen geben. 1. der Widerruf-Passus "... oder die Ware nicht der bestellten entspricht" wurde nicht behandelt. 2. Verhältnismäßig keit der Versandkosten. Ich habe es einmal erlebt, dass der Postbote für eine unfreie Rücksendung (ich wußte zu dem Zeitpunkt noch nicht, dass es sich um einen Widerruf handelt) über 10 EUR haben wollte, den ich für 70 Cent zum Kunden geschickt hatte und dessen Warenwert ca. 5 EUR betrug. Wie soll man sich bei solch einem Unfug verhalten ??? Ich war ziemlich sauer und hatte die Sendung seinerzeit annaheverweiger t. MfG
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#1 Baseline Toner 2012-03-28 19:05
Vielen Dank für das Hinweisblatt. Da wir kostenfrei versenden, betreffen uns viele Fallbeispiele nicht, aber es war interessant die verschiedenen Rechenbeispiele zu verstehen. Wir werden wahrscheinlich in Zukunft auf die 40€-Klausel verzichten, da dieses immer wieder zu Irritationen und Unfrieden führt. Wir sehen die kostenfreie Rücksendung als Service-Leistun g. Solche Maßnahmen werden dann vom Kunden auch in der Regel mit Treue belohnt.
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