Welche Rechtstexte sind beim Handel auf einem Marktplatz erforderlich?

Veröffentlicht: 04.06.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 02.07.2014

Sie bieten Ihre Produkte über den Online-Marktplatz wie eBay & Co. an und fragen sich: „Brauche ich diese ganzen juristischen und für den Laien unverständlichen Texte überhaupt und wenn ja warum?“ Das Erfordernis für die Bereitstellung dieser Rechtstexte resultiert aus den gesetzlichen Informationsspflichten, deren Missachtung eine teure Abmahnung nach sich ziehen kann. Online-Händler können sich davor schützen, indem sie für ihren Shop vollständige und aktuelle Rechtstexte in den Shop einfügen. 

Themenreihe

Brauche ich überhaupt Rechtstexte?

Es gibt zahlreiche Vorgaben und Pflichtinformationen, die Online-Händlern, die Waren über das Internet verkaufen, im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss gesetzlich auferlegt werden. Diese für den Online-Handel wichtigen Informationspflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) festgelegt.

Zur Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, solange der Verbraucher die Pflichtangaben vor Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen und in seine Entscheidung über einen Vertragsschluss einfließen lassen kann. Erfüllt werden diese vorvertraglichen Informationspflichten jedoch in aller Regel durch die Bereitstellung von AGB, die viele der vom Gesetz geforderten Informationen in gebündelter Form enthalten. Auch die Verwendung einer Widerrufsbelehrung hat ihre Grundlage in den gesetzlichen Informationspflichten, die vorsehen, dass der Verbraucher vor einem Vertragsschluss über das ihm zustehende Widerrufsrecht informiert werden muss.

Die Verwendung von AGB ist jedoch auch aus einem anderen Grund sinnvoll und notwendig: sollen bestimmte Vereinbarungen abweichend vom Gesetz getroffen werden, werden diese ebenfalls durch AGB „unter Dach und Fach“ gebracht. So kann beispielsweise die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtware gegenüber einem Verbraucher in den AGB auf 1 Jahr verkürzt werden oder eine bestimmte Vertragssprache vereinbart werden.

Welche Rechtstexte sind notwendig, welche nicht?

Wird der Marktplatz selbst der Vertragspartner, so sind durch den Händler keine eigenen Rechtstexte zu verwenden. Gegenüber dem Kunden ist der Marktplatz für die Bereitstellung der Informationen verantwortlich. Schließt der Unternehmer aber selbst den Vertrag ab und wird Vertragspartner so ist an folgende Rechtsexte im Shop zu denken:

a) Impressum

Um eine Impressumspflicht kommt man auch auf einem Marktplatz nicht herum. Die notwendigen Angaben zur Anbieterkennung müssen vollständig in die auf dem Marktplatz vorgesehenen Felder eingefügt werden.

b) AGB

Wie bereits erwähnt, sollten Online-Händler für den Handel auf einem Marktplatz eigene speziell für ihren Shop erstellte AGB verwenden, um ihre Informationspflichten zu erfüllen und bestimmte vom Gesetz abweichende Vereinbarungen zu treffen.

c) Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

Zudem muss der Unternehmer den Kunden eine vollständige und aktuelle Widerrufs- oder Rückgabebelehrung zur Verfügung stellen, die insbesondere über die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe belehrt.

d) Zahlungs- und Versandhinweise

In Puncto Zahlungs- und Versandbedingungen, die ebenfalls per Gesetz anzugeben sind, bieten die meisten Marktplätze eigene Darstellungsmöglichkeiten an. So sind beispielsweise bei eBay die Zahlungs- und Versandhinweise am Endpreis ersichtlich, d.h. über den von eBay am Artikelpreis zur Verfügung gestellten Link „Versand … Details aufrufen“, welcher wiederum zur Rubrik „Versand und Zahlungsmethoden“ führt.

e) Datenschutzerklärung

Auch sollte von Online-Händlern eine separate Datenschutzerklärung eingestellt werden. Diese gilt umso mehr, wenn über den Marktplatz-Shop Newsletter an den Kunden versendet werden.

f) Ggf. Batteriehinweise

Sofern auch Batterien bzw. batteriebetriebene Produkte inkl. Batterien angeboten werden, müssen dem Kunden entsprechende Hinweise über die Batterieentsorgung zur Verfügung gestellt werden. Sehen Sie hierzu das Hinweisblatt des Händlerbundes, welches weiterführende Informationen enthält.

Auf den meisten Marktplätzen ist es technisch nicht möglich, eine zentral abrufbare Schaltfläche mit den Hinweisen zur Batterie-Entsorgung einzurichten. Daher ist der Hinweistext in die Artikelbeschreibungen einzufügen. Dabei sollte sich der Hinweistext allerdings durch Fettdruck oder auffällige Umrahmung von der restlichen Artikelbeschreibung deutlich abheben.

Anderer Marktplatz = andere Rechtstexte

Die notwenigen Rechtstexte sollten für den jeweiligen Shop auf dem Marktplatz individuell angepasst werden. So können Online-Händler beispielsweise die Rechtstexte nicht 1:1 aus ihrem Online-Shop in den Store auf dem Marktplatz übernehmen. Einen Grund hatten wir bereits in Teil 3 der Artikelreihe erläutert. So kann es auch bei der Widerrufsbelehrung Unterschiede zum Online-Shop geben, wenn dort eine 14-tägige Frist verwendet wird und auf dem Marktplatz eine Monatsfrist.

Einstellhinweise

Online-Händler stellen die erforderlichen Rechtstexte auf dem jeweiligen Online-Marktplatz in die dafür vorgesehen Felder ein. Einstellhinweise finden Sie beispielsweise für eBay hier und für Amazon hier.

Die Rechtstexte sollten ebenfalls so formatiert sein, dass klare Absätze zwischen den einzelnen Klauseln zu erkennen sind und die Überschriften möglichst allein gestellt sind, damit dem Deutlichkeits- und Transparenzgebot ausreichend Rechnung getragen wird. Der Verbraucher muss die einzelnen Regelungen leicht zur Kenntnis nehmen können. Ein Fließ-/Blocktext ist nicht transparent und deutlich genug.

 

Erfahren sie mehr über das Handeln auf Online-Marktplätzen in unserer Themenreihe:

Teil 1 - Der Handel über Online-Marktplätze als Vorteil zum eigenen Online-Shop?

Teil 2 - Die Beachtung von Grundsätzen und Nutzungsbedingungen der Marktplätze

Teil 3 - Der Vertragsschluss auf einem Marktplatz

Teil 4 - Welche Rechtstexte sind beim Handel auf einem Marktplatz erforderlich?

Teil 5 - Was tun gegen die Vertriebsbeschränkungen der Markenhersteller?

Teil 6 - (Mit)Haftung der Online-Marktplätze für Rechtsverstöße der Nutzer

 

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