Widerrufsfrist bei eBay- Auktionen 1 Monat

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Nach einem Beschluss des LG Dortmund vom 07.04.2011 (Az: 20 O 19/11) stellt sich Händlern bei eBay die Frage, ob sie bei Auktionsverkäufen die Widerrufsbelehrung mit einer Ausübungsfrist von 14 Tagen oder einem 1 Monat verwenden sollen. 

Der bisher nicht veröffentlichten Entscheidung des Landgerichtes soll folgender Sachverhalt zugrunde liegen:

Ein Anbieter hatte bei eBay eine Auktion gestartet, bei der dem höchstbietenden Kunden die Widerrufsbelehrung mit einer Frist zur Ausübung von 14 Tagen erst 49 Stunden nach dem Vertragsschluss zugesendet worden ist. Dies sah das Gericht als verspätet an, insbesondere auch unter Berufung auf eine Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 03. 11. 2004, Az: VIII ZR 375/03).

eBay-Deutschland hat diese Auslegung zurückgewiesen und sich in einer Stellungnahme auf die Regelungen in § 10 der eBay-AGB gestützt (https://pages.ebay.de/rechtsportal/index.html).

Gemäß § 355 BGB muss der Anbieter dem Kunden die Widerrufsbelehrung in Textform (spätestens) unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln, damit die Widerrufsfrist von 14 Tagen und die Wertersatzklausel wirksam vereinbart werden.

„Unverzüglich“ ist regelmäßig ein Zeitraum von nicht mehr als 24 Stunden.

Der Vertragsschluss erfolgt jedoch bei eBay-Auktionen (nach der vom Landgericht vorgenommenen Auslegung der BGH-Entscheidung) bereits mit dem Höchstgebot des Bieters und nicht erst mit Ablauf der Angebotsfrist.

Damit ist es dem Verkäufer bei eBay im Rahmen von Auktionen insbesondere mit längerer Laufzeit unmöglich sicherzustellen, dass die Widerrufsbelehrung rechtszeitig also mit Abgabe des Höchstgebotes übermittelt wird.

In der Rechtsdiskussion zur Entscheidung des Landgerichtes werden zwar auch hiervon abweichende Auffassungen vertreten.

Auf Grund der Rechtsunsicherheit muss jedoch empfohlen werden, beim Verkauf über eBay im Auktionsformat die Widerruf- (bzw. Rückgabe-) belehrung mit einer Widerrufsfrist von 1 Monat und eingeschränkter Wertersatzklausel zu verwenden.

Problem:

Da die Widerrufs-bzw. Rückgabebelehrung bei eBay zentral hinterlegt wird, ist die Verwendung der einmonatigen Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung auch dann erforderlich, wenn neben Auktionen auch andere Angebotsformen wie z.B. Festpreisangebote im genutzten eBay-Account eingestellt sind, denn ebay versendet lediglich die hinterlegte Widerrufsbelehrung.

Grundsätzlich sind die sonstigen Verkaufsformate bei eBay - die nicht als Auktion laufen - nicht von der Änderung betroffen. Händler die ausschließlich Festpreisangebote einstellen, können weiterhin die 14-tägige Widerrufsbelehrung verwenden.

Da sich das Problem des Zeitpunktes des Vertragsschlusses grundsätzlich beim Verkauf im Rahmen von Auktionsformaten stellt, wird weiter angeraten, die Änderung der Widerrufsbelehrung auch auf Plattformen vorzunehmen, die mit eBay vergleichbare Auktionen ermöglichen, (wie Auxion, Badener Auktionshaus, BiwaT, eBay, eGun, Flinky, Hood, Ihre-Kreativen, Militaria321, Roteerdbeere, XHammerhood).

Die korrekte Belehrung können Sie über den Widerrufstextgenerator auf der Internetseite des Händlerbundes unter folgendem Link erstellen:

https://www.haendlerbund.de/widerrufstextgenerator?view=belehrungstextgenerator

Beantworten Sie in diesem Zusammenhang bei der Benutzung des Generators die Frage 2 ("Können Sie sicherstellen, dass die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung dem Kunden spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach in Textform (per E-Mail) zur Verfügung gestellt wird?") mit "nein".

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